Umbenennung eines Teilstückes des Karlsruher Weges und Benennung einer Freifläche zum Gedenken an Julius Hirsch und Gottfried Fuchs
| Vorlage: | 32191 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 09.03.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 50. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 14.05.2013 1407 6 öffentlich Dez. 4 Umbenennung eines Teilstückes des Karlsruher Weges und Benennung einer Freifläche zum Gedenken an Julius Hirsch und Gottfried Fuchs Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 14.05.2013 6 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat nimmt von den ergänzenden Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Umbe- nennung eines Teilstücks des Karlsruhe Weges in Julius-Hirsch-Straße und der Benennung einer Freifläche am Karlsruher Weg/Ecke Berliner Straße in Gottfried-Fuchs-Platz gemäß dem beiliegenden Planausschnitt - siehe Anlage 2 - zu. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) ca 7.000 € - 10.000 € Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: Kostenstelle: 1.620.51.11.01.01 Kontenart: 4270 Geoinformationsservice Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Im Juli 2012 stellte die CDU-Gemeinderatsfraktion den Antrag Möglichkeiten der Be- nennung einer Straße, eines Platzes oder ähnliches nach Julius Hirsch und Gottfried Fuchs - die Biografien beider Persönlichkeiten sind als Anlage 1 beigefügt - zu prüfen. Davor fanden bereits 2008 Gespräche zwischen den Nachfahren von Julius Hirsch, den Herren Andreas und Matthias Hirsch, dem Kulturamt sowie dem Schul- und Sportamt statt, mit dem Ziel der Stiftung eines Julius-Hirsch-Preises der Stadt Karlsruhe. Dabei wies auch die Familie Hirsch darauf hin, dass es ihres Erachtens ein dringendes Hand- lungsbedürfnis seitens der Stadt gäbe, eine Straße, die in orts- und sporthistorischem Kontext zu Julius Hirsch stehe, zu benennen, bevor durch die Stadt die Nutzung seines Namens angestrebt wird. Vorgeschlagen wurde, ein Teilstück des Karlsruher Weges umzubenennen. Die Verwaltung greift dies auf und schlägt desweiteren vor, die Freifläche am Karlsruher Weg /Ecke Berliner Straße nach Gottfried Fuchs zu benennen. Hierdurch ist es möglich, beide Sportler gleichzeitig an ihrem früheren Wirkungsort, dem ehemaligen KFV-Platz, mit der Benennung einer Straße und einer bestehenden Grünfläche zu ehren. Betroffen von dieser Umbenennungsmaßnahme sind die Eigentümer des Anwesens Karlsruher Weg 1 sowie das Pflegeheim „Haus Karlsruher Weg“. Sowohl von Seiten des Eigentümers des Karlsruher Weges 1, der FLÜWO-Bauen Wohnen eG als auch von der Geschäftsführung sowie der Vorstandschaft und des Verwaltungsrates des Pflegeheims liegt uns das Einverständnis zu dieser Maßnahme vor. Aber auch die betroffenen zwölf Anwohner des Karlsruher Weges 1 waren zu informieren und anzuhören. Die Mehrzahl der Betroffenen, meist ältere Menschen, sind mit der vorgesehen Umbenennung nicht einverstanden. Die Einwände beziehen sich nicht auf die zu ehrende Person, sondern richten sich gegen die mit der Umbenennung verbundenen Nachteile, wie Änderung der Ausweispapiere, neue Briefbögen, Mitteilung der Adressänderung etc. Desweiteren werden andere Benennungsmöglichkeiten vorgeschlagen, die geprüft wurden und als nicht praktikabel einzustufen waren, da sie nicht die geforderte Öffentlichkeitswirkung haben. