AVG - TÜV-Abnahme der Neufahrzeuge: Anfrage StR Mossuto, StR Wenzel (FW)

Vorlage: 32323
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.09.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 18.06.2013

    TOP: 21

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • FW-AVG TÜV-Abnahme Neufahrzeuge
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 30. April 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 51. Plenarsitzung Gemeinderat 18.06.2013 1446 21 öffentlich AVG - TÜV-Abnahme der Neufahrzeuge A. Wie viele VG-Neufahrzeuge sind aktuell ausgeliefert worden? B. Wenn nur an "einem" Fahrzeug vom TÜV Mängel festgestellt worden sind, warum sind die übrigen Triebwagen nach über einem halben Jahr immer noch nicht betriebsfähig? C. Welche der im Lastenheft von der AVG gestellten Forderungen wurden vom Hersteller nicht eingehalten? D. Wann wurde die "erste" Prüfung durchgeführt? E. Welche Prüfbefunde bzw. Forderungen liegen seitens des Eisenbahn- Bun- desamtes vor? F. Wurden diese vom EBA gestellten Forderungen im Lastenheft (Punkt Nr. 3) berücksichtigt? G. Welche finanzielle Auswirkung hat die verspätete Inbetriebnahme der Neu- fahrzeuge auf den Alt-Fahrzeugbestand in Bezug auf Nachholung von ver- schobenen Instandhaltungen? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Die "StadtZeitung" vom 11. Mai 2012 berichtete, dass vor Aufnahme des Fahrgastbe- triebes "die Genehmigungsbehörden für den Straßenbahn- und Eisenbahnbetrieb die notwendigen Zustimmungen erteilen" müssen. Im letzten "Herbst" - also nach etwa vier Monaten Testphase - sollten die ersten Bahnen im Linienbetrieb auf der S2 eingesetzt werden. Am 20.12.2012 meldete der KVV Verzögerungen bei der Inbetriebnahme der neuen Triebwagen. Danach hatte der TÜV bei einer "ersten" Prüfung bei "einem" der Fahr- zeuge die Zulassung versagt. Im weiteren Verlauf der Meldung wird auf "Probleme bei der Zulassung neuer Schienenfahrzeuge" bei anderen Eisenbahnbetrieben ver- wiesen. Nun ist aber bekannt, dass der TÜV nicht für die Zulassung von Eisenbahn- Schienenfahrzeugen zuständig ist, sondern das Eisenbahn-Bundesamt (EBA). unterzeichnet von: Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 7. Juni 2013 Sachverhalt/Begründung:

  • Stellungnahme TOP 21
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 30.04.2013 eingegangen: 03.05.2013 Gremium: 51. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.06.2013 1446 21 öffentlich Dez. 4 AVG - TÜV-Abnahme der Neufahrzeuge 1. Wie viele VG-Neufahrzeuge sind aktuell ausgeliefert worden? Bisher wurden im Betriebshof West der Verkehrsbetriebe acht Fahrzeuge des Typs ET2010 angeliefert. 2. Wenn nur an „einem“ Fahrzeug vom TÜV Mängel festgestellt worden sind, warum sind die übrigen Triebwagen nach über einem halben Jahr immer noch nicht betriebs- fähig? Bei der ersten Prüfung im November 2012 durch die Fahrzeuggutachter des TÜV-Süd wur- den verschiedene Mängel am geprüften Fahrzeug festgestellt, welche einen Einsatz der Fahrzeuge im Fahrgastbetrieb bei den VBK nicht ermöglichten. Weiterhin lagen zum Teil Nachweise und Dokumente, welche für den Zulassungsprozess unerlässlich sind, zum da- maligen Zeitpunkt nicht vollständig vor. Ein Einsatz aller weiteren bisher ausgelieferten Fahrzeuge war zum damaligen Zeitpunkt nicht möglich, da sich alle weiteren Fahrzeuge technisch auf dem Stand des vom TÜV geprüften und nicht zugelassenen Fahrzeuges be- fanden und die fehlerhafte Nachweisführung auch diese Fahrzeuge betraf. 3. Welche der im Lastenheft von der AVG gestellten Forderungen wurden vom Hersteller nicht eingehalten? Im Lastenheft sind zugelassene Fahrzeuge für den BOStrab- und EBO-Betrieb gefordert. Diese Forderung war auch Voraussetzung für die Auftragsvergabe an den Fahrzeugherstel- ler und muss von diesem noch erfüllt werden. 4. Wann wurde die „erste“ Prüfung durchgeführt? Die ersten Prüfungen wurden im November 2012 durch die Fahrzeuggutachter des TÜV- Süd durchgeführt, bei denen verschiedene Mängel am geprüften Fahrzeug festgestellt wor- den sind. 5. Welche Prüfbefunde bzw. Forderungen liegen seitens des Eisenbahn-Bundesamtes vor? Im Anschluss zu den Gutachten des TÜV-Süd erteilt das Eisenbahn-Bundesamt eine Zulas- sung für den Betrieb der Fahrzeuge im EBO-Bereich auf Grundlage aller für das Fahrzeug relevanten Vorschriften und Normen. Seite 2 6. Wurden diese vom EBA gestellten Forderungen im Lastenheft (Punkt Nr. 3) berück- sichtigt? Die vom EBA gestellten Forderungen liegen im Verantwortungsbereich des Herstellers, da im Lastenheft zugelassene Fahrzeuge gefordert sind. 7. Welche finanzielle Auswirkung hat die verspätete Inbetriebnahme der Neufahrzeuge auf den Alt-Fahrzeugbestand in Bezug auf Nachholung von verschobenen Instandhal- tungen? Auf den vorhandenen Fahrzeugbestand hat die verspätete Inbetriebnahme keine größeren finanziellen Auswirkungen, da bis auf Weiteres keine Bestandsfahrzeuge durch die ET2010 ersetzt werden.