Beitritt zur Kampagne "Vermögenssteuer jetzt": Gemeinsamer Antrag GRÜNE-Fraktion, Stadträtin Zürn und Stadtrat Fostiropoulos (Die Linke)

Vorlage: 32153
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.09.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 14.05.2013

    TOP: 10

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Linke-Kampagne Vermögenssteuer
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister GEMEINSAMER ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) Stadtrat Manfred Schubnell (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 11. April 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 50. Plenarsitzung Gemeinderat 14.05.2013 1411 10 öffentlich Beitritt zur Kampagne "Vermögenssteuer jetzt!" 1. Die Stadt Karlsruhe tritt öffentlichkeitswirksam dem Bündnis „Vermögensteuer jetzt“ (http://www.vermoegensteuerjetzt.de/) bei. 2. Der Gemeinderat spricht sich für die Einführung einer Vermögensteuer aus. Die Kommunen verwalten ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung mit dem Ziel einer umfassenden Daseinsfürsorge für ihre Bürgerinnen und Bürger. Die Erfüllung dieser Aufgabe ist für viele Kommunen in den letzten Jahren immer schwieriger geworden, da die kommunalen Finanzmittel hierfür oft nicht ausreichen. Die Steuersenkungspolitik des Bundes hat in den vergangenen Jahren entscheidend dazu beigetragen, dass sich die Finanzsituation der öffentlichen Haushalte dramatisch verschlechterte und dass gleichzeitig die Schere zwischen armen und reichen Menschen in Deutschland immer weiter auseinanderdriftet. Ein Beitrag zur Reduzierung dieser sozialen Schieflage und gleichzeitig zur Verbesserung der kommunalen Finanzsituation wäre die Einführung einer Vermögensteuer, wie sie die Initiative „Vermögensteuer jetzt“ vorschlägt. Dieses Bündnis erfährt breite parteiübergreifende Unterstützung von Vertretern aus Politik und Wissenschaft und von Kommunen wie z. B. Marburg, Duisburg, Kiel, Bochum und Osnabrück. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Der Beitritt Karlsruhes zum Bündnis „Vermögensteuer jetzt“ kann ein wichtiges öffentlichkeitswirksames Zeichen setzen und den Zusammenhang zwischen der für viele Kommunen bedrückenden Lage der Kommunalfinanzen einerseits und der unzureichenden und sozial ungerechten Besteuerung andererseits verdeutlichen. Als Vertreter einer das Bündnis unterstützenden Kommune sollte sich der Oberbürgermeister im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Landes- und Bundesregierung für die Einführung einer Vermögensteuer einsetzen. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Dr. Dorothea Polle-Holl Manfred Schubnell Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 3. Mai 2013

