Antrag CDU: Öffentlicher Personennahverkehr: Einführung eines Kurzstreckentarifes für Fahrten innerhalb bzw. zwischen den Höhenstadttteilen
| Vorlage: | 32112 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 30.04.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach, Stupferich, Wolfartsweier |
Beratungen
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Wettersbach ANTRAG CDU-FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach vom 09.03.2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: Ortschaftsrat Wettersbach 07.05.2013 163 5 öffentlich Öffentlicher Personennahverkehr - Einführung eines Kurzstreckentarifes für Fahrten innerhalb, bzw. zwischen den Höhenstadtteilen Der Ortschaftsrat Wettersbach möge folgenden Beschluss fassen: Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK), bzw. der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) werden beauftragt, einen Kurzstreckentarif für Fahrten zwischen den Höhenstadtteilen Stupferich, Palmbach, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Bergwald und Wolfartsweier einzuführen. Hier soll der Preis für eine Wabe gelten. Begründung: In allen Höhenstadtteilen gibt es nur ein eingeschränktes Angebot bei der Nahversorgung. Dinge für den täglichen Bedarf sind oft nur im Nachbarstadtteil zu bekommen. Gelegenheitsbenutzer des ÖPNV und Fahrgäste ohne Monatskarte müssen für diese kurzen Fahrten einen relativ hohen Fahrpreis bezahlen, was viele von der Benutzung der Busse abhält. Besonders für ältere Mitbürger ist es beschwerlich das nächste Ladengeschäft zu erreichen. Hier bietet sich eine Busfahrt über eine oder zwei Haltestellen an. Mit dem Kurzstreckentarif in den Höhenstadtteilen können neue Fahrgäste gewonnen werden, die später auch zu Monatskartenkunden werden können. ____________________________________________________ unterzeichnet von: Tilman Pfannkuch, Fraktionsvorsitzender
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-FW- Ortschaftsratsfraktion Wettersbach vom: 09.03.2013 eingegangen: 12.03.2013 Gremium: Ortschaftsrat Wettersbach Termin: Vorlage Nr.: TOP: 07.05.2013 163 5 öffentlich Öffentlicher Personennahverkehr - Einführung eines Kurzstreckentarifes für Fahrten innerhalb, bzw. zwischen den Höhenstadtteilen Für die Festlegung der Fahrpreise im Verbundgebiet des KVV, hierzu gehört auch die Stadt Karlsruhe mit allen Stadtteilen, ist der KVV-Aufsichtsrat zuständig. Die Kurzstre- ckentarife für die beiden Fußgängerzonen in Durlach und in der Kaiserstraße wurden, wie auch einige andere Sonderregelungen, zum Dezember 2012 abgeschafft. Für alle Fahr- ten, ob kurze Strecken oder längere Strecken gilt nun in Karlsruhe der gleiche Fahrpreis. Die gleiche Regelung gilt auch für die Stadt Baden-Baden. Der KVV bietet seinen Kunden mit der 9-Uhr-Karte, Karte ab 60, KomiCard und ScoolCard günstige Zeitkarten, so dass auf die Einführung von Kurzstreckentarifen verzichtet wird.