Anfrage FDP: Energieeffizienz bei öffentlichen Gebäuden

Vorlage: 32080
Art: Beschlussvorlage
Datum: 29.04.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach

    Datum: 08.05.2013

    TOP: 7

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 7, Anfrage
    Extrahierter Text

    ANFRAGE FDP-Fraktion 11. März 2013 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 10.04.13 öffentlich 7 Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft Energieeffizienz bei öffentlichen Gebäuden Anfrage: 1. Welche Heizungskessel in Durlachs öffentlichen Gebäuden (Rathaus, Karlsburg, Bäder, Schulen, Kindergärten usw.) sind älter als 20 Jahre? Haben diese und alle anderen jüngeren Kessel eine moderne Regelung (Tagesprogramm, Nacht- und Wochenendtemperaturabsenkung, Außentemperatur- Steuerung, Kreislaufregelung, selbst regulierende Hocheffizienz-Pumpen)? 2. Für den Fall, dass für die unbedingt dann erforderlichen Re-Investitionen der Kessel keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen: können Contracting-Verträge Abhilfe schaffen, indem Fremdfirmen die Erneuerung übernehmen? (Contracting: Ein privater Unternehmer übernimmt die Planung, Investition, Inbetriebnahme und den Betrieb. Sowohl die Stadt als auch er profitieren von den Einsparungen durch die Investitionen infolge der deutlich geringeren Wärmegestehungskosten.) 3. Inwieweit können die Stadtwerke das Contracting übernehmen? Begründung: Die Energie-Einsparungen können beträchtlich sein, was einen großartigen Beitrag zur Energiewende darstellen würde. Zudem sind sie rentabel und vermindern die Kosten für die Stadt. gez.: Dr. Angelika Fink-Sontag, Dr. Horst Dilger, Dr. Jan Kowalski Dipl.-Ing. Günther Malisius

  • TOP 7, STELLUNGNAHME
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage FDP-OR-Fraktion vom: 11.03.13 eingegangen: 11.03.13 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 08.05.13 öffentlich 7 Amt für Hochbau und Gebäu- dewirtschaft Energieeffizienz bei öffentlichen Gebäuden 1. Welche Heizungskessel in Durlachs öffentlichen Gebäuden (Rathaus, Karlsburg, Bäder, Schulen, Kindergärten usw.) sind älter als 20 Jahre? Haben diese und alle anderen jüngeren Kessel eine moderne Regelung (Tagespro- gramm, Nacht- und Wochenendtemperaturabsenkung, Außentemperatur-Steuerung, Kreislaufregelung, selbst regulierende Hocheffizienz-Pumpen)? In 16 von insgesamt 93 Liegenschaften in Durlach sind noch Wärmeerzeuger älteren Baujah- res (älter als 20 Jahre) im Einsatz. Hierzu zählen insbesondere folgende Kesselanlagen: Rathaus Durlach, Pestalozzischule, z. T. Schule Aue (GS), Festhalle Durlach, Sporthalle Wei- herhof, Weiherhofbad, Jugendtreff Durlach. Mit den aktuell eingesetzten außentemperaturabhängigen Regelungsanlagen bei den Hei- zungsanlagen in Durlach werden die nutzungsbedingten Tages-, Nacht- und Wochenendbe- triebszeiten realisiert und entsprechende Temperaturabsenkungen vorgenommen. Bestehen- de Heizgruppen werden hierbei durch eigene Kreislaufregelungen versorgt. Für den Einsatz neuer selbstregulierender Hocheffizienzpumpen im Austausch zu noch beste- henden alten Umwälzpumpen werden neben dem aktuell laufenden Austauschprogramm Pumpe&CO(2) im Störfall bei Ersatzbeschaffungen generell neue selbstregulierende Hocheffi- zienzpumpen eingebaut. 2. Für den Fall, dass für die unbedingt dann erforderlichen Re-Investitionen der Kes- sel keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen: können Contracting-Verträge Abhil- fe schaffen, indem Fremdfirmen die Erneuerung übernehmen? (Contracting: Ein pri- vater Unternehmer übernimmt die Planung, Investition, Inbetriebnahme und den Betrieb. Sowohl die Stadt als auch er profitieren von den Einsparungen durch die Investitionen infolge der deutlich geringeren Wärmegestehungskosten.) Ein Auftrag zum Contracting obliegt aufgrund der europäischen Gesetzgebung, sowohl für Bauleistungen (VOB) als auch für Lieferleistungen (VOL) grundsätzlich dem Wettbewerb, also der Ausschreibungspflicht, sofern die festgelegten Schwellenwerten überschritten werden. Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft ist für die Abwicklung der Betriebsführung in- nerhalb der Betriebszeiten und während der Rufbereitschaft für die städtischen Gebäude ver- antwortlich. Bei der Contracting Abwicklung sind vertraglich zweifelsfreie Schnittstellen zur Betriebsführung, Wartung, Inspektion und Instandhaltung zu definieren. Seite 2 Jeder avisierte Contracting-Vertrag wird zunächst einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unter- zogen, mit ausführlicher Kostenberechnung und Vergleich mit den Kosten der Eigenerstellung über den städtischen Haushalt. 3. Inwieweit können die Stadtwerke das Contracting übernehmen? Bei einem neuen Anschluss an die Fernwärmenutzung (Erneuerung oder Umstellung einer Heizungsanlage) werden grundsätzlich Überlegungen zur Contracting Abwicklung unter den vorgenannten wirtschaftlichen Betrachtungen mit den Stadtwerken angestellt. Bei anderen Versorgungsmedien gibt es unter Einhaltung der unter 1. genannten Schwellenwerte die Möglichkeit eines Finanzcontrollings.