Anfrage CDU: Ortsbild von Durlach - Plakatständer
| Vorlage: | 32081 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 29.04.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
ANFRAGE CDU-OR-Fraktion vom 02.04.2013 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 08.05.2013 8 öffentlich Bauordnungsamt Ortsbild von Durlach - Plakatständer - Die Plakatständer in Durlach und hier besonders in der Pfinztalstraße, stellen kein schönes Ortsbild dar. Sehr oft kann man feststellen, dass die Veranstaltungstermine auf den Plakaten bereits seit Monaten veraltet sind. Die Plakate sind teilweise ab- gerissen, bzw. hängen herab. So sind z.B. Plakatständer der Hotscheck- Hexen noch heute in der Bienleinstorstraße bzw.Zunftstraße aufgestellt, obwohl die Fastnacht längstens Vergangenheit ist. Auch Kleinplakate werden monatelang an Pfosten u.ä. festgemacht und lange Zeit hängen lassen. Da für das Aufhängen der Plakate eine Genehmigung benötigt wird, stellt sich die Frage, wer nach Ablauf der Frist den Abbau kontrolliert. Daher unsere Anfrage: 1. Wer ist für diese Kontrolle zuständig? 2. Wird diese Kontrolle laufend durchgeführt? CDU-Fraktion M.Griener, R.Henkel, W.Mächtlinger, K.Scheuermann, D.Böhler-Fries, C.Köhler
-
Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zur Anfrage CDU-OR-Fraktion vom: 02.04.2013 eingegangen: 03.04.2013 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 08.05.2013 8 öffentlich Bauordnungsamt Ortsbild von Durlach - Plakatständer - Eine limitierte Anzahl der Standorte im Stadtgebiet von Karlsruhe wurden mit Beschluss des Hauptausschusses vom 30.04.1982 für die Veranstaltungswerbung mit Plakatständern zugelas- sen. Auf den Plakatständern darf für kulturelle, kommerziell-kulturelle, politische, sportliche, kirchli- che sowie für karikative Veranstaltungen geworben werden. Die Standorte wurden in übergreifen- der Ämterabstimmung nach baurechtlichen, stadtgestalterischen und verkehrsrechtlichen Kriterien festgelegt. Die Federführung liegt beim Bauordnungsamt, das auch die Erlaubnis für die Einzelpla- katierungen auf den Plakatständern erteilt. Die abgelaufenen Plakatständer in der Pfinztalstraße sind Eigentum der ARGE Durlacher und Au- er Vereine e.V. Die Plakatständer werden hauptsächlich von der ARGE selbst genutzt. In den Zei- ten, in denen die ARGE keine eigenen Veranstaltungen zum Bewerben hat, vermietet diese die Ständer an andere Veranstalter. Hin und wieder kommt es vor, dass ein Veranstalter bei der gro- ßen Anzahl der Plakatständer einen einzelnen Plakatständer vergisst zu überkleben oder aber es entsteht eine kurze Leerlaufzeit, weil die alte Veranstaltung schon vorüber ist, die neue jedoch noch nicht plakatiert wurde. Da es mit großem Aufwand verbunden ist, die Ständer abzuräumen und diese dann kurze Zeit wieder aufzustellen, kann es vorkommen, dass daher kurzzeitig einige Ständer mit nicht aktuellen Veranstaltungen im Stadtgebiet stehen. Dies ist jedoch die Ausnahme und meist nur bei Vereinsständern der Fall. Die großen Plakatierfirmen, die die größte Anzahl an Plakatständern im Stadtgebiet verwalten, haben so gut wie immer aktuelle Veranstaltungen auf den Plakatständern, die sofort nach Beendigung mit nachfolgenden Veranstaltungen übergeklebt werden. 1. Zuständigkeit für die Kontrolle Das Bauordnungsamt ist für die Kontrolle zuständig. Da aus personalwirtschaftlichen Maßnahmen ein für Plakatierung zuständiger Baukontrolleur eingespart wurde, obliegt die Aufgabe der zustän- digen Sachbearbeiterin, die sich der Amtshilfe des Amtes für Abfallwirtschaft und des Ordnungs- und Bürgeramts bedient. Letzteres verfolgt mit der Polizei auch eigenständig das Wildplakatieren auf der Rechtsgrundlage der Polizeiverordnung über das Verbot des unbefugten Plakatierens und Beschriftens. 2. Durchführung der Kontrolle Regelmäßige Kontrollen sind aus personalwirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da die Aufgabe der Bearbeitung von Plakatierungsanträgen und Kontrolle für den gesamten Stadtbereich nur mit 40% einer Vollzeitstelle wahrgenommen wird. Kontrollen erfolgen deshalb Anlass bezogen. Der Außendienst des Ordnungs- und Bürgeramts und die Polizei melden der im Bauordnungsamt zu- ständigen Sachbearbeiterin in Amtshilfe Plakatständer, die nicht auf genehmigten Standorten ste- hen oder über keinen roten Punkt verfügen. Das Amt für Abfallwirtschaft entfernt auf Hinweis der Sachbearbeiterin des Bauordnungsamts dann alle nicht genehmigten Plakate ohne roten Punkt bzw. die entsprechenden Plakatständer.