Exotische Heimtiere/Tierbörse in Karlsruhe: Anfrage StR Borner, StR Geiger, StRn Kluth (GRÜNE)
| Vorlage: | 32167 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.09.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Hohenwettersbach, Oststadt |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadträtin Tanja Kluth (GRÜNE) vom 16. April 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 50. Plenarsitzung Gemeinderat 14.05.2013 1424 24 öffentlich Exotische Heimtiere/Tierbörsen in Karlsruhe 1. Wie viele und welche Exoten sind zurzeit im Tierheim Karlsruhe untergebracht, und wie haben sich die Bestände in den letzten vier Jahren entwickelt? Welche Kosten sind dem Tierheim Karlsruhe seit 2009 für die Unterbringung dieser Tiere entstanden, und wer trägt die Kosten? 2. Welche exotischen Tierarten können im Bedarfsfall nicht vom Tierheim Karlsruhe betreut werden, und welche Alternativen der Unterbringung gibt es für exotische Tiere dieser Arten, wenn sie sichergestellt oder beschlagnahmt werden bzw. wenn ausgesetzte oder herrenlose Tiere dieser Arten untergebracht werden müssen? 3. Welche Informationen liegen der Stadtverwaltung zu Tierschutzmissständen auf Tierbörsen bzw. Reptilienshows in Karlsruhe vor? Wie viele Verstöße gegen die Tierbörsenleitlinien des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurden seit 2009 bis heute auf solchen Veranstaltungen geahndet? 4. Inwiefern sieht die Stadtverwaltung die Kennzeichnung von Tierbörsen laut der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes (Position 12.2.1.4), „dass Tiere durch Privatpersonen feilgeboten und untereinander getauscht werden“, in der Praxis gegeben, insbesondere auf solchen Veranstaltungen mit überregionalem Einzugsgebiet? 5. Sieht die Stadt Karlsruhe Handlungsbedarf und rechtliche Möglichkeiten, um gewerbsmäßige Händler und Händlerinnen von Tierbörsen auszuschließen? Sieht die Stadtverwaltung rechtliche Möglichkeiten, die Größe von Tierbörsen, das Einzugsgebiet der Messe einzuschränken, um eine bessere Kontrolle von Tierschutzauflagen zu ermöglichen? 6. Werden alle Tierbörsen mit exotischen Tieren und Reptilienshows in Karlsruhe seitens des Veterinäramtes der Stadt Karlsruhe kontrolliert? Wenn nein, warum nicht? Über welche Fachkompetenz verfügt die Kontrollbehörde? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ 7. Werden in den Verträgen zur Vermietung von städtische Hallen bzw. Hallen der KMK an Terraristikmesse- bzw. Reptilienshowbetreiber/-innen explizit die Einhaltung der Tierschutzgesetze gefordert? Wenn nein, nimmt sie eine solche Vereinbarung künftig in die Verträge auf? Der baden-württembergische Landesbeirat für Tierschutz hat darauf hingewiesen, „ ...dass die Anschaffung exotischer Tiere zunehmend Tierschutzbehörden und Tierheime belastet. Die Tierhalter/innen sind häufig mit der sachgerechten Pflege - insbesondere mit dem Aufwand für die Haltung - und den Energiekosten überfordert. Dies führt dazu, dass viele der unüberlegt angeschafften Tiere in Tierheimen landen oder sie werden ausgesetzt. Die Tierheime können Tiere exotischer Arten allerdings häufig nicht aufnehmen, da sie nicht über die dazu erforderlichen Haltungseinrichtungen und die spezifischen Sachkenntnisse verfügen.“ Im Juni 2012 wurden in der Oststadt zwei Stirnlappenbasilisken neben einem Altglascontainer ausgesetzt. Im August desselben Jahres ist einem Halter in Hohenwettersbach eine Boa Constrictor entkommen. In der Folge der Suchaktion wurden ein Kindergarten alarmiert und eine Ferienspielaktion des Stadtjugendausschusses e. V. vorsorglich an einen anderen Ort verlegt. In den letzten Jahren wurden auf der Terraristikmesse Karlsruhe von Tierschützern und Tierschützerinnen zahlreiche Verstöße gegen die Tierbörsen-Leitlinien dokumentiert. Bei der diesjährigen Veranstaltung waren qualitative Fortschritte im Vergleich zu den letzten Jahren zu verzeichnen. So wurden