Umsetzung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG): Anfrage SPD-Fraktion

Vorlage: 32322
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.09.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 18.06.2013

    TOP: 20

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • SPD-Umsetzung Tariftreuegesetz
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadtrat Michael Zeh (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 25. April 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 51. Plenarsitzung Gemeinderat 18.06.2013 1445 20 öffentlich Umsetzung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg 1. Sind der Verwaltung die Löhne und das Tarifgefüge der Firmen, die sich um die Ausführung von städtischen Aufträgen bewerben, bisher bekannt? 2. Liegen die Löhne bisher über einem Stundenlohn von 8,50 Euro? 3. Wie plant die Verwaltung die weitere Umsetzung des Tariftreuegesetzes in Karlsruhe und welche Dienststelle der Stadtverwaltung übernimmt die Durchführung der in § 7 LTMG geregelten Nachweis- und Kontrollmöglich- keiten? Mit den Stimmen von SPD und Grünen beschloss der Landtag von Baden- Württemberg auf Vorschlag von Finanz- und Wirtschaftsminister Dr. Nils Schmid (MdL) am 10. April 2013 das Tariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG). Das Gesetz regelt die Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Baden-Württemberg und bestimmt, dass öffentliche Aufträge ab einem Volumen von 20.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) nur an Firmen vergeben werden dürfen, die den vor Ort üblichen Tariflohn bzw. einen Mindestlohn von 8,50 Euro (brutto) pro Stunde bezahlen. Aus Sicht der SPD-Fraktion ist der Beschluss des LTMG durch den Landtag von Baden-Württemberg ein wichtiger Schritt für gute Arbeitsbedingungen in Baden-Württemberg und ein wirksamer Schutz des heimischen Handwerks und Mittelstands vor Dumping- Anbietern. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Die Stadtverwaltung muss sich aus Sicht der SPD-Fraktion zeitnah mit der effektiven Umsetzung des LTMG in Karlsruhe befassen. unterzeichnet von: Doris Baitinger Michael Zeh Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 7. Juni 2013

  • Stellungnahme TOP 20
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadtrat Michael Zeh (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 25.04.2013 eingegangen: 25.04.2013 Gremium: 51. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.06.2013 1445 20 öffentlich Dez. 6 Umsetzung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (LTMG) 1. Sind der Verwaltung die Löhne und das Tarifgefüge der Firmen, die sich um die Ausfüh- rung von städtischen Aufträgen bewerben, bisher bekannt? 2. Liegen die Löhne bisher über einem Stundenlohn von 8,50 €? Die Verwaltung kennt das Tarifgefüge von Fachfirmen, mit welchen sie Rahmenverträge zur Abwick- lung von Bauleistungen abgeschlossen hat. Mit der Angebotsabgabe benennen die Fachfirmen ihren zu zahlenden Tariflohn für Meister, Poliere, Vorarbeiter, Facharbeiter, Helfer etc., welcher bei allen Firmen über 8,50 € liegt. Auch die Reinigungsfirmen, mit welchen die Stadt Karlsruhe zusammenarbeitet, sind vertraglich ver- pflichtet, den Tariflohn für Gebäudereiniger von derzeit 9,00 € einzuhalten. 3. Wie plant die Verwaltung die weitere Umsetzung des Tariftreuegesetzes in Karlsruhe und welche Dienststelle der Stadtverwaltung übernimmt die Durchführung der in § 7 LTMG ge- regelten Nachweis- und Kontrollmöglichkeiten? Diesbezüglich ist vorgesehen, dass seitens der Stadt Karlsruhe ab dem Inkrafttreten des Tariftreuege- setzes für Baden-Württemberg (voraussichtlich ab 1. Juli 2013), in der Bekanntmachung des öffentli- chen Auftrages sowie in den Vergabeunterlagen darauf hingewiesen wird, dass die Bieter und ggf. deren Nachunternehmen zur Einhaltung des Tariftreuegesetzes verpflichtet werden. Zur Verpflichtung der Bieter wird sich die Stadt Karlsruhe des Musters bedienen, welches die Service- stelle des Regierungspräsidiums Stuttgart gemäß § 5 des Gesetzentwurfes Tariftreuegesetz zur Verfü- gung stellen wird. In Abstimmung mit dem Zentralen Juristischen Dienst wird die Stadt Karlsruhe nach erfolgter Eigener- klärung der Bieter Nachprüfungen in den Fällen veranlassen, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass die Arbeitsbedingungen oder Entgeltzahlungen nach dem Tariftreuegesetz nicht eingehalten werden.