  • Stellungnahme TOP 10
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum gemein- samen Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 11.04.2013 eingegangen: 11.04.2013 Gremium: 50. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 14.05.2013 1411 10 öffentlich Dez. 4 Beitritt zur Kampagne "Vermögensteuer jetzt!" - Kurzfassung - Der Gemeinderat beschließt a) den Beitritt zur Kampagne „Vermögensteuer jetzt!“ b) der Kampagne „Vermögensteuer jetzt!“ nicht beizutreten. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zur Haushaltssituation Die Stadt Karlsruhe kann seit 2007 durchweg (mit einer Ausnahme) einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen. Die Grundlage hierfür bilden im Wesentlichen stabile Erträge in eigener Verantwortung - insbesondere aus der Gewerbesteuer -, aber auch Erträge, die bundesweit verantwortet werden (Lohn- und Einkommensteueranteil, Finanzausgleich). Selbst die Finanz- und Wirtschaftskrise konnte mit nur wenigen Blessuren gemeistert wer- den. Darüber hinaus wurde und wird dank einer soliden Ausgabenpolitik die Balance zwi- schen Erträgen und Aufwendungen gefunden. Nicht zuletzt durch das 2009 beschlossene Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes (Konjunkturprogramm II) konnten umfangreiche Investitionen getätigt werden. Bei den Soziallasten konnten die Belastungen des Haushalts durch zusätzliche Zuweisun- gen für die Kosten der Unterkunft und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin- derung deutlich abgemildert werden, sie sind jedoch immer noch die größten Posten im Haushalt. Zur Initiative Die Initiative für die Wiedereinführung der Vermögensteuer ist parteienunabhängig und setzt sich aus Personen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen zusammen. Als Gründer der Initiative zeichnen bekannte Persönlichkeiten aus Verbänden und Gewerkschaften, Wis- senschaft, Kunst und Kultur, Jugend und verschiedenen Parteien. Angesprochen und einbe- zogen werden sollen alle Bürgerinnen und Bürger, Vertreter aus Kunst und Kultur, Sport, Wissenschaft, Kirchen, Verbänden, Parteien, politischen und sozialen Organisationen und dergleichen mehr, die sich aktiv für eine Steuer auf große Vermögen in Deutschland einset- zen. Die Initiative soll sich auf Dauer aus Spenden finanzieren. Die Anschubfinanzierung erfolgte durch die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). Die Initiative will durch eine breite gesellschaftliche Unterstützung politischen Druck für die Einführung einer Vermögensteuer entwickeln. Sie will einen Gegenpol zu den einseitigen Leistungskürzungen in Bund, Länder und Gemeinden bilden. Die Vermögensteuer soll einen substanziellen Beitrag zur Finanzierung der öffentlichen Haushalte leisten. Die Vermögensteuer Die auf der Grundlage des Vermögensteuergesetzes 1990 erhobene Vermögensteuer war eine Substanzsteuer, die sich nach dem Wert des Nettovermögens des Steuerpflichtigen berechnete, das zu einem bestimmten Stichtag vorhanden war. Sie wurde zuletzt 1996 er- hoben und erbrachte in jenem Jahr ein Steueraufkommen von etwa 9 Milliarden DM. Die Vermögensteuer stand als Ländersteuer den Bundesländern zu. Wegen unterschiedlicher steuerlicher Belastung von Grundbesitz und sonstigem Vermögen mit Vermögensteuer hielt das Bundesverfassungsgericht 1995 die Besteuerungspraxis als mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht für vereinbar. Die damalige Bundesregierung stellte zwar fest, dass es keinen verfassungsrechtlichen Zwang zur Abschaffung der Vermögensteuer gebe, trotzdem wird die Vermögensteuer mit Wirkung ab 1997 nicht mehr erhoben, obwohl das Vermögensteuergesetz weiterhin in Kraft ist. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Pro und Kontra zur Vermögensteuer Die Befürworter einer Vermögensteuer sehen angesichts der Kluft zwischen Arm und Reich in Deutschland dringenden Handlungsbedarf. Sie verweisen auf den Armutsbericht der Bun- desregierung, wonach die reichsten 10 % der Haushalte über 53 % des Nettovermögens verfügen. Aktuelle Untersuchungen zeigen zudem, dass die Vermögenden Einbußen durch die Finanzmarktkrise weitestgehend wieder ausgeglichen haben und die großen Vermögen weiter wachsen. Die Vermögensteuer führe somit zu mehr Steuergerechtigkeit. Bei knapp 40 Millionen Haushalten wären nur etwa 3 Millionen Steuerpflichtige betroffen. Andere Quellen gehen bundesweit lediglich von 300.000 natürlichen und juristischen Personen aus. Die Verwaltungskosten für die Erhebung belaufen sich nach ersten Schätzungen zwischen 1,8 % - 5 % des erzielten Aufkommens. Nach der Gegenmeinung würde die Wiedereinführung der Vermögensteuer mitnichten die Reichen in Deutschland treffen, sondern überwiegend den Mittelstand. Hingewiesen wird auch auf die nicht einfache Erfassung und Bewertung des Vermögens. Wie bereits bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist die Ermittlung des gemeinen Wertes nicht so einfach. Wenn in Zukunft die Vermögensteuer jedes Jahr erhoben würde, werden Veränderungen im Vermögen auch zu einem entsprechenden Aufwand führen. Noch extremer wäre die Bewer- tung von Betriebsvermögen unter Fortführung der bisherigen Ertragswertverfahren bzw. dem Substanzwertverfahren. Besonders problematisch erscheine aber, dass die Vermögensteuer liquiditätsmäßig abfließt, auch wenn das Vermögen selbst im Wesentlichen immobil ist, wie das typischerweise bei Grundstücken, bei Betriebsvermögen und bei nicht notierten Anteilen der Fall ist. Die Befürworter halten dem Einwand des Bewertungsmehraufwandes entgegen, dass dies durch Einführung von Freibeträgen abgemildert werden kann. Wie problematisch jedoch dieser Bereich ist, kann dem Beschluss des BFH vom 27.09.2012 zur Verfassungswidrigkeit des derzeitigen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes ent- nommen werden. Da Kommunen gemäß Grundgesetz (Art. 105) keine Zuständigkeit zum Bereich der Vermö- gensteuer haben, empfiehlt die Verwaltung die Ablehnung des Antrags.