Anträge zur Aufnahme ins Landessanierungsprogramm: Anfrage CDU-Fraktion
| Vorlage: | 32320 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 09.03.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Mühlburg, Rintheim, Wolfartsweier |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadtrat Thorsten Ehlgötz (CDU) Stadtrat Dr. Albert Käuflein (CDU) Stadtrat Sven Maier (CDU) Stadtrat Tilman Pfannkuch (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 17. April 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 51. Plenarsitzung Gemeinderat 18.06.2013 1443 18 öffentlich Anträge zur Aufnahme ins Landessanierungsprogramm 1. Für welche Sanierungsgebiete wurde in den vergangenen zehn Jahren eine Aufnahme ins Landessanierungsprogramm (LSP) gestellt? 2. Welche Anträge wurden abgelehnt? 3. Aus welchen Gründen erfolgte eine Ablehnung? 4. Liegt der Stadtverwaltung eine Vergleichsübersicht (Benchmark) vor, die die Antragszahl, die Anzahl der abgelehnten Anträge sowie die Ablehnungsgrün- de für die zehn größten Städte in Baden-Württemberg darstellt? Falls nein, anhand welcher Informationen erfolgt die Beurteilung der Aufnahmehäufigkeit von Anträgen der Stadt Karlsruhe im Vergleich zu anderen Großstädten in Baden-Württemberg? Sachstand/Begründung: Nach Aussage des zuständigen Dezernats schneidet die Stadt Karlsruhe im landes- weiten Vergleich mit den zehn größten Städten bei der Aufnahme von Sanierungs- gebieten in das Landesanierungsprogramm (LSP) schlechter ab. Erneut seien im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Karlsruhe die Städte Mannheim, Pforzheim und Heidelberg berücksichtigt worden, die Stadt Karlsruhe hingegen nicht. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Durch die Ablehnung erhält die Stadt Karlsruhe keine Mittel für die geplanten Sanie- rungsgebiete. Umzusetzende Maßnahmen müssten daher vollständig aus dem städ- tischen Haushalt aufgebracht werden. Eine Analyse der Ablehnungsgründe ist daher aus Sicht der CDU-Fraktion für eine zukünftige Erhöhung der Antragsaufnahmen durchzuführen. unterzeichnet von: Gabriele Luczak-Schwarz Thorsten Ehlgötz Dr. Albert Käuflein Sven Maier Tilman Pfannkuch Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 7. Juni 2013
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadtrat Thorsten Ehlgötz (CDU) Stadtrat Dr. Albert Käuflein (CDU) Stadtrat Sven Maier (CDU) Stadtrat Tilman Pfannkuch (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 17.04.2013 eingegangen: 17.04.2013 Gremium: 51. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.06.2013 1443 18 öffentlich Dez. 6 Anträge zur Aufnahme ins Landessanierungsprogramm 1. Für welche Sanierungsgebiete wurde in den vergangenen zehn Jahren eine Aufnahme ins Landessanierungsprogramm (LSP) gestellt? Die in den letzten zehn Jahren gestellten Anträge sind aus beigefügter Tabelle (An- lage 1) ersichtlich. Hierbei handelt es sich größtenteils um Anträge im Rahmen von Bund-/Länderprogrammen; reine LSP-Gebiete sind im Rahmen der Städtebauför- derung eher abnehmend. 2. Welche Anträge wurden abgelehnt? Auch hier wird auf Anlage 1 verwiesen. Die abgelehnten Anträge sind hier, zusam- men mit den bereits im Vorfeld und auf Abraten des Landes durch das Regierungs- präsidium nicht angemeldeten Gebiete, dargestellt. 3. Aus welchen Gründen erfolgte eine Ablehnung? Es entspricht nicht der gängigen Praxis, dass abgelehnte Anträge im Rahmen der Städtebauförderung seitens des zuständigen Ministeriums begründet werden. Es erfolgt allerdings regelmäßig in den Vorbemerkungen der Hinweis des Landes, dass die entsprechenden Städtebauförderprogramme bis zu vierfach überzeichnet sind. Im Einzelfall ist dies für die Stadt als Begründung keinesfalls ausreichend. Zwischenzeitlich liegt der Stadt aber auch ein erläuterndes Schreiben des RP Karlsruhe i. S. Durlach-Aue vom 11. April 2013 vor, welches neben dem eingangs dargelegten Hinweis auf die Programmüberzeichnung die Gründe für die Antrags- ablehnung des vorgesehenen Sanierungsgebietes Durlach-Aue etwas präzisiert. Zumindest wird in diesem Schreiben die grundsätzliche Erfordernis von städtebau- lichen Erneuerungsmaßnahmen und damit das Vorliegen von