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die Benennung von Straßen ist in Baden-Württemberg straßenrechtlich nicht geregelt, sie ist vielmehr eine Angelegenheit des Kommunal- und Ordnungsrechts. Neben der Ordnungsfunktion kann die Straßenbenennung auch der Wahrung ge- meindlicher Tradition oder der Ehrung verdienter Bürger dienen. Die Auswahl der Na- men steht im Ermessen der Gemeinde. Bei Umbenennungen sind die subjektiven Interessen der betroffenen Grundstückseigen- tümer zu berücksichtigen. Die Anlieger haben kein subjektives Recht darauf, dass eine bestimmte Benennung er- folgt oder unterbleibt, wohl aber, dass die Gemeinde bei ihrer Ermessensentscheidung die Interessen der Anlieger in die Erwägungen mit einbezieht. Dies gilt insbesondere bei Straßenumbenennungen, aus denen sich wirtschaftliche Folgen für die Anlieger erge- ben. Die Anlieger haben insoweit ein subjektives Recht auf ermessensfehlerfreie Ent- scheidung, insbesondere auf Abwägung der für die Umbenennung sprechenden Grün- de, unter Berücksichtigung der Grundsätze der Erforderlichkeit, Geeignetheit und Ver- hältnismäßigkeit, mit den Interessen der Anwohner auf Beibehaltung des bisherigen Namens. Auf der einen Seite möchte die Stadt Julius Hirsch, der wie in seiner Biografie dargelegt, ein unumstritten erfolgreicher Fußballnationalspieler war, der deutsche Fußballgeschich- te schrieb und dem durch das NS-Regime nicht wieder gut zu machendes Unrecht ge- schah, an seinem früherem Wirkungsort ehren. Diese Umbenennung setzt auch in Karlsruhe ein weiteres Zeichen der Erinnerungskultur " wider das Vergessen" und leis- tet einen Beitrag zur historischen Aufarbeitung der Geschichte der deutschen Turn- und Sportbewegung in der Zeit des Nationalsozialismus. Auf der anderen Seite stehen die für die Anwohner zu berücksichtigenden Unannehmlichkeiten, die mit einer Umbe- nennung verbunden sind sowie die hierfür anfallenden Kosten. Um die Nachteile für die Anwohnerschaft so gering wie möglich zu halten, ist das Ordnungs- und Bürgeramt bereit sämtliche Ausweispapiere und eventuell anfallende KFZ-Ummeldungen vor Ort (d.h. im Pflegeheim) zu ändern. Auch wurde den Anwohnern in Aussicht gestellt, dass die Stadt die auf Nachweis anfallenden Kosten der Änderung übernehmen wird. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Die Rechtsprechung sagt zu dieser Frage der Straßenumbenennung, dass keine „Ewig- keitsgarantie“ für das Bestehen eines Straßennamens existiert und bei einem Straßen- namen, bei dem die Benennung mehr als fünfzig Jahre (hier sind es über neunzig Jahre) zurückliegt, der einzelne Anwohner mit einer Änderung des Namens in einem solchen Zeitraum vernünftigerweise rechnen muss. Selbst die Kostentragung wird in aller Regel als zumutbar eingestuft. Werden beide Interessenlagen gegeneinander abgewogen, überwiegt das öffentliche Interesse gegenüber den Privatinteressen der Anwohner, zumal unter Berücksichtigung der oben dargelegten Erleichterungen für die Anwohner. Der für Benennungen zuständige Bauausschuss wurde in seiner Sitzung am 19.04. 2013 darüber informiert, dass diese Angelegenheit aus terminlichen Gründen ( die Einweihungsfeier soll im Juni stattfinden, da sich die Enkelin von Gottfried Fuchs zu diesem Zeitpunkt in Deutschland aufhält, keine Bauausschusssitzung im Mai, Anhö- rungsfrist der Anwohner lief bis 26.04. 2013 ) im Gemeinderat zu behandeln ist. Vorschlag für den Text der Zusatzschilder: Julius Hirsch 1892 – 1943, Deutscher Fußballnationalspieler, Heimatverein KFV, 1943 in Auschwitz ermordet Gottfried Fuchs 1889 - 1972, Deutscher Fußballnationalspieler, Heimatverein KFV, 1937 aus Deutsch- land geflohen Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt die Umbenennung eines Teilstücks des Karlsruher Weges in Julius-Hirsch-Straße und die Benennung der Freifläche an der Ecke Karlsruher Weg/Berliner Straße mit Gottfried-Fuchs-Platz gemäß dem beiliegenden Planaus- schnitt - siehe Anlage 2 -. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 8. Mai 2013
