Anfrage SPD: Fortschreibung des Lärmaktionsplanes

Vorlage: 32259
Art: Beschlussvorlage
Datum: 03.06.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Wolfartsweier

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wolfartsweier

    Datum: 11.06.2013

    TOP: 5

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • ORS-Anfrage_SPD_Lärmaktionsplan
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Wolfartsweier ANFRAGE SPD Ortschaftsratsfraktion vom 10.05.2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: Ortschaftsrat Wolfartsweier 11. Juni 2013 5 öffentlich Fortschreibung des Lärmaktionsplanes Weiteres Vorgehen nach Fortschreibung des Lärmaktionsplanes, Erläuterung durch das Fachamt. Sachverhalt: Die Fortschreibung der Lärmminderungsplanung ist gemäß EU- Umgebungslärmrichtlinie 2002/49 EG i.V.m. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ein fester Bestandteil des Regelwerks. Die Lärmkarten müssen alle 5 Jahre überprüft und ggf. fortgeschrieben werden. Gemäß dieser Vorgaben wurde die Lärmminderungsplanung im Dezember 2012 fortgeschrieben. Als Ziel der damaligen Lärmminderungsplanung sollte bei der Fortschreibung der Hot-Spot Betrachtung nach 5 Jahren der Grenzwert um 5 d(BA) abgesenkt und die Ergebnisse in der Fortschreibung berücksichtigt werden. Für die Ermittlung von Hot- Spot Analysen wurde die Bevölkerungszahl in Bezug zu definierten Schwellenwerten und Abständen gesetzt. In den Lärmkarten für Straßenverkehr sind jeweils für den Tag und Nachtfall die Lärmpegel entsprechend farblich dargestellt. Für die farblichen Zuordnungen sind in der Legende die Lärmpegel abzulesen. Die gebäudebezogenen Einwohnerzahlen wurden vom Amt für Stadtentwicklung zur Verfügung gestellt und den Gebäuden im schalltechnischen Berechnungsmodell zugeordnet. Im Zuge der Lärmkartierung wurden die Belastetenzahlen ermittelt und flossen in die Berechnungen mit ein. Dabei wurde in 2006 vom damaligen Umweltministerium Baden Württemberg folgende Lärmpegel empfohlen und den Berechnungen zugrunde gelegt: 70 dB(A) (Lärmindex LDEN) und 60 dB(A) (Lärmindex LN) Wir fordern das zuständige Fachamt hiermit auf, dem Ortschaftsrat Wolfartsweier folgende Fragestellungen zu beantworten: Wurde in der Fortschreibung der Lärmminderungsplanung, hier speziell in der Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Hot Spot Analyse, dieser um 5 dB (A) reduzierte Wert zugrunde gelegt ? Wie viele Bürger sind in Wolfartsweier von Lärmimissionen der folgenden Pegel betroffen. Wir bitten das Fachamt uns zu den genannten Pegeln absolute Zahlen zu nennen. Wolfartsweier Tag (Lärmindex LDen) Nacht (Lärmindex LN) 55 -60 d(BA) ocker 55 -60 d(BA) ocker 60- 65 d(BA) rot 60- 65 d(BA) rot 65-70 d(BA) braun 65-70 d(BA) braun 70 - 75 d (BA) lila 70 - 75 d (BA) lila Welche Handlungsempfehlungen würden sich im Lärmaktionsplan für Wolfartsweier ergeben, wenn man die nachfolgenden Werte des Bundes- Imissionsschutz- Gesetzes zugrunde legen würde ? § 2 Immissionsgrenzwerte nach (BImSchG, 1990) (1) Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet: Tag Nacht 1. an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen 57 Dezibel (A) 47 Dezibel (A) 2. in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 59 Dezibel (A) 49 Dezibel (A) 3. in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 64 Dezibel (A) 54 Dezibel (A) Welche Werte ergaben sich für der Aus-bzw Umbau der BAB 8 (1982) für den Abschnitt zwischen Langensteinbach und Karlsruhe? Wurden diese Werte berechnet oder lagen hier konkrete Messungen vor? Wurden in den letzten 6 Jahren Lärmmessungen in Wolfartsweier vorgenommen und wenn ja welche Ergebnisse haben diese geliefert? Wir bitten das Fachamt uns diese Fragen zu beantworten. Unterzeichnet: Tino Huber, Fraktionsvorsitzender Seite 3 __________________________________________________________________________________________