Grundstückserwerb zur Verkehrsentlastung in Hagsfeld und Rintheim: Anfrage CDU-Fraktion

Vorlage: 32321
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.09.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Hagsfeld, Rintheim

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 18.06.2013

    TOP: 19

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • CDU-Verkehrsentlastung Hagsfeld und Rintheim
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadtrat Thorsten Ehlgötz (CDU) Stadtrat Dr. Albert Käuflein (CDU) Stadtrat Sven Maier (CDU) Stadtrat Tilman Pfannkuch (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 18. April 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 51. Plenarsitzung Gemeinderat 18.06.2013 1444 19 öffentlich Grundstückserwerb zur Verkehrsentlastung in Hagsfeld und Rintheim 1.) Welche Grundstücke wurden seit Behandlung des von der CDU-Fraktion ge- stellten Antrags vom 23.06.2009 im Bereich der geplanten Trassenführung für die Nordtangente-Ost erworben? 2.) Welche Grundstücke auf der geplanten Trassenführung befinden sich nicht in städtischem Besitz? 3.) Warum erfolgte kein Erwerb dieser Grundstücke? 4.) Für welchen Zeitpunkt ist der Erwerb der noch fehlenden Grundstücke geplant? Sachstand/Begründung: Die Verkehrsbelastung der Stadtteile Hagsfeld und Rintheim ist unverändert hoch. Die Bürgerinnen und Bürger leiden unter den durch die starke Verkehrsbelastung verursachten Lärm- und Schadstoffimmissionen. Gleichzeit besteht für die verkehrli- che Erschließung des Technologieparks und der im Nordosten der Stadt angesiedel- ten Gewerbetreibenden Verbesserungspotential. Für die Trasse der geplanten Nordtangente-Ost besteht von der Elfmorgenbruch- straße aus in westlicher Richtung bis zur Theodor-Heuss-Allee ein gültiger Bebau- ungsplan. Im Jahr 2009 beantragte die CDU-Fraktion die noch nicht im städtischen Eigentum befindlichen Grundstücke in diesem Planungsbereich der Nordtangente- Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Ost zu erwerben (Gemeinderat, Vorlage 1774). Zur Umsetzung der Nordentlastung Karlsruhe bedarf es zur Förderfähigkeit einer Gesamtkonzeption. Für eine schnelle Umsetzung dieser verkehrsentlastenden Maßnahme nach einer erfolgten Genehmi- gung ist der Abschluss des vorbereitenden Grundstückerwerbs erforderlich. unterzeichnet von: Gabriele Luczak-Schwarz Thorsten Ehlgötz Dr. Albert Käuflein Sven Maier Tilman Pfannkuch Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 7. Juni 2013

  • Stellungnahme TOP 19
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadtrat Thorsten Ehlgötz (CDU) Stadtrat Dr. Albert Käuflein (CDU) Stadtrat Sven Maier (CDU) Stadtrat Tilman Pfannkuch (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 18.04.2013 eingegangen: 18.04.2013 Gremium: 51. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.06.2013 1444 19 öffentlich Dezernat 4 Grundstückserwerb zur Verkehrsentlastung Hagsfeld und Rintheim 1. Welche Grundstücke wurden seit Behandlung des von der CDU-Fraktion gestellten An- trags vom 23.06.2009 im Bereich der geplanten Trassenführung für die Nordtangente-Ost erworben? Für die gemäß rechtskräftigem Bebauungsplan festgelegte Trasse der Nordtangente-Ost im Be- reich zwischen der Elfmorgenbruchstraße und der Theodor-Heuss-Allee wurden Erwerbsver- handlungen für den Bereich bis zur Haid-und-Neu-Straße aufgenommen. Dort wurden seither Kaufverträge über 15 ganze Grundstücke bzw. benötigte Teilflächen abgeschlossen. 2. Welche Grundstücke auf der geplanten Trassenführung befinden sich nicht in städti- schen Besitz? 3. Warum erfolgte kein Erwerb dieser Grundstücke? In sechs weiteren Fällen im Bereich zwischen Elfmorgenbruchstraße und Haid-und-Neu-Straße konnte bisher keine Einigung erzielt werden, z. B. weil die Eigentümer ausdrücklich nicht ver- kaufsbereit sind, Tauschangebote abgelehnt haben oder erst wieder verhandlungsbereit sind, wenn ein konkreter Baubeginn für die Straße feststeht. Für den Bereich westlich der Haid-und-Neu-Straße wurden bisher keine gezielten Verkaufsver- handlungen geführt. Ein Grundstückseigentümer hat seinen Übernahmeanspruch gemäß § 40 BauGB geltend gemacht. Dieses bebaute Objekt hat die Stadt bereits in der Vergangenheit er- worben. Derzeit sind noch 4 private Grundstücke (davon 2 mit Wohnhäusern bebaut) betroffen. Davon befinden sich ein bebautes Grundstück (inzwischen leerstehend) und die danebenlie- gende Landwirtschaftsfläche derselben Eigentümer in der Zwangsversteigerung. Da der Ab- schluss eines Kaufvertrages wegen der schwierigen Eigentumsverhältnisse nicht möglich war, ist nun vorgesehen, dass die Stadt im Verfahren mitbietet. Bis zur Theodor-Heuss-Allee fallen darüber hinaus noch sieben landes- bzw. bundeseigene Grundstücke in den Trassenabschnitt. 4. Für welchen Zeitpunkt ist der Erwerb der noch fehlenden Grundstücke geplant? Im Bereich zwischen Elfmorgenbruchstraße und Haid-und-Neu-Straße werden Erwerbsverhand- lungen geführt werden, wenn über Art, Verlauf und Realisierungsbeginn der Weiterführung der Nordtangente-Ost bzw. über den Bau einer Entlastungsstraße Hagsfeld/Rintheim entschieden ist.

  • TOP 19 Anlage
    Extrahierter Text

    Haid- und- Neu- Straße Theodor- Heuss- Allee Elfmorgenbruchstraße geplante Nordtangente ́ Legende Abgrenzung laut Bebauungsplan Nordtangente-Ost Eigentum Stadt Karlsruhe noch zu erwerbende Fläche Stadt Karlsruhe, Liegenschaftsamt Sachbearbeitung L1: Joachim Wonka Planfertigung L1: Viola Knab Datum: 17.05.2013 Stadt Karlsruhe Liegenschaftsamt Flurstück-Nr.: ----- Maßstab: 1:6.000 Dieser Plan darf ohne Erlaubnis der Stadt Karlsruhe nicht vervielfältigt werden. Änderungen und Einträge sind deutlich als solche kenntlich zu machen. Sachbearbeitung L1: Inge Hofmann Gemarkung: Karlsruhe geplante Nordtangente-Ost Sachstand Grunderwerb