städtebaulichen Missständen in dem geplanten Sanierungsgebiet bestätigt. Das Regierungspräsidi- um sieht allerdings, in Abweichung zur städtischen Fachbehörde, im Bereich der zentralen Erschließungsstraßen im Gebiet (West-/Ostmarkstraße) mit der reinen Neuaufteilung des dortigen Straßenraumes als eine Begegnungszone und neue Belagsgestaltung durch Bepflasterung ohne bestehende Abmarkierung keine ge- eignete Lösung, die vorliegenden verkehrsbedingten Missstände ausreichend zu beseitigen. Insbesondere werde auch der Problematik des bestehenden Parkdru- Seite 2 ckes im Gebiet mit der angedachten Konzeption einer durch gegenseitige Rück- sichtnahme geprägten gemeinsamen Nutzung der neuen Begegnungszone durch Fahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger auch unter Berücksichtigung des ruhenden Verkehrs nicht ausreichend beachtet. Hier wurde seitens der Stadt aber bereits im Vorfeld den Vertretern von Ministerium und Regierungspräsidium erläutert, dass auch im Stadtgebiet (Beispiel Wolfartsweier) durchaus positive Erfahrungen mit ei- ner solchen Neuaufteilung des Straßenraumes gemacht werden konnten. Auch an- dere Bundesländer (hier: Rheinland-Pfalz) haben ebenfalls positive Erfahrungen hiermit. Dass der bestehende Parkdruck allein nur mit einer Neuaufteilung des Straßenraumes bewältigt werden kann, wurde seitens der Stadt auch keinesfalls angenommen. Der Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit können aber positiv gesteuert werden. Ein Sanierungsgebietsprozess entwickelt sich in erster Linie auch durch die aktive Beteiligung der Quartiersbewohner und deren Anregungen. Oftmals ergeben sich im Prozess erst Möglichkeiten und weitere Ideen zur Erneue- rung. Was im Rahmen der Voruntersuchungen bei der Antragstellung als Sanie- rungsmaßnahme formuliert ist, kann im Prozess angepasst werden, wenn neue Sanierungsziele hinzukommen und Maßnahmen, die absehbar nicht zu realisieren sind, entfallen. Gleiches gilt auch für das seitens des Regierungspräsidiums bemängelte Verhältnis von öffentlichen (Erschließungs-)Maßnahmen zu privaten Bau-/Modernisierungs- maßnahmen. Die Stadt sieht bisher die Förderung privater Modernisierungsmaß- nahmen als Angebot an die privaten Haus-/Wohnungseigentümer an. Welche Ei- gentümer und in welcher Höhe tatsächlich Zuschüsse in Anspruch nehmen, ist in den bisherigen Sanierungsgebieten sehr unterschiedlich. Nach den bisher im Vor- feld für Durlach-Aue im Rahmen der Voruntersuchung ermittelten Bedarfen und eingegangener Anfragen privater Eigentümer und ansässiger Wohnungsbaugenos- senschaften-/gesellschaften wird davon ausgegangen, dass ein erheblicher Moder- nisierungszuschussbedarf in Durlach-Aue besteht. Die im konkreten Erstantrag eingestellte Summe von 600.000 Euro (Modernisierungszuschüsse) bedingt ein Modernisierungsaufwand Privater von rd. 2,66 Mio. Euro. Die Stadt sieht hier durchaus eine angemessene Relation zu den geplanten Maßnahmen im öffentli- chen Bereich mit einer Summe von rd. 3,8 Mio. Wie bereits in der Anfrage zu der städtebaulichen Sanierung Durlach-Aue im Gemeinderat vom 14. Mai 2013 darge- stellt, werden im Benehmen mit dem Land in einem gemeinsamen Abstimmungs- gespräch zwischen der Stadt und den Vertretern des Regierungspräsidiums, gege- benenfalls auch in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium, die Gründe, ins- besondere für die abgelehnte Stadtsanierung in Durlach-Aue ausführlich zu eruie- ren und sehr kritisch zu hinterfragen sein. 4. Liegt der Stadtverwaltung eine Vergleichsübersicht (Benchmark) vor, die die Antragszahl, die Anzahl der abgelehnten Anträge sowie die Ablehnungsgrün- de für die zehn größten Städte in Baden-Württemberg darstellt? Falls nein, anhand welcher Informationen erfolgt die Beurteilung der Aufnahmehäufig- keit von Anträgen der Stadt Karlsruhe im Vergleich zu anderen Großstädten in Baden-Württemberg? Eine seitens der Verwaltung bereits Anfang des Jahres durchgeführte Anfrage bei einigen Städten der beigefügten Tabelle (siehe Anlage 2) kann natürlich nicht voll- ständig sein. Insbesondere die Anzahl der abgelehnten Anträge sowie die Ableh- nungsgründe sind größtenteils auch seitens der