Anfrage SPD: Sanierung Durlach-Aue

Vorlage: 32083
Art: Beschlussvorlage
Datum: 29.04.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach

    Datum: 08.05.2013

    TOP: 10

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 10, Anfrage
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANFRAGE SPD-OR-Fraktion vom 05.04.2013 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 08.05.2013 10 öffentlich Stadtplanungsamt Sanierung Durlach-Aue Anfrage 1. Warum wurde die vom Ortschaftsrat und Gemeinderat beschlossene städtebauliche Sanierung von Durlach-Aue nicht in das Städtebauförderprogramm des Landes aufgenommen? 2. Liegen irgend welche Versäumnisse seitens der Stadt vor ? 3. Wurden nach dem Gemeinderatsbeschluss vom 24.April 2012 die Anmeldefristen seitens der Stadt nicht eingehalten ? 4. Hat das zuständige Ministerium eine Prioritätenliste erstellt ? 5. Wenn ja, warum wurde Durlach-Aue nicht in diese Prioritätenliste aufgenommen ? 6. Sind nach Auffassung des Ministeriums irgend welche Voraussetzungen nicht erfüllt ? Begründung Nach Vorberatung im Ortschaftsrat Durlach hat der Gemeinderat am 24.April 2012 beschlossen, die Aufnahme von Durlach-Aue in das Städtebau-Förderprogramm des Landes zu beantragen und entsprechende vorbereitende Untersuchungen durchzuführen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ohne Kommentar seitens des Landes diesem Wunsch nun nicht entsprochen wird. Insbesondere die Tatsache, dass es nicht nur um die dringend notwendige Aufwertung dieses Stadtteils geht, sondern auch um die seit Jahren überfällige Lösung einer schier ausweglosen Verkehrssituation, enttäuscht uns sehr. Für das enorme Engagement vieler Mitbürgerinnen und Mitbürger und die großen Aktivitäten der Vereine bei der Erstellung des für die Sanierung notwendigen Maßnahmenkatalogs bedeutet die Nichtaufnahme in das Städtebauförderprogramm für alle Betroffenen eine schallende Ohrfeige. unterzeichnet von: Hans Pfalzgraf Dr. Jan-Dirk Rausch Iris Holstein Klaus Arheidt Jörg Köster