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Anlage 1 G:\G1\Siegrist\Straßenbenennung\RIS-VORLAGE\Hirsch_Fuchs_biografie.doc Liegenschaftsamt 25.04.2013 R 6284 SiA Biografien: Julius Hirsch Gottfried Fuchs Julius Hirsch (1892 – 1943) Der linke Innenstürmer des KFV Julius Hirsch brachte es in den Jahren 1911 bis 1913 auf sieben Länderspiele. Am 7. April 1892 in Achern als Sohn eines Karlsruher Tuchwa- renkaufmanns geboren, trat er noch als Schüler 1902 dem KFV bei, ehe er eine kauf- männische Lehre begann. 1909 spielte er in der ersten Mannschaft des KFV, an dessen Deutscher Meisterschaft im folgenden Jahr er maßgeblichen Anteil hatte. Ein Jahr spä- ter wurde er auch in die Nationalmannschaft berufen, für die er in seinem zweiten Län- derspiel am 24. März 1912 gegen Holland vier Tore schoss. 1913 wechselte Hirsch aus beruflichen Gründen – er arbeitete für die Nürnberger Spielwarenfabrik Gebrüder Bing – nach Fürth zur dortigen Spielvereinigung, mit der er 1914 noch einmal Deutscher Meis- ter wurde. Er ist damit der einzige Karlsruher Fußballspieler, der mit zwei verschiede- nen Mannschaften Deutscher Meister wurde. Vermutlich verhinderte nur der Erste Weltkrieg weitere nationale und internationale Erfolge eines der besten deutschen Stürmers seiner Zeit. Im Ersten Weltkrieg Soldat bei einem bayerischen Landwehrregi- ment spielte Hirsch nach Kriegsende noch kurz bei der Spielvereinigung Fürth, ehe er 1919 zu seinem Stammverein KFV zurückkehrte, dort aber an seine Vorkriegserfolge nicht mehr anknüpfen konnte. 1923 beendete er seine aktive Laufbahn, war aber wei- terhin als Trainer im Spielausschuss des KFV tätig. Zu dieser Zeit arbeitete er in der Firma seines Vaters, der Deutschen Signalflaggenfabrik. Nach dem Tod des Vaters übernahm er mit seinem Bruder Max die Firma, die sich nach dem Krieg auf den Ver- trieb von Sportartikeln spezialisiert hatte und seit 1929 als Sigfa-Sport GmbH firmierte. Im Februar 1933 meldete sie vermutlich als Folge der Weltwirtschaftskrise Konkurs an. Nur wenig später musste Hirsch dann in der Presse lesen, dass sein Verein, der KFV, zu den Vereinen gehörte, die am 9. April 1933 versichert hatten, dass sie die Maßnah- men der neuen NS-Regierung „mit allen Kräften“ mittragen würden, „insbesondere in der Frage der Entfernung der Juden aus den Sportvereinen.“ Julius Hirsch stammte aus - 2 - einer jüdischen Familie und kam einem Ausschluss aus dem Verein durch seinen Aus- tritt zuvor. Sportlich versuchte Hirsch nach dem Vereinsaustritt als Trainer im Ausland zu arbeiten, was ihm aber nur für kurze Zeit im Elsass gelang. Deshalb schloss er sich in Karlsruhe dem Jüdischen Turnklub 03 an, mit dem er als Aktiver noch einmal eine Meisterschaft gewann. Beruflich hielt Hirsch sich als Vertreter für Bettwäsche und Stoffe, dann als Hilfsbuchhalter bei den Zellstoff- und Papierfabriken Ettlingen und Maxau bis zu deren Arisierung im Jahr 1938 über Wasser. Wohl nicht zuletzt wegen der ungeheueren psy- chischen Belastung erkrankte Hirsch Ende 1938 und bangte in einer psychiatrischen Klinik in Bar-Le Duc in Lothringen um das Leben seiner Familie, als er von dem No- vemberpogrom in Deutschland hörte. Um seine Familie, seine christliche Frau Ellen und zwei Kinder, zu schützen, ließ er sich Ende 1942 von seiner Frau scheiden. Von der Deportation der Karlsruher Juden im Oktober 1940 nach Gurs in Südfrankreich blieb er noch verschont, doch am 1. März 1943 wurde er mit elf anderen Karlsruher