Antrag GRÜNE: Tempo 30 in der Killisfeldstraße und Ernst-Friedrich-Straße
| Vorlage: | 32079 |
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| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 29.04.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
ANTRAG B‘90/Die Grünen OR-Fraktion vom: 03.04.2013 eingegangen: 04.04.2013 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat 08.05.2013 6 öffentlich Ordnungs- und Bürgeramt Thema: Tempo 30 in der Killisfeldstraße und Ernst-Friedrich-Straße Die Killisfeldstraße und die Ernst-Friedrich-Straße in Durlach gehören auf Grund des hohen Verkehrsaufkommens zu den mit Lärm hochbelasteten Straßen. Des Weiteren gibt es auf Grund der städtebaulichen Situation einen hohen Querungsbedarf für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer. Das im Moment geltende Tempo 50 als höchstzulässige Geschwindigkeit sollte daher unter diesen Aspekten aktuell auf den Prüfstand gestellt werden. Wir stellen daher folgenden Antrag: Antrag: Das Ordnungs- und Bürgeramt prüft, auch unter den im Antragstext genannten Aspekten, die Möglichkeit eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo-30 in der Killisfeldstraße und in der Ernst-Friedrich-Straße anzuordnen. Hierzu ist eine aktuelle Berichterstattung im Ortschaftsrat über die dortige Lärmsituation, das Verkehrsaufkommen, die Querungsbedarfe und die Schulwegsituation sinnvoll. gez. Ralf Köster Martin Pötzsche Winnie Kratzmeier-Fürst Dietmar Maier Dr. Heike Puzicha-Martz Gerhard Stolz
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-OR-Fraktion vom: 03.04.2013 eingegangen: 04.04.2013 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 08.05.2013 6 öffentlich Ordnungs- und Bürgeramt Tempo 30 in der Killisfeldstraße und Ernst-Friedrich-Straße Ergebnis - Kurzfassung - Das Ordnungs- und Bürgeramt greift den Antrag des Ortschaftsrates auf und prüft gemeinsam mit den erforderlichen Dienststellen eine mögliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Der Ortschaftsrat wird über das Ergebnis informiert. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Antrag stützt sich einerseits auf den Aspekt der Lärmbelastung und andererseits auf den hohen Querungsbedarf nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Die Zuständigkeiten sind hier weit verteilt; für das Thema Verkehrslärm ist das Umweltamt zuständig, für die Verkehrszählung und die Verkehrsplanung das Stadtplanungsamt, für die Straßenbaulast das Tiefbauamt und für das Verkehrsrecht das Ordnungs- und Bürgeramt. Eine Entscheidung konnte aufgrund der Kürze der Zeit nicht herbeigeführt werden. Die genannten Dienststellen werden den Antrag gemeinsam mit der Polizei prüfen.