  • TOP 10, STELLUNGNAHME
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage SPD-OR-Fraktion vom: 05.04.2013 eingegangen: 05.04.2013 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 08.05.2013 10 öffentlich Stadtplanungsamt Sanierung Durlach-Aue 1. Warum wurde die vom Ortschaftsrat und Gemeinderat beschlossene städtebauli- che Sanierung von Durlach-Aue nicht in das Städtebauförderprogramm des Lan- des aufgenommen? Die Hintergründe, warum Durlach-Aue nicht in ein Sanierungsförderprogramm aufgenom- men wurde, können seitens der Stadt nicht nachvollzogen werden. Konkrete Hinweise seitens des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft wurden der Stadt nicht gegeben. Dies ent- spricht auch nicht der gängigen Praxis im Rahmen der Förderung. Der pauschale Hinweis im Rahmen der Veröffentlichung zur Städtebauförderung auf die regelmäßige Überzeichnung der Programme kann zwar als ein Grund gelten, dies ist aber hinsichtlich der konkreten Be- deutung für die Stadt nicht akzeptabel, da bereits im Vorfeld der Antragsstellung die mögli- che Aussicht auf Förderung im Rahmen der Städtebauförderung sowohl mit dem Ministerium als auch dem zuständigen Regierungspräsidium in Karlsruhe eingehend erörtert wurde und von beiden Seiten eher das Signal in Richtung einer möglichen Aufnahme in ein Förderpro- gramm gesetzt war. Mit dem Beschluss im Gemeinderat nach Vorberatung im Ortschaftsrat vom 24. April 2012 zur grundsätzlichen Aufnahme der Vorbereitenden Untersuchungen für Durlach-Aue und dem Beschlusses im Gemeinderat vom 16. Oktober 2012 zur Antragsstel- lung auf Aufnahme in das Landessanierungsprogramm wurden die formellen Voraussetzun- gen geschaffen. Schlussendlich müssen im Rahmen eines gemeinsamen Gespräches zwischen der Stadt und Vertretern des Regierungspräsidiums die konkreten Hintergründe der Ableh- nung erörtert und aufbereitet werden. 2. Liegen irgendwelche Versäumnisse seitens der Stadt vor? Versäumnisse der Stadt sind nicht erkennbar. Vielmehr wurde bereits im Vorfeld der Antrags- stellung zusammen mit Vertretern des Ministeriums und des Regierungspräsidiums am 9. Juli 2012 das potenzielle Sanierungsgebiet begangen und auf die städtebaulichen Aspekte hin- Seite 2 gewiesen und das Vorliegen städtebaulicher Missstände umfassend dargestellt. Auch bei die- sem Termin musste nicht davon ausgegangen werden, dass das potenzielle Sanierungsgebiet in Durlach-Aue bei einer Antragsstellung keine Berücksichtigung finden kann. Es wurde im Rahmen dieser Gespräche seitens des Regierungspräsidiums zwar darauf hingewiesen, dass die Stadt, bezogen auf die Parkraumsituation, z.B. auch die Projektierung einer Parkierungs- anlage für das Quartier eruieren sollte. Seitens der Stadt wurde auf die eher negativen Erfah- rungen mit der Akzeptanz solcher Parkierungsanlagen in städtebaulichen Sanierungsberei- chen hingewiesen. Auch die mögliche Umgestaltung der Ost- und Westmarkstraße als eine Art Begegnungszone, d. h. Pflasterung ohne bestehende Abmarkierungen (von Haus zu Haus) wurde seitens der Vertreter des Wirtschaftsministeriums bzw. des Regierungspräsidiums zwar hinterfragt, aber keinesfalls als Ablehnungskriterium für eine mögliche Antragsstellung dargestellt. Auch während des Antragsverfahrens wurde noch im Januar d.J. im Rahmen ei- nes Abstimmungsgespräches mit dem Regierungspräsidium u. a. für Durlach-Aue keinesfalls das Signal gegeben, dass eine Ablehnung des Antrags zu erwarten sei. 3. Wurden nach dem Gemeinderatsbeschluss vom 24. April 2012 die Anmeldefristen seitens der Stadt nicht eingehalten? Mit dem Beschluss des Gemeinderates vom 16. Oktober 2012 zur Antragsstellung wurde form- und fristgerecht der Antrag auf Aufnahme in ein Sanierungsprogramm mit Datum vom 22. Oktober 2012 über das Regierungspräsidium Karlsruhe an das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft gerichtet. Der Antrag wurde vollständig und termingerecht vorgelegt. Eine ergänzend zu den bisherigen Voruntersuchungen in Auftrag gegebene Stellplatzbilanz für Durlach-Aue ist derzeit in weiterer Bearbeitung und sollte die erarbeitete Voruntersuchung noch weiter ergänzen. Im Rahmen bisheriger Anfragen von privaten Eigentümern und auch u.a. einer Baugenossenschaft im Bereich Durlach-Aue wurden mit Blick auf die bestehende Beantragung eines Sanierungsgebietes empfohlen, die geplanten Maßnahmen bis zur Ent- scheidung über den Antrag zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm zurückzu- stellen. Die nunmehr vorliegende Ablehnung des Antrags bedeutet auch für diese Eigentümer und Vertreter der Baugenossenschaft selbstverständlich eine große Enttäuschung. 4. Hat das zuständige Ministerium eine Prioritätenliste erstellt? Es ist der Stadt nicht bekannt, inwieweit eine derartige Prioritätenliste beim zuständigen Mi- nisterium erstellt wird. Vermutlich wird sich die dortige Fördermittelvergabe in erster Linie wohl auch an den seitens des zuständigen Regierungspräsidiums erstellten Empfehlungen Seite 3 orientieren. Nach den mit dem Regierungspräsidium geführten Vorgesprächen konnte die Stadt allerdings zu keinem Zeitpunkt davon ausgehen, dass der gestellte Antrag seitens des Regierungspräsidiums eher mit einer ablehnenden Haltung versehen sein könnte. Wie bereits ausgeführt, war noch bei dem Gespräch Mitte Januar 2013 beim Regierungspräsidium eher davon die Rede, dass im Rahmen einer ersten Anfinanzierung von einem Förderbetrag zwi- schen 500.000 € und 1 Mio. € an Zuschuss ausgegangen werden könne. 5. Wenn ja, warum wurde Durlach-Aue nicht in diese Prioritätenliste aufgenom- men? Siehe Ziffer 4. Mit Blick auf die immer wieder angeführte vierfache Überzeichnung der Städ- tebauförderprogramme ist anzunehmen, dass einige Anträge von Gemeinden nicht immer im ersten Durchgang positiv beschieden werden. Die gängige Praxis der Stadt, nur jeweils ein ausgewähltes Sanierungsgebiet auch konkret anzumelden, wird zukünftig dahingehend zu hinterfragen sein, inwieweit abgelehnte bzw. im Vorfeld im Benehmen mit dem Regierungs- präsidium erst gar nicht angemeldete Sanierungsgebiete zum wiederholten Male und parallel mit anderen Gebieten angemeldet werden sollten. Die Stadt war bisher hier eher zurückhal- tend. Dies auch vor dem Hintergrund, dass in der Vergangenheit das jeweils im Spätjahr an- gemeldete, einzelne Sanierungsgebiet im Folgejahr positiv beschieden und in ein Förderpro- gramm aufgenommen wurde. 6. Sind nach Auffassung des Ministeriums irgendwelche Voraussetzungen nicht er- füllt? Hier bleibt das anstehende Abstimmungsgespräch mit dem Land beim Regierungspräsidium abzuwarten. Sicher werden bei diesem Gespräch seitens des Regierungspräsidiums die kon- kreten Gründe darzustellen sein. Die Stadt hofft bei diesem Gespräch, dass die Förderpraxis und die für die Stadt wichtige städtebauliche Förderung, nicht nur für den Bereich Durlach- Aue sondern auch für weitere potenzielle Sanierungsgebiete in der Stadt, auf eine bessere Akzeptanz gegebenenfalls Beachtung auf Landeseite führen kann. Die Stadt erwägt, abhängig vom Ergebnis des Gespräches beim Regierungspräsidium, in die- sem Jahr das Gebiet Durlach-Aue nochmals für die Aufnahme in ein Sanierungsprogramm in 2014 zu beantragen. Hierzu wird im Rahmen der Information der Bürger und unter Beteili- gung aller Akteure in Durlach Aue das Sanierungskonzept erforderlichenfalls anzupassen sein.