einige Auflagen in der Börsenordnung verschärft, und auch vor Ort waren in der Gesamtmenge betrachtet weniger Verstöße zu finden. Dennoch kam es auch auf der diesjährigen Messe zu Beanstandungen, wie den hier beispielhaft dargestellten: - Kunden und Kundinnen hatten Schwierigkeiten, bei Händlern und Händlerinnen mit geringen oder ohne Deutschkenntnisse eine Fachberatung zu erhalten, - in der Vorratshaltung hinter und unter den Börsentischen wurden die Tiere gestapelt, - zu kleine Tieraufbewahrungsbehältnisse, Sachverhalt/Begründung: Seite 3 __________________________________________________________________________________________ - Gifttiere wurden in Behältnissen angeboten, die nicht vorschriftsmäßig waren, - Tiere wurden über die Börse getragen, statt sie im Tierdepot zwischenzulagern und ohne sie in thermostabile Styroporboxen zu setzen. Die GRÜNEN sehen die Geschäftemacherei auf Kosten des Tierschutzes kritisch. Es ist davon auszugehen, dass auf einer Tierbörse oder in einer Wanderausstellung und oftmals in privater Haltung exotische Tiere nicht artgemäß gehalten werden können. Die GRÜNEN dringen darauf, dass die Stadt Karlsruhe sicherstellt, dass auf Tierbörsen in Karlsruhe die gültigen Tierschutzbestimmungen eingehalten werden. Sollten weiterhin Verstöße festgestellt werden, so fordern wir, dass die Stadt Karlsruhe und die KMK Abstand von einer Vermietung ihrer Hallen an Tierbörsen- bzw. Reptilienshowbetreiber/-innen in Erwägung zieht. unterzeichnet von: Michael Borner Alexander Geiger Tanja Kluth Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 3. Mai 2013
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadträtin Tanja Kluth (GRÜNE) vom: 16.04.2013 eingegangen: 16.04.2013 Gremium: 50. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 14.05.2013 1424 24 öffentlich Dez. 2 Exotische Heimtiere/Tierbörsen in Karlsruhe Anmerkung: Der Begriff "exotisches Tier bzw. Heimtier" ist ebenso wie der Begriff Wildtiere schwierig eingrenzbar. Nach den Erfahrungen des Vollzuges bei der Börsenüberwachung, umfasst der Großteil des Artenspektrums auf der Terraristika in Karlsruhe Reptilien, Amphibien und Wir- bellose aus nicht europäischen Ländern und entspricht damit dem landläufigen Begriff "exoti- scher Arten". Zu Frage1: Wie viele und welche Exoten sind zur Zeit im Tierheim Karlsruhe untergebracht und wie haben sich die Bestände in den letzten vier Jahren entwickelt? Welche Kosten sind dem Tierheim seit 2009 für die Unterbringung dieser Tiere ent- standen und wer trägt die Kosten? Aktuell befinden sich nach Angabe des Tierheimes Karlsruhe folgende Arten im Kleintierhaus: Südamerikanische Wasserschildkröten, Echsen (Bartagmen). Als Vertreter der Kleinsäuger, sind es die Degus und Chinchillas sowie kleinere Papageienarten. Zurückliegend konnten kürzlich vermittelt werden: Europäische Landschildkröten, Nichtgiftige Nattern (Kettennatter) und Königspython. Insgesamt umfasst der Tierbestand an Exoten im Tierheim Karlsruhe ca. 25 Individuen. Nach Auskunft der Tierheimleitung haben sich die Tierzahlen exotischer Arten in den letzten vier Jahren deutlich nach oben entwickelt. Über die beim Tierheim Karlsruhe angefallenen Kosten liegen der Verwaltung keine Informa- tionen vor. Die Kosten, die durch die amtliche Fortnahme und anderweitige Unterbringung entstehen, haben die Eigentümerinnen und Eigentümer der Tiere zu tragen. Seite 2 Zu Frage 2: Welche exotischen Tierarten können im Bedarfsfall nicht vom Tierheim Karlsruhe betreut werden und welche Alternativen gibt es, wenn exotische Arten sicherge- stellt oder beschlagnahmt werden bzw. wenn ausgesetzte oder herrenlose Tiere die- ser Arten untergebracht werden müssen? Die Unterbringung von Tieren im Tierheim Karlsruhe beschränkt sich vorrangig auf die klassi- schen Haustiere (z. B. Hunde, Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen, Sittiche). Amtlich be- schlagnahmte und eingezogene