Wahl der Vertrauenspersonen in die Ausschüsse zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen

Vorlage: 32306
Art: Beschlussvorlage
Datum: 10.06.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 18.06.2013

    TOP: 2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Wahl Vertrauenspers_SWA
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 51. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.06.2013 1427 2 öffentlich Dez. 2 Wahl der Vertrauenspersonen in die Ausschüsse zur Wahl der Schöffen und der Jugendschöffen Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 18.06.2013 2 a Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen hat der Gemeinderat für die Amtsgerichtsbezirke Karlsruhe und Karlsruhe-Durlach jeweils Vertrauenspersonen für die Schöffenwahlaus- schüsse zu wählen. Die Wahl dieser Personen bedarf nach § 40 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Gemeinderatsmitglieder, mindestens je- doch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit: Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Gemäß § 40 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in Verbindung mit der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums, des Innenministeriums und des Sozialministe- riums über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 hat die Stadt Karlsruhe für den Schöffenwahlaus- schuss am Amtsgericht Karlsruhe fünf und für den Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht Karlsruhe-Durlach vier Vertrauenspersonen als Beisitzerinnen bzw. Beisitzer zu benennen. Diese Personen sind vom Gemeinderat aus den Einwohnerinnen und Einwohnern des jewei- ligen Amtsgerichtsbezirks zu wählen. Bei der Benennung der Vertrauenspersonen haben die Gemeinderatsfraktionen mitgewirkt. Für den Wahlausschuss beim Amtsgericht Karlsruhe wurden als Vertrauenspersonen vorge- schlagen: 1 Wiedemann Karin Laubenweg 52, 76185 Karlsruhe 2 Fischer Gisela Wutachstr. 18, 76199 Karlsruhe 3 Honné Johannes Vorholzstr. 52, 76137 Karlsruhe 4 Scholl Dieter Alte Kreisstr. 26, 76149 Karlsruhe 5 Struck Stefan Rankestr. 16, 76137 Karlsruhe Für den Wahlausschuss beim Amtsgericht Karlsruhe-Durlach wurden als Vertrauensperso- nen vorgeschlagen: 1 Köhler Christa Carl-Hofer-Str. 26, 76227 Karlsruhe 2 Volz Stefan Alter Graben 11, 76227 Karlsruhe 3 Schubnell Manfred Palmaienstr. 1, 76227 Karlsruhe 4 Malisius Günther Töpferweg 29, 76227 Karlsruhe Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von den ergänzenden Erläuterungen Kenntnis und wählt die vorgeschlagenen Einwohnerinnen und Einwohner als Vertrauenspersonen in die Schöffen- wahlausschüsse der Amtsgerichte Karlsruhe und Karlsruhe-Durlach. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 7. Juni 2013