angefragten Städte nicht darstell- Seite 3 bar. Insgesamt wurde aber das auch seitens der Stadt kritisierte Missverhältnis von Größe und Bedeutung der Stadt zur Höhe der zugesagten bzw. abgerufenen För- dermittel bestätigt. Dezidierte Angaben der angefragten Städte, z. B. zur tatsächli- chen Förderhöhe und den abgerufenen Mitteln, waren aber meist nicht zu erhalten. Insoweit ist eine belastbare Vergleichsübersicht zu den genannten Kriterien (An- tragsanzahl; abgelehnte Anträge) nicht zu erhalten. Auf Landesseite werden diese auf Anfrage der Verwaltung ebenfalls nicht zur Verfügung gestellt. Die Beurteilung der Aufnahmefähigkeit von Anträgen seitens des Landes wird in erster Linie auf der Grundlage der Stellungnahme der zuständigen Regierungsprä- sidien zum vorgelegten Antrag begründet sein. Da der Stadt im Rahmen des An- tragsverfahrens die konkrete Stellungnahme des Regierungspräsidiums Karlsruhe zum jeweiligen Antrag bzw. zu den jeweiligen Anträgen im Vorfeld nicht bekannt gegeben wird, sind damit die Hintergründe, die seitens des Ministeriums bei der Beurteilung zur Aufnahmefähigkeit zugrunde gelegt wurden, ebenfalls nicht be- kannt. Welche allgemeinen Kriterien bei den jeweiligen Städtebauförderprogram- men zugrunde liegen, ist aus den jährlichen Programmausschreibungen zu ent- nehmen. Auch beim jüngsten Antrag auf Aufnahme von Durlach-Aue in ein städte- bauliches Sanierungsprogramm sind die für ein solches Sanierungsprogramm gel- tenden allgemeinen und grundsätzlichen Anforderungen nach Ansicht der Stadt er- füllt und vom Regierungspräsidium bestätigt worden. Die Tatsache, dass u. a. die Städte Mannheim, Pforzheim und Heidelberg auch in der jüngsten Antragsphase berücksichtigt wurden, wohingegen die Stadt Karlsruhe den An- trag für Durlach-Aue nicht bewilligt bekommen hat, mag darin begründet liegen, dass die vorgenannten Städte routinemäßig mehrere Anträge für das jeweilige Programmjahr stel- len. Die Stadt stellte bisher regelmäßig und auf Anraten des Regierungspräsidiums nur ein bzw. maximal zwei Anträge. Diese Vorgehensweise wird aber nach der nunmehr vorlie- genden Ablehnung des geplanten Sanierungsgebietes in Durlach-Aue zu hinterfragen sein. Auch hier wird auf die Stellungnahme zu Durlach-Aue im Rahmen der vorhergehen- den Gemeinderatssitzung am 14. Mai 2013 hingewiesen.
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Anlage 2 Städtebauförderung Baden-Württemberg 2008 - 2012 Zuteilung an die 10 größten Städte Einwohner 2009 gesamt € gesamt €/Einw. 1 Stuttgart 601.646 29.540.000 49 2 Mannheim 311.969 21.819.000 70 3 Karlsruhe 291.959 4.300.000 13 4 Freiburg 221.924 10.253.000 46 5 Heidelberg 146.466 11.340.000 77 6 Heilbronn 122.415 6.088.000 50 7 Ulm 122.087 9.880.000 81 8 Pforzheim 119.788 10.455.000 87 9 Reutlingen 112.132 5.280.000 47 10 Esslingen 91.463 2.250.000 25 2.141.849 111.205.000 52
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Anlage 2 Städtebauförderung Baden-Württemberg 2008 - 2012 Zuteilung an die 10 größten Städte Einwohner 2009 gesamt € gesamt €/Einw. 1 Stuttgart 601.646 29.540.000 49 2 Mannheim 311.969 21.819.000 70 3 Karlsruhe 291.959 4.300.000 13 4 Freiburg 221.924 10.253.000 46 5 Heidelberg 146.466 11.340.000 77 6 Heilbronn 122.415 6.088.000 50 7 Ulm 122.087 9.880.000 81 8 Pforzheim 119.788 10.455.000 87 9 Reutlingen 112.132 5.280.000 47 10 Esslingen 91.463 2.250.000 25 2.141.849 111.205.000 52
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ha Antrag in: Progr.Aufnahme Laufzeit in Mio Euro SSP Innenstadt West 36 2002 2003 2,56 2011 SEP City West 30 2005 2006 3,16 2014 SSP Mühlburg 72 2006 2007 5,65 2015 Ausftockung SSP Mühlburg 2009 2010 incl. s.o. Ausftockung SSP Mühlburg 2011 2012 incl. s.o. SUW Alter Schlachthof 3,5 2006 2007 2,83 2015 Westliche Kriegsstraße (zw. Weinbrennerplatz und Kühlen Krug) nicht angemeldet auf Abraten des RP (2010) Festplatzensemble nicht angemeldet auf Abraten des RP (2010) LSP Alt Rintheim abgelehnt 2009 SSP Rintheimer Feld 23 2009 abgelehnt 2009; Programmaufnahme nach Rücksprache mit WM 2010 (rückwirkend zum 01.01.10) 2,95 2018 LSP Durlach Aue 23 2012 abgelehnt Leh;02.05.13 bewilligter Förderrahmen Gebiet Anlage 1