exotische Tierarten können im Bedarfsfall im Naturkundemu- seum Karlsruhe, bei der in Graben-Karlsdorf (Landkreis Karlsruhe) ansässigen Tierschutzorga- nisation Terra Mater sowie privaten Tierhaltern untergebracht werden. Der Verwaltung liegt eine Liste über Unterbringungsmöglichkeiten bei privaten Tierhaltern vor. Zu Frage 3: Welche Informationen liegen der Stadtverwaltung zu Tierschutzmissständen auf Tierschutzbörsen bzw. Reptilienshows in Karlsruhe vor? Wie viele Verstöße gegen die Tierbörsenleitlinien des Bundesministeriums für Ernäh- rung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurden seit 2009 bis heute auf solchen Veranstaltungen geahndet? Im Rahmen der Kontrollen bei den Tierbörsen wurden folgende Verstöße gegen die Tierbör- senleitlinien und gegen das Tierschutzgesetz festgestellt: Unterbringung der Tiere in zu kleinen Behältnissen, fehlende Rückzugsmöglichkeiten in den Ausstellungsbehältnissen, unhygienische Unterbringung, beengte und ungeeignete Unter- bringung in Sammelbehältnissen oder Netzen, Ausstellung verletzter, geschwächter oder kranker Tiere, Herumreichen von Tieren an die Kundschaft. Zudem wurden die Gefahr des Entweichens von gefährlichen Tieren sowie der sorglose Umgang mit potentiell gefährlichen Tieren festgestellt. Seite 3 Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die Leitlinien keinen rechtsnormativen Cha- rakter haben. Verstöße gegen die Leitlinien können nur dann als Ordnungswidrigkeit geahn- det werden, wenn erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden festzustellen sind. Der Straf- tatbestand ist dann erfüllt, wenn z. B. aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder wenn länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuge- fügt werden. Wegen Erfüllens der genannten Tatbestandsmerkmale wurden seit 2009 drei Ordnungswidrigkeitenverfahren und ein Strafverfahren eingeleitet. Bei der überwiegenden Anzahl von Verstößen gegen die Tierbörsenleitlinien konnten keine erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden belegt werden, so dass lediglich Belehrungen oder Verwarnungen ausgesprochen wurden. Allerdings wurden solche Verstöße gegen die Leitlinien regelmäßig festgestellt. Durch das Polizeipräsidium Karlsruhe wurden wegen Verstoßes gegen die Tierbörsenleitlinien durch ausländische Aussteller insgesamt 10 Sicherheitsleistungen erhoben. Ausstellende mit gravierenden Verstößen gegen die Leitlinien und das Tierschutzgesetz wer- den in Absprache mit den Veranstaltungsverantwortlichen vorübergehend oder dauerhaft von weiteren Terminen in Karlsruhe ausgeschlossen. Zudem werden die zuständigen Behörden am Wohnort der Ausstellenden und gegebenenfalls die übergeordneten Behörden informiert. Zu Frage 4: Inwiefern sieht die Stadtverwaltung die Kennzeichnung von Tierbörsen laut der All- gemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetztes (Position 12.2.1.4.), "dass Tier durch Privatpersonen feilgeboten und untereinander getauscht werden" in der Praxis gegeben, insbesondere auf solchen Veranstaltungen mit über- regionalen Einzugsgebiet ? und Seite 4 Zu Frage 5: Sieht die Stadt Handlungsbedarf und rechtliche Möglichkeiten, um gewerbsmäßige Händler/-innen von Tierbörsen auszuschließen? Sieht die Stadtverwaltung rechtliche Möglichkeiten, die Größe von Tierbörsen, das Einzugsgebiet der Messe einzuschrän- ken, um bessere Kontrollen von Tierschutzauflagen zu ermöglichen? Sowohl die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes (AVV) als auch die Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten des Bundesministeriums bieten privaten als auch gewerblichen Personen die Möglichkeit an Tierbörsen teilzunehmen. Große Tierbörsen sind also stets eine Mischung von privaten und gewerblichen Ausstellen- den. Eine Trennung von großen Börsen nach privatem und gewerblichem Anbietenden gab es unserer Erkenntnis bisher nirgends, nur bei vereinsinternen