Städtebauliche Sanierung Durlach-Aue: Anfrage SPD-Fraktion
| Vorlage: | 32164 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.09.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadtrat Hans Pfalzgraf (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 11. April 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 50. Plenarsitzung Gemeinderat 14.05.2013 1421 21 öffentlich Städtebauliche Sanierung Durlach-Aue 1. Warum wurde die vom Ortschaftsrat und Gemeinderat beschlossene städtebauliche Sanierung von Durlach-Aue nicht in das Städtebauförderprogramm des Landes aufgenommen? 2. Liegen irgendwelche Versäumnisse seitens der Stadt vor? 3. Wurden nach dem Gemeinderatsbeschluss vom 24. April 2012 die Anmeldefristen seitens der Stadt nicht eingehalten? 4. Hat das zuständige Ministerium eine Prioritätenliste erstellt? 5. Wenn ja, warum wurde Durlach-Aue nicht in diese Prioritätenliste aufgenommen? 6. Sind nach Auffassung des Ministeriums irgendwelche Voraussetzungen nicht erfüllt? Sachverhalt/Begründung: Nach Vorberatung im Ortschaftsrat Durlach hat der Gemeinderat am 24. April 2012 beschlossen, die Aufnahme von Durlach-Aue in das Städtebau-Förderprogramm des Landes zu beantragen und entsprechende vorbereitende Untersuchungen durchzuführen. Der Gemeinderat und die Bürgerinnen und Bürger in Durlach-Aue sollten transparent über die Gründe des Scheiterns des Förderantrages informiert werden. unterzeichnet von: Doris Baitinger Hans Pfalzgraf Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 3. Mai 2013
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadtrat Hans Pfalzgraf (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 11.04.2013 eingegangen: 11.04.2013 Gremium: 50. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 14.05.2013 1421 21 öffentlich Dez. 6 Städtebauliche Sanierung Durlach-Aue 1. Warum wurde die vom Ortschaftsrat und Gemeinderat beschlossene städtebauliche Sanierung von Durlach-Aue nicht in das Städtebauförderprogramm des Landes auf- genommen? Die Hintergründe, warum Durlach-Aue nicht in ein Sanierungsförderprogramm aufgenommen wurde, können seitens der Stadt nicht nachvollzogen werden. Konkrete Hinweise seitens des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft wurden der Stadt nicht gegeben. Dies entspricht auch nicht der gängigen Praxis im Rahmen der Förderung. Der pauschale Hinweis im Rahmen der Veröffentlichung zur Städtebauförderung auf die regelmäßige Überzeichnung der Pro- gramme mag als ein Grund gelten, reicht aber zur Erklärung nicht aus. Mit dem Beschluss im Gemeinderat nach Vorberatung im Ortschaftsrat vom 24. April 2012 zur grundsätzlichen Auf- nahme der Vorbereitenden Untersuchungen für Durlach-Aue und dem Beschlusses im Ge- meinderat vom 16. Oktober 2012 zur Antragstellung auf Aufnahme in das Landessanierungs- programm wurden die formellen Voraussetzungen geschaffen. Schlussendlich müssen im Rahmen eines gemeinsamen Gespräches zwischen der Stadt und Vertretern des Regierungs- präsidiums die konkreten Hintergründe der Ablehnung erörtert und aufbereitet werden. 2. Liegen irgendwelche Versäumnisse seitens der Stadt vor? Versäumnisse der Stadt sind bislang nicht erkennbar. Vielmehr wurde bereits im Vorfeld der Antragstellung zusammen mit Vertretern des Ministeriums und des Regierungspräsidiums am 9. Juli 2012 das potenzielle Sanierungsgebiet begangen und auf die städtebaulichen Aspekte hingewiesen und das Vorliegen städtebaulicher Missstände umfassend dargestellt. Auch bei diesem Termin musste nicht davon ausgegangen werden, dass das potenzielle Sanierungsge- biet in Durlach-Aue bei einer Antragstellung keine Berücksichtigung finden kann. Es wurde im Rahmen dieser Gespräche seitens des Regierungspräsidiums zwar darauf hingewiesen, dass die Stadt, bezogen auf die Parkraumsituation, z. B. auch die Projektierung einer Parkierungs- anlage für das Quartier eruieren sollte. Seitens der Stadt wurde auf die eher negativen Erfah- rungen mit der Akzeptanz solcher Parkierungsanlagen in städtebaulichen Sanierungsbereichen hingewiesen. Auch die mögliche Umgestaltung der Ost- und Westmarkstraße als eine Art Be- gegnungszone, d. h. Pflasterung ohne bestehende Abmarkierungen (von Haus zu Haus) wur- de seitens der Vertreter des Wirtschaftsministeriums