Wohnimmobilien im städtischen Besitz: Interfraktioneller Antrag GRÜNE-Fraktion, SPD-Fraktion, KAL-Fraktion
| Vorlage: | 32316 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.09.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister INTERFRAKTIONELLER ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadtrat Dr. Heinrich Maul (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion Stadtrat Lüppo Cramer (KAL) Stadträtin Margot Döring (KAL) KAL-Gemeinderatsfraktion vom 6. Mai 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 51. Plenarsitzung Gemeinderat 18.06.2013 1439 14 öffentlich Wohnimmobilien im städtischen Besitz 1. Die Stadt strebt an, städtische Wohnimmobilien an die Volkswohnung zu verkau- fen oder von dieser verwalten zu lassen. 2. Wenn eine städtische Wohnimmobilie verkauft werden soll, im Einzelfall eine Veräußerung an die Volkswohnung aber nicht sinnvoll erscheint, wird hierüber im zuständigen Fachausschuss sowie ggf. im Ortschaftsrat beraten und entschieden. 3. Für alle sanierungsbedürftigen Wohnimmobilien im städtischen Besitz wird ein Sanierungskonzept erstellt. Dieses wird im Rahmen des aktuell in Arbeit befindli- chen städtischen Wohnraumprogramms umgesetzt. Begründung/Sachverhalt: Viele im städtischen Besitz befindliche Wohnimmobilien werden aktuell nicht durch die Stadt genutzt, sondern sind vermietet. Die Bewirtschaftung dieser insgesamt ca. 250 Wohnungen 1 ist aufwändig und nicht immer rentabel. Es ist nachvollziehbar, dass die Stadtverwaltung den Verkauf verschiedener Immobi- lien anstrebt, denn die Bewirtschaftung von Mietimmobilien gehört nicht zum Kernge- schäft des Amtes für Hochbau und Gebäudewirtschaft. Gleichzeitig erfüllen solche meist günstigen Mietimmobilien eine wichtige soziale Funktion. Daher muss sicher- gestellt werden, dass die soziale Funktion dieser Immobilien auch für die Zukunft ab- gesichert ist. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Deshalb sollten städtische Wohnimmobilien im Regelfall an die Volkswohnung ver- kauft werden. Hierdurch können Synergie-Effekte bei der Bewirtschaftung erzielt werden, während gleichzeitig die städtische Einflussnahme gewährleistet bleibt. Wenn ein Verkauf an die Volkswohnung nicht in Frage kommt, sollte geprüft werden, ob die Immobilien den Mieterinnen und Mietern zu einem attraktiven Preis angeboten werden können. Über einen Verkauf an Private sollte grundsätzlich der zuständige Fachausschuss sowie ggf. der Ortschaftsrat beraten. Wie sich aus der Antwort auf eine Gemeinderatsanfrage vom März 2013 ergibt, sind viele Wohnimmobilien im städtischen Besitz derzeit stark sanierungsbedürftig. Unab- hängig davon, ob sie bei der Stadt verbleiben oder an die Volkswohnung veräußert werden, ist hierfür ein Sanierungskonzept mit Prioritätenliste erforderlich, das konse- quent abzuarbeiten ist. Die Wohnimmobilien müssen dem knappen Mietwohnungs- markt dauerhaft und in gutem Zustand zur Verfügung stehen. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Michael Borner Doris Baitinger Dr. Heinrich Maul Lüppo Cramer Margot Döring Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 7. Juni 2013 1 http://www.karlsruhe.de/b4/gemeinderat/sitzungen_gr/dokumente?sitzungsID=121023-33505-DF- 99998:33505&backUrl=http://www.karlsruhe.de/b4/gemeinderat/sitzungen_gr/index_html
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum interfrak- tionellen Antrag Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadtrat Dr. Heinrich Maul (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion Stadtrat Lüppo Cramer (KAL) Stadträtin Margot Döring (KAL) KAL-Gemeinderatsfraktion vom: 06.05.2013 eingegangen: 06.05.2013 Gremium: 51. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.06.2013 1439 14 öffentlich Dez.6 Wohnimmobilien im städtischen Besitz - Kurzfassung - 1. Das städt. Immobilienportfolio soll durch den sukzessiven Verkauf von nicht zur Aufgabener- füllung notwendiger Immobilien bereinigt werden. 2. Der Verkauf von Wohnimmobilien an die Volkswohnung GmbH hat Vorrang. Soweit dies in Einzelfällen nicht möglich ist, wird ggf. der Ortschaftsrat zur Beratung hinzugezogen. 