Börsen beschränkt sich der Kreis auf private Tierhalterinnen und -halter. In Karlsruhe werden sowohl überregionale Börsen mit privaten und gewerblichen Ausstellen- den aus dem In- und Ausland, als auch kleine vereinsinterne Börsen nur mit privaten Ausstel- lenden durchgeführt. Von den Veranstalterinnen und Veranstaltern wird im Rahmen der An- meldung vor Beginn der Veranstaltung eine Liste mit den teilnehmenden Personen erstellt, aus der die gewerblichen Halterinnen und Halter hervorgehen. Auf Tierbörsen mit privaten Ausstellerinnen und Ausstellern auf Vereinsbasis wurden bisher keine Verstöße festgestellt. Nach der Definition zur Tierbörse in den Leitlinien des Bundesministeriums (siehe S. 4/5 der Leitlinien) war ursprünglich der Anbieterkreis auf private Halterinnen und Halter zugeschnit- ten. Der eigentliche Sinn einer Tierbörse war es, privaten Halterinnen und Haltern sowie Züch- terinnen und Züchtern die Möglichkeiten zu geben, eigene Nachzuchten abzugeben oder zu tauschen. Durch Ergänzung einer Fußnote wurden aber auch die gewerblichen Ausstellenden mit in die Leitlinien aufgenommen. Der weitere Hinweis in der Fußnote, dass in Folge häufiger Transporte eine erhöhte Belastung für die Tiere im Rahmen gewerblichen Handels entsteht, nimmt die Probleme in der Praxis vorweg. Seite 5 Auf Grundlage der Leitlinien und der AVV besteht aus Sicht der Stadtverwaltung keine Mög- lichkeit gewerbliche Halterinnen und Halter generell von Tierbörsen auszuschließen. Zu Frage 6: Werden alle Börsen mit exotischen Tieren und Reptilienshows in Karlsruhe Seitens des Veterinäramtes der Stadt Karlsruhe kontrolliert? Wenn nein, warum nicht ? Über welche Fachkompetenz verfügt die Kontrollbehörde? Die tierschutzrechtlichen Kontrollen durch das Ordnungs- und Bürgeramt, Abteilung Lebens- mittelüberwachung und Veterinärwesen, erfolgten in den meisten Fällen der letzten Jahre gemeinsam mit der unteren Naturschutzbehörde und dem Polizeipräsidium Karlsruhe, Abtei- lung Umwelt und Gewerbe. Die gemeinsamen Kontrollen ergeben sich aus den geteilten Zu- ständigkeiten zum Arten- und Tierschutz. Aktuell finden in Karlsruhe drei große Börsentermine mit Ausstellenden aus dem In- und Aus- land statt; teilweise gab es zurückliegend auch fünf Termine mit privaten und gewerblichen Ausstellerinnen und Ausstellern. Die Börsen wurden in den letzten Jahren, bis auf wenige Ausnahmen, regelmäßig kontrolliert. Zu Frage 7: Wird in den Verträgen zur Vermietung von städtischen Hallen der KMK an Terraris- tikmessen- bzw. Reptilienshowbetreiber/-innen explizit die Einhaltung der Tier- schutzgesetze gefordert? Wenn nein, nimmt sie eine solche Vereinbarung künftig in die Verträge auf? Wer Tiere zum Zweck des Tausches oder Verkaufes durch Dritte anbietet, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 c Tierschutzgesetz. Zuständige Behörde ist das Ordnungs- und Bürgeramt Karlsruhe. In dieser Erlaubnis ist der Hinweis auf die Einhal- tung der Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten enthalten. Zudem verpflichtet die tierschutzrechtliche Erlaubnis die Veranstalterinnen und Veranstalter, eine Börsenordnung vorzulegen und qualifizierte Börsenwarte zu benennen, die während der Veranstaltung die Einhaltung tierschutzrechtlicher Leitlinien gewährleisten müssen. Seite 6 In der auf der Homepage des Börsenveranstalters veröffentlichten Börsenordnung werden nochmals konkret alle Ausstellerinnen und Aussteller bei der Anmeldung auf die Vorgaben der Bundesleitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten hinge- wiesen, speziell auf die Anforderungen hinsichtlich Größe und Gestaltung der Behältnisse für die Unterbringung der Tiere. Die Börsenordnung wird online auch mit dem Hinweis an die privaten und gewerblichen Ausstellerinnen und Aussteller veröffentlicht, dass Verstöße gegen Rechtsnormen mit Buß- und Verwarnungsgeldern durch die zuständigen Behörden geahndet werden.