Bedarf an Friedhöfen: Anfrage StR Mossuto, StR Wenzel (FW)

Vorlage: 32162
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.09.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Grünwinkel, Neureut, Oberreut, Wolfartsweier

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 14.05.2013

    TOP: 19

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • FW-Bedarf an Friedhöfen
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 8. April 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 50. Plenarsitzung Gemeinderat 14.05.2013 1419 19 öffentlich Bedarf an Friedhöfen A. Können geplante Friedhöfe (z. B. Heidenstückersiedlung) auf Grund immer weiter zurückgehenden Bedarfs an klassischen Begräbnisstätten einer anderen Nutzung zugeführt werden? Oder sind derartige Gelände zweckgebunden? B. Wäre es möglich, kaum genutzte Friedhöfe zusammenzulegen bzw. nach Ablauf der Nutzungsfrist der Gräber für eine andere Zwecke zur Verfügung zu stellen? C. Gibt es solche Überlegungen? Wenn Ja, welche Nutzungsmöglichkeiten sind in solchen Fälle vorge- sehen? Die Lücken der Gräber auf Karlsruher Friedhöfen werden immer größer. Immer mehr Menschen entscheiden sich für anonyme Grabfelder, Kolumbarien oder Urnengräber, auch weil die Verwandtschaft weit weg wohnt oder nicht vorhanden ist, so dass sich niemand um die Grabpflege kümmert. Viele Kommunen rechnen mit einem stetig sinkenden Bedarf an klassischen Begräbnisstätten. unterzeichnet von: Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 3. Mai 2013 Sachverhalt/Begründung:

  • Stellungnahme TOP 19
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 08.04.2013 eingegangen: 08.04.2013 Gremium: 50. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 14.05.2013 1419 19 öffentlich Dezernat 5 Bedarf an Friedhöfen A. Können geplante Friedhöfe (z. B. Heidenstückersiedlung) auf Grund immer wei- ter zurückgehendem Bedarf an klassischen Begräbnisstätten einer anderen Nut- zung zugeführt werden? Oder sind derartige Gelände zweckgebunden? Die Bundesrepublik Deutschland war in den letzten zwanzig Jahren, u. a. bedingt durch die Wiedervereinigung und das Zusammenwachsen von Europa, von einem ge- sellschaftlichen Wandel geprägt. In diesem Zusammenhang hat sich auch das Bestat- tungsverhalten stark verändert. Parallel zum gesamten Bundesgebiet liegt auch in Karlsruhe mittlerweile der Anteil an Feuerbestattungen bei ca. 70 Prozent gegenüber den bisher traditionellen Erdbestattungen mit noch 30 Prozent. In diesem Zusammen- hang verringert sich auf den Friedhöfen der Bedarf an Erweiterungsflächen für die An- legung neuer Erdgräberfelder. Als weitere Auswirkung können wir feststellen, dass sich die frei werdenden Grabstätten nicht auf eine zusammenhängende Fläche kon- zentrieren, sondern immer mehr Felder mit sporadisch belegten Gräbern (gewisser- maßen eine Art Flickenteppich) entstehen. Diese Entwicklungen sind der Grund dafür, dass in absehbarer Zeit keine Erweiterungsflächen auf unseren Friedhöfen benötigt werden. Stattdessen können neue Gräberfelder und auch Landschaftsgräberfelder großzügiger angelegt und die Friedhöfe mit größeren Grünflächen und Ruhezonen ausgestattet werden. Eine Ausnahme hiervon stellen die relativ neuen Friedhöfe wie z. B. Oberreut dar. Da die Friedhöfe dauerhaft als Bestattungsorte dienen und diesem Zweck auch öffent- lich-rechtlich gewidmet sind, unterliegen Sie einer besonderen Zweckbindung. Die Verwendung von nicht mehr belegten Friedhofsteilflächen für einen anderen Zweck wäre daher nur unter Einhaltung der rechtlichen Grenzen sowie unter Anerkennung der bisherigen Nutzung als Bestattungsort denkbar. Seite 2 Eine etwas andere Betrachtung ergibt sich beim „Friedhof Heidenstückersiedlung“. Dieser Friedhof wurde noch während seiner mehrjährigen Planungsphase vom ra- schen Wandel des Bestattungsverhaltens eingeholt. Der Friedhof wurde zwar bis auf die baulichen Anlagen fertig gestellt, doch erfolgte bislang dort keine Bestattung, da auf den Nachbarfriedhöfen im Südwesten in den Stadtteilen Grünwinkel und Daxlan- den derzeit noch ausreichend Bestattungsmöglichkeiten vorhanden sind. Langfristig ist nach wie vor eine Nutzung dieser Fläche für Friedhofszwecke beabsichtigt. Dennoch war in den letzten Jahren eine alternative Verwendung des „Friedhofes Heidenstücker“ immer wieder in der öffentlichen Diskussion. Eine politische Entscheidung zugunsten einer anderen Verwendung dieser Fläche gibt es aber nicht. Einer alternativen Ver- wendung der Fläche steht auch der mit dem Land Baden-Württemberg beim Gelände- erwerb vereinbarte Rückübertragungsanspruch entgegen. Dieser Anspruch entsteht, wenn die Stadt diese Fläche nicht einer Friedhofsnutzung zuführt. B. Wäre es möglich kaum genutzte Friedhöfe zusammenzulegen bzw. nach Ablauf der Nutzungsfrist der Gräber für einen anderen Zweck zur Verfügung zu stellen? Mit Ausnahme des noch nicht belegten „Friedhofs Heidenstücker“ werden gegenwärtig alle Friedhöfe im Stadtgebiet zweckentsprechend genutzt und auch weiter belegt. Da die generelle Dauer eines Nutzungsrechtes in Karlsruhe mindestens 20 Jahre beträgt, wäre eine Umnutzung derzeit ohnehin nicht möglich. Die Entwidmung von Friedhöfen bzw. Friedhofsteilen zeigt sich in der Praxis als äußerst schwierig bzw. unmöglich in der Umsetzung. Als Beispiele können die alten Friedhöfe in Neureut und Wolfartsweier angeführt werden. Die vorhandenen Nutzer legen oftmals größten Wert auf die Weiter- erhaltung der Grabnutzungsrechte bzw. der Belegbarkeit von Familiengräbern. Alter- native Nutzungen bzw. das Freimachen bestimmter Friedhofsteile macht das Versagen von Verlängerungswünschen der Grabnutzungsrechte notwendig. Die Verwaltung rät, dieses einschneidende und für die Betroffenen schwerwiegende Mittel nicht einzuset- zen. Außerdem würde eine Zusammenlegung von Friedhöfen dem Grundsatz der Bürger- nähe und dem dezentral strukturierten Friedhofswesen in Karlsruhe widersprechen. Seite 3 C. Gibt es solche Überlegungen? Wenn ja – Welche Nutzungsmöglichkeiten sind in solchen Fällen vorgesehen? Das Friedhofs- und Bestattungsamt betreibt seit einigen Jahren die Weiterentwicklung von frei gewordenen Flächen für die Anlegung von Landschaftsgräberfeldern, in die Ruhezonen und Grünflächen integriert werden können. Freie Grabstätten sollten für friedhofsferne Nutzungen grundsätzlich keine Verwendung finden. Die Tatsache, dass die Grabausstattung entfernt wurde und nicht mehr vorhanden ist, macht die in der Vergangenheit durchgeführten Bestattungen nicht rückgängig. Auch solche frei gewor- denen Flächen stellen weiterhin das Grab eines Verstorbenen dar und sind mit der notwendigen Pietät und Vorsicht zu betrachten. Selbst dort, wo die betroffenen Ange- hörigen keine Nutzungsrechte mehr an solchen Flächen haben, legen diese großen Wert darauf, dass mit solchen Flächen pietätvoll umgegangen wird.