3. Die Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes für alle städt. Wohnimmobilien ist zeitaufwändig und mit den vorhandenen Personalressourcen nicht realisierbar. Es soll daher bei der bisherigen Verfahrensweise bleiben, wonach Wohnungssanierungen jeweils bei Bedarf und bei einem kon- kreten Anlass (Mieterwechsel) durchgeführt werden. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit: Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Stadt strebt an, städtische Wohnimmobilien an die Volkswohnung zu verkaufen oder von dieser verwalten zu lassen. Seit einigen Jahren ist die Verwaltung bestrebt, das städt. Immobilienportfolio zu bereinigen. Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft soll sich künftig primär auf die zur Aufgabener- füllung benötigten Objekte fokussieren und hier die finanziellen und personellen Ressourcen einsetzen können. Um dieses Ziel zu erreichen, ist vorgesehen, die reinen Wohnimmobilien suk- zessive vor allem an die Volkswohnung GmbH zu verkaufen. 2. Wenn eine städt. Wohnimmobilie verkauft werden soll, im Einzelfall eine Veräuße- rung an die Volkswohnung aber nicht sinnvoll erscheint, wird darüber im zuständigen Fachausschuss sowie ggf. im Ortschaftsrat beraten und entschieden. Grundsätzlich hat der Verkauf an die Volkswohnung GmbH Vorrang. Sollte dies in Einzelfällen nicht möglich sein oder nicht sinnvoll erscheinen, kann dies zwei Gründe haben: a) Ein Erwerb durch die Volkswohnung ist unwirtschaftlich, weil die Immobilie besonderen Bedingungen unterliegt (z. B. einzelne Eigentumswohnungen, Objekt für Selbstnutzer etc.) b) Die Immobilie ist unwirtschaftlich, so dass sie nicht veräußert werden kann. Dann sollte seitens der Verwaltung ein Vorschlag erarbeitet werden, wie mit dem Objekt verfahren wird. Denkbar wäre die Sanierung oder der Abbruch und ggf. Verkauf des dann freien Grundstücks zur Realisierung eines Neubaus. In beiden Fällen wird ggf. der zuständige Ortschaftsrat zur Beratung hinzugezogen. 3. Für alle sanierungsbedürftigen Wohnimmobilien im städt. Besitz wird ein Sanie- rungskonzept erstellt. Dieses wird im Rahmen des aktuell in Arbeit befindlichen städt. Wohnraumprogramms umgesetzt. Die städt. Wohngebäude befinden sich derzeit mietrechtlich in einem vertragsgemäßen Zu- stand. Sofern Mängel oder Schäden in den Wohnungen, am Gebäude oder an den gebäude- technischen Anlagen entstehen, werden diese schnellstmöglich von den zuständigen städt. Stel- len behoben. Die Maler- und Tapezierarbeiten in den Mieträumen (Schönheitsreparaturen) sind vertraglich auf die Mieter übertragen und werden von diesen durchgeführt. Der Mietvertrag gibt für diese Arbeiten zwar eine Regelfrist vor, über den konkreten Zeitpunkt der Ausführung entscheiden jedoch die Mieter. Damit sind die Mieter auch selbst dafür verantwortlich, in wel- chem (optischen) Zustand ihre Wohnung während der Mietzeit ist. Soweit notwendige Schön- heitsreparaturen während der Mietzeit nicht ausgeführt werden, sind diese bei Mietende nach- zuholen. Bei einem Mieterwechsel wird die Wohnung besichtigt und dabei auch ein etwaiger Sanie- rungsbedarf (insbesondere im Sanitärbereich) ermittelt. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann vor einer Neuvermietung durchgeführt. Der Zustand der Gebäudehülle (Dach/Fassade) und auch der Allgemeinflächen (Flu- re/Treppenhäuser) werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Soweit sich hier Handlungs- bedarf ergibt, wird die Realisierung dann im konkreten Einzelfall, auch unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und energetischen Gesichtspunkten, entschieden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die Verwaltung schlägt vor, diese Verfahrensweise beizubehalten, zumal die Erarbeitung und Umsetzung eines Sanierungskonzeptes mit Prioritätenliste für alle städt. Wohnimmobilien mit den vorhandenen Personalressourcen nicht zu bewältigen ist. Auch mit der bisherigen Vorge- hensweise kann für die Zukunft gewährleistet werden, die Wohngebäude in einem ordentlichen Zustand zu erhalten und dem Mietwohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen.