Zukunft Gaststätte "Dammerstock": Anfrage StRn Baitinger, StRn Fischer, StRn Geiger (SPD)
| Vorlage: | 32160 |
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| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.09.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Weiherfeld-Dammerstock |
Beratungen
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) vom 19. März 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 50. Plenarsitzung Gemeinderat 14.05.2013 1417 17 öffentlich Zukunft der Gaststätte "Dammerstock" 1. Ist dem Bürgermeisteramt bekannt, ob die Eigentümer der Gaststätte „Dammerstock“ eine Weiternutzung als Gaststätte anstreben? 2. Wenn ja, wann kann mit der Wiedereröffnung der Gaststätte gerechnet werden? 3. Welche denkmalrechtlichen Auflagen hat der Eigentümer dieser Immobilie aufgrund des Gesamtensembles Dammerstock-Siedlung? Schon seit etlichen Monaten steht die zur Dammerstock-Siedlung gehörende Gaststätte leer. Es gibt keinerlei Hinweise zur künftigen Nutzung dieser Immobilie. Die Gaststätte „Dammerstock“ ist ein stadtbildprägender Teil der Dammerstock- Siedlung; sie dokumentiert die Eingangssituation der denkmalgeschützten Gesamtanlage. Ihr derzeitiges Erscheinungsbild ist aufgrund des langen Leerstandes kein Aushängeschild für ein besonderes Wahrzeichen unserer Stadt. Darüber hinaus hat die Gaststätte für das soziale Leben im Stadtteil eine hohe Bedeutung. unterzeichnet von: Doris Baitinger Gisela Fischer Angela Geiger Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 3. Mai 2013 Sachverhalt/Begründung:
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) vom: 19.03.2013 eingegangen: 22.03.2013 Gremium: 50. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 14.05.2013 1417 17 öffentlich Dez. 2 Zukunft der Gaststätte "Dammerstock" 1. Ist dem Bürgermeisteramt bekannt, ob die Eigentümer der Gaststätte „Dammerstock“ eine Weiternutzung als Gaststätte anstreben? Der Verwaltung liegen keine Informationen bzgl. einer Weiternutzung der Gaststätte vor. 2. Wenn ja, wann kann mit der Wiedereröffnung der Gaststätte gerechnet werden? Siehe Ziffer 1. 3. Welche denkmalrechtlichen Auflagen hat der Eigentümer dieser Immobilie aufgrund des Gesamtensembles Dammerstock-Siedlung? Das Objekt „Nürnberger Straße 1“ gehört zur Dammerstock-Siedlung, die aufgrund ihres Do- kumentationswerts für die moderne Architektur des 20. Jahrhunderts als so genannte Sachge- samtheit ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist (§ 12 Denkmalschutzgesetz). Änderungen innerhalb dieser Siedlung bedürfen einer Abstimmung mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden beim Regierungspräsidium Karlsruhe bzw. bei der Stadt Karlsruhe. In der Regel folgt auf die Abstimmung ein denkmalschutzrechtliches Genehmigungsverfahren. Änderungen sind genehmigungsfähig, wenn diese weder die Substanz aus der Erbauungszeit des Kulturdenkmals zerstören noch dessen Erscheinungsbild erheblich beeinträchtigen. Unter diesen Voraussetzungen ist es für den Denkmalschutz unerheblich, ob das o. g. Objekt weiter- hin als Gaststätte genutzt wird oder einer anderen Nutzung zugeführt wird. Denkmalschutzrechtliche Auflagen richten sich nach einem konkreten Vorhaben. Da der Stadtverwaltung jedoch kein Antrag vorliegt, können nach heutigem Stand keine Auskünfte er- teilt werden.