Grötzinger Gemeinschaftsschule: Antrag CDU-Fraktion
| Vorlage: | 32317 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.09.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadträtin Karin Wiedemann (CDU) Stadtrat Detlef Hofmann (CDU) Stadtrat Johannes Krug (CDU) Stadtrat Rainer Weinbrecht (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 7. Mai 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 51. Plenarsitzung Gemeinderat 18.06.2013 1440 15 öffentlich Grötzinger Gemeinschaftsschule Die CDU-Fraktion beantragt: 1. Die Stadtverwaltung stellt den aktuellen Sachstand ihrer Überlegungen zum angedachten Neubau im Schulbeirat vor. 2. Die Stadtverwaltung sucht nach kostengünstigeren Alternativen und berück- sichtigt dabei, ob eine Verlagerung in leerstehende oder freiwerdende geeig- nete Gebäude möglich ist. 3. Die Stadtverwaltung erstellt eine vergleichende Kostenaufstellung, die die Kosten eines Neubaus einer Sanierung gegenüberstellt. 4. Die Verwaltung legt dar, welche Auswirkungen ein eventueller Neubau auf die Prioritätenliste der Schulsanierungen und die mittelfristige Finanzplanung ha- ben wird. Sachverhalt/Begründung: Die Stadtzeitung berichtet in ihrer Ausgabe vom 19. April 2013 über einen angedach- ten Neubau der Grötzinger Gemeinschaftsschule. Die Kosten für das Projekt belau- fen sich demnach auf 16 bis 19 Millionen Euro. Die Stadträtinnen und Stadträte wur- den über dieses Bauvorhaben aus dem Amtsblatt der Stadt Karlsruhe informiert - bevor man sich in einem der für die Entscheidung über den Bau zuständigen ge- meinderätlichen Gremien überhaupt damit befasst hatte. Die Vorstellung des Pro- jekts in einem Ausschuss wurde unterlassen. Selbst ein mündlicher Bericht erfolgte nicht. Gleichzeitig sieht die Stadt Karlsruhe für Investitionsmaßnahmen, die 500.000 € überschreiten, ein Kostenkontrollverfahren vor. Das gemeinderätliche Kontrollverfah- ren ist ein bei der Stadt Karlsruhe regelmäßiges Verfahren, das sich in seiner An- wendung bewährt hat und eine umfassende Information in den jeweiligen Ausschüs- sen mit sich bringt. Zusätzlich erfolgt im Rahmen des Kostenkontrollverfahrens eine Seite 2 __________________________________________________________________________________________ sachliche Prüfung über die Notwendigkeit des Investitionsvorhabens sowie eine aus- führliche Fachplanung durch die sachlich qualifizierten Fachämter der Stadtverwal- tung. Mit dem Neubau solle zudem die räumliche Infrastruktur für eine dreizügige Ausrich- tung geschaffen werden. Die Gemeinschaftsschule Grötzingen ist bisher eine zwei- zügige Einrichtung. Eine solche Entscheidung ohne eine ausführliche Sachprüfung mit ihren Folgen auf die Schulentwicklungsplanung ist nicht zu akzeptieren. Zu prü- fen bleibt zudem, welche Auswirkungen die geplante Baumaßnahme auf die beste- hende Prioritätenliste zur Schulgebäudesanierung haben. Zahlreiche Schulgebäude in Karlsruhe befinden sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand und müssen dringend renoviert werden. Ohne eine sachliche Begründung darf keine Überprivile- gierung einer einzelnen Schule erfolgen. Ein Nachweis über die Notwendigkeit eines außerplanmäßigen Vorziehens dieser Investitionsmaßnahme muss in Anbetracht des bestehen Sanierungsbedarfs aller kommunaler Gebäude gesondert erbracht werden. Zu prüfen ist auch, welche kostengünstigeren und wirtschaftlicheren Maßnahmen ergriffen werden können. Eine Sanierung des bestehenden Gebäudes ist daher in die Prüfung einzubeziehen. unterzeichnet von: Gabriele Luczak-Schwarz Karin Wiedemann Detlef Hofmann Johannes Krug Rainer Weinbrecht Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 7. Juni 2013
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 07.05.2013 eingegangen: 07.05.2013 Gremium: 51. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.06.2013 1440 15 öffentlich Dez. 6 Grötzinger Gemeinschaftsschule - Kurzfassung - Die Verwaltung nimmt im Folgenden zum Antrag der CDU-Gemeindefraktion bezüglich der Gemeinschaftsschule Grötzingen Stellung. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Stadtverwaltung stellt den aktuellen Sachstand ihrer Überlegungen zum ange- dachten Neubau im Schulbeirat vor. Eine Sachstandsinformation im Schulbeirat wird erfolgen. 2. Die Stadtverwaltung sucht nach kostengünstigeren Alternativen und berücksichtigt dabei, ob eine Verlagerung in leer stehende oder freiwerdende geeignete Gebäude möglich ist. In der gesamten Umgebung der Schule gibt es kein Gebäude, welches annähernd große Flä- chen für eine Auslagerung aufweist. Aus Sicht der Schulleitung ist zudem eine unmittelbare räumliche Nähe aus pädagogischen wie schulorganisatorischen Gründen für den gesamten Schulbetrieb zwingend. 3. Die Stadtverwaltung erstellt eine vergleichende Kostenaufstellung, die die Kosten eines Neubaus einer Sanierung gegenüberstellt. Ein vergleichender Kostenrahmen für einen Neubau gegenüber einer erforderlichen Komplett- sanierung mit notwendiger Aufstockung des Bestandes wurde erbracht. Die Auswertung dieser Gegenüberstellung - die im Bauausschuss erläutert wurde - ist in die Entscheidung zum weite- ren Vorgehen eingeflossen. 4. Die Verwaltung legt dar, welche Auswirkungen ein eventueller Neubau auf die Prio- ritätenliste der Schulsanierungen und die mittelfristige Finanzplanung haben wird. Aufgrund der zwingend notwendigen Schließung des von der Asbestbelastung betroffenen Gebäudes ist eine Ersatzmaßnahme unumgänglich. Diese hat daher oberste Priorität. Eventuelle Auswirkungen auf die Prioritätenliste für Schulbaumaßnahmen sind in den politischen Gremien zu beraten.