bzw. des Regierungspräsidiums zwar hin- terfragt, aber keinesfalls als Ablehnungskriterium für eine mögliche Antragstellung dargestellt. Auch während des Antragsverfahrens wurde noch im Januar d. J. im Rahmen eines Abstim- mungsgespräches mit dem Regierungspräsidium u. a. für Durlach-Aue keinesfalls das Signal gegeben, dass eine Ablehnung des Antrags zu erwarten sei. 3. Wurden nach dem Gemeinderatsbeschluss vom 24. April 2012 die Anmeldefristen seitens der Stadt nicht eingehalten? Mit dem Beschluss des Gemeinderates vom 16. Oktober 2012 zur Antragstellung wurde form- und fristgerecht der Antrag auf Aufnahme in ein Sanierungsprogramm mit Datum vom 22. Oktober 2012 über das Regierungspräsidium Karlsruhe an das Ministerium für Finanzen und Seite 2 Wirtschaft gerichtet. Der Antrag wurde vollständig und termingerecht vorgelegt. Eine ergän- zend zu den bisherigen Voruntersuchungen in Auftrag gegebene Stellplatzbilanz für Durlach- Aue ist derzeit in weiterer Bearbeitung und sollte die erarbeitete Voruntersuchung noch wei- ter ergänzen. Im Rahmen bisheriger Anfragen von privaten Eigentümern und auch u. a. einer Baugenossenschaft im Bereich Durlach-Aue wurden mit Blick auf die bestehende Beantragung eines Sanierungsgebietes empfohlen, die geplanten Maßnahmen bis zur Entscheidung über den Antrag zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm zurückzustellen. Die nun- mehr vorliegende Ablehnung des Antrags bedeutet auch für diese Eigentümer und Vertreter der Baugenossenschaft selbstverständlich eine große Enttäuschung. 4. Hat das zuständige Ministerium eine Prioritätenliste erstellt? Es ist der Stadt nicht bekannt, inwieweit eine derartige Prioritätenliste beim zuständigen Mi- nisterium erstellt wird. Vermutlich wird sich die dortige Fördermittelvergabe in erster Linie wohl auch an den seitens des zuständigen Regierungspräsidiums erstellten Empfehlungen ori- entieren. Nach den mit dem Regierungspräsidium geführten Vorgesprächen konnte die Stadt allerdings zu keinem Zeitpunkt davon ausgehen, dass der gestellte Antrag seitens des Regie- rungspräsidiums eher mit einer ablehnenden Haltung versehen sein könnte. Wie bereits aus- geführt, war noch bei dem Gespräch Mitte Januar 2013 beim Regierungspräsidium eher da- von die Rede, dass im Rahmen einer ersten Anfinanzierung von einem Förderbetrag zwischen 500.000 € und 1 Mio. € an Zuschuss ausgegangen werden könne. 5. Wenn ja, warum wurde Durlach-Aue nicht in diese Prioritätenliste aufgenommen? Siehe Ziffer 4. Mit Blick auf die immer wieder angeführte vierfache Überzeichnung der Städ- tebauförderprogramme ist anzunehmen, dass einige Anträge von Gemeinden nicht immer im ersten Durchgang positiv beschieden werden. Die gängige Praxis der Stadt, nur jeweils ein ausgewähltes Sanierungsgebiet auch konkret anzumelden, wird zukünftig dahingehend zu hinterfragen sein, inwieweit abgelehnte bzw. im Vorfeld im Benehmen mit dem Regierungs- präsidium erst gar nicht angemeldete Sanierungsgebiete zum wiederholten Male und parallel mit anderen Gebieten angemeldet werden sollten. Die Stadt war bisher hier eher zurückhal- tend. Dies auch vor dem Hintergrund, dass in der Vergangenheit das jeweils im Spätjahr an- gemeldete einzelne Sanierungsgebiet im Folgejahr positiv beschieden und in ein Förderpro- gramm aufgenommen wurde. 6. Sind nach Auffassung des Ministeriums irgendwelche Voraussetzungen nicht erfüllt? Hier bleibt das anstehende Abstimmungsgespräch mit dem Land beim Regierungspräsidium abzuwarten. Sicher werden bei diesem Gespräch seitens des Regierungspräsidiums die kon- kreten Gründe darzustellen sein. Die Stadt hofft bei diesem Gespräch, dass die Förderpraxis und die für die Stadt wichtige städtebauliche Förderung nicht nur für den Bereich Durlach- Aue, sondern auch für weitere potenzielle Sanierungsgebiete in der Stadt, auf eine bessere Akzeptanz gegebenenfalls Beachtung auf Landeseite führen kann. Die Stadt erwägt, abhängig vom Ergebnis des Gespräches beim Regierungspräsidium, in die- sem Jahr das Gebiet Durlach-Aue nochmals für die Aufnahme in ein Sanierungsprogramm in 2014 zu beantragen. Hierzu wird im Rahmen der Information der Bürger und unter Beteili- gung aller Akteure in Durlach-Aue das Sanierungskonzept erforderlichenfalls anzupassen sein.