Juden nach Auschwitz deportiert und dort ermordet. Die Möglichkeit, in einem versiegelten Postwagen in die Schweiz zu fliehen, hatte er zuvor nicht genutzt, wohl in Unterschät- zung der Gefahr, in der er schwebte. Gottfried Fuchs (1989 – 1972) Auch der Sturmpartner von Julius Hirsch und sechsmalige Nationalspieler Gottfried Fuchs war Jude, beide sind bis heute die einzigen deutschen Fußballnationalspieler jüdischen Glaubens. Gottfried Fuchs wurde am 3. Mai 1889 als Sohn des Kaufmanns Gustav Fuchs in Karlsruhe geboren. Seine Fußballkarriere begann er aber beim Düs- seldorfer FC 1899, mit dem ihm 1907 die Meisterschaft von Nordrhein und West- deutschland gelang. In der Meisterschaftsrunde scheiterte der Verein dann trotz eines Tores des Mittelstürmers Fuchs gegen Viktoria Hamburg. Dort spielte er mit einigen englischen Spielern zusammen, von denen er Spieltechnik und die sprichwörtliche eng- lische Fairness gelernt haben soll – so korrigierte er später einmal einen Schiedsrichter, der ihm einen unberechtigten Elfmeter zugesprochen hatte. Von Düsseldorf aus ging Fuchs wiederum aus beruflichen Gründen für ein Jahr nach England und wird wohl auch dort Fußball gespielt haben, obwohl er nach wie vor auch für den Düsseldorfer FC spielte. Gleichzeitig spielte Fuchs aber auch schon für den KFV, mit dem er 1910 Deut- scher Meister wurde. Legendär sind die zehn Tore, die Fuchs im Spiel gegen Russland am 1. Juli 1912 schoss. Dieser Rekord blieb lange unerreicht und es dauerte auch bis 1930, bis der Dresdner Richard Hoffmann seine insgesamt 14 Länderspieltore übertraf. - 3 - Nach dem Kriege, in dem er als Artillerieoffizier viermal verwundet wurde, spielte Fuchs noch kurze Zeit für den KFV, ehe er 1920 seine Karriere beendete. Beruflich war Fuchs in den väterlichen Familienbetrieb eingestiegen, bis 1928 wird er im Karlsruher Adressbuch als Fabrikant und Mitinhaber der Holzhandlung Fuchs Söhne geführt. 1928 zieht die fünfköpfige Familie Fuchs nach Berlin. Der neue Wohnort, die „Villencolonie“ Nikolasee, unterstreicht, dass es der Familie finanziell gut ging. Dem dor- tigen Tennisclub gehörte er bis 1935 an, als eine Satzungsänderung festlegte, dass Mitglieder nur noch Personen „arischer Abstammung“ werden konnten. 1937 entschloss Fuchs sich zur Flucht, erst in die Schweiz, dann nach Frankreich, von wo aus die Fami- lie mit der Mutter von Gottfried Fuchs kurz vor der französischen Niederlage über Groß- britannien nach Kanada ausreiste. Fuchs, der in Kanada in der Textilbranche tätig war, kehrte nach dem Krieg einige Male wegen zu klärender Rechtsfragen nach Deutschland zurück, aber immer „mit sehr gemischten Gefühlen“ wofür es viele Gründe gab, darun- ter den, dass seine einzige Schwester ermordet worden war. Auch den Kontakt zum KFV mied er in Erinnerung an das Schicksal seines Stürmerkollegen Julius Hirsch. Gottfried Fuchs starb am 25. Februar 1972 in Montreal-Westmont.
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Altenpflegeheim Wohnhaus Siemensallee Karlsruher Weg Hertzstraße 8782/8 8782 8267 Berliner Straße 1 Julius-Hirsch-Straße Gottfried-Fuchs-Platz ́ 1: 1500 6975 April 20 11 Frau Sch uler Frau Siegris t-Aures Karls ruhe Flurst ück -Nr. Maßs tab Gemark ung Pla nfertigung Da tum Sach bearbeitung Straßenbenennung Heinrich-Klotz-Platz Platz der Menschenrechte Entwurf Stadt Karlsruhe Liegenschaftsamt 1:1500 8267, 8782 Mai 2013 Frau Schuler Frau Siegrist-Aures Karlsruhe Flurstück-Nr. Maßstab Gemarkung Planfertigung Datum Sachbearbeitung Umbenennung Karlsruher Weg, Teilstück, in Julius-Hirsch-Straße und Benennung des Gottfried-Fuchs-Platzes Anlage 2