Neubau Hauptfeuerwache und Leitstelle, Neubau Hauptfeuerwache: Vergabe von Architektenleistungen
| Vorlage: | 32149 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 09.03.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 50. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 14.05.2013 1408 7 öffentlich Dez. 6 Neubau Hauptfeuerwache und Leitstelle, Neubau Hauptfeuerwache Vergabe von Architektenleistungen Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Bauausschuss 19.04.2013 8 vorberaten Gemeinderat 14.05.2013 7 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Bauausschuss -, für das Projekt Neubau Hauptfeuerwache und Leitstelle, Neubau Hauptfeuerwache - das Architekturbüro HarderIIIStumpfl mit den weiterführenden Planungsleistungen der Gebäudeplanung LPh 2 und 3 (Honoraraufwand ca. 685.000 €) zu beauftragen. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem vorgenannten Architekturbüro den entsprechenden Werkvertrag auf Grundlage der HOAI abzuschließen Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: 7.370012.700 Kontenart: 78710000 Ergänzende Erläuterungen: Die Mittel für die haushaltsreife Planung der Hauptfeuerwache wurden im Doppelhaushalt 2013/14 beantragt ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit: Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Um den geplanten Neubau der Hauptfeuerwache für den Doppelhaushalt 2015/16 haushaltsreif planen zu können, ist die Beauftragung der entsprechenden Planungsleistungen erforderlich. Vergabe von Architektenleistungen Für die Weiterführung des Projektes Neubau Hauptfeuerwache und Leitstelle, hier Neubau Hauptfeuerwache ist es erforderlich, die Architekten für die Gebäudeplanung mit den weiterführenden Leistungsphasen: LPh 2 Vorplanung mit Kostenschätzung LPh 3 Entwurfsplanung mit Kostenberechnung zu beauftragen. Durch diese Beauftragung entsteht folgender zu erwartender Honoraraufwand: LPh 2 und 3 685.000 € Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Bauausschuss -, für die Weiter- führung des Projektes Neubau Hauptfeuerwache und Leitstelle, Neubau Hauptfeuerwache das Architekturbüro HarderIIIStumpfl mit den Planungsleistungen Gebäudeplanung LPh 2 und 3 (Honoraraufwand ca. 685.000 €) zu beauftragen. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem vorgenannten Architekturbüro den entspre- chenden Werkvertrag auf Grundlage der HOAI abzuschließen Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 3. Mai 2013