Antrag CDU: Einrichtung eines halbseitigen Parkverbotes in der Wachhausstraße im Killisfeld
| Vorlage: | 31986 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 09.04.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANTRAG CDU Fraktion vom 28.02.13 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 10.04.13 6 öffentlich Ordnungs- und Bürgeramt Einrichtung eines halbseitigen Parkverbotes in der Wachhausstraße im Killisfeld Bedingt durch die Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe am Ende der Wachhausstraße hat der Verkehr in diesem Bereich massiv zugenommen. Anwohner beklagen hier völlig chaotische Zustände durch zugeparkte Straßen, Gehwege und Kreuzungsbereiche. Fußgänger mit Kinderwagen oder behinderte Menschen mit Gehhilfe können oftmals die Gehwege nicht mehr nutzen. Da auch immer mehr LKW und Transporter die Wachausstraße befahren und auch dort parken, kommt es regelmäßig zu Staubildungen, da die Fahrzeuge nicht mehr aneinander vorbeikommen. Hier muss nach Lösungen gesucht werden, um diese Gefahrensituation zu entschärfen. Wir beantragen deshalb die Einrichtung eines halbseitigen Parkverbotes im Bereich der bewohnten Straßenseiten. Gez CDU Fraktion Michael Griener Roswitha Henkel Klaus Scheuermann Walter Mächtlinger Doris Böhler-Friess Christa Köhler
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-OR-Fraktion vom: 28.02.13 eingegangen: 28.02.13 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 10.04.13 6 öffentlich Ordnungs- und Bürgeramt Einrichtung eines halbseitigen Parkverbotes in der Wachhausstraße im Killisfeld - Kurzfassung - Das Ordnungs- und Bürgeramt hat die Situation vor Ort geprüft. In der Tat sind die Gehwege beparkt, sodass es zu Behinderungen der zu Fuß gehenden Personen kommt. Durch das beidseitige Parken kommt es auch zu Behinderungen des fließenden Verkehrs. Insofern werden wir wie beantragt ein absolutes Haltverbot aussprechen. Ein auf einer Stra- ßenseite durchgehendes Haltverbot würde sich negativ auf das Geschwindigkeitsverhalten der am Straßenverkehr teilnehmenden Personen auswirken. Wir beabsichtigen deshalb den Haltverbotsbereich, kommend von der Dieselstraße, wie folgt festzulegen: - linke Seite bis Höhe Gut-Magnus-Straße - rechte Seite ab Gut-Magnus-Straße bis Ende Diese Maßnahme wird die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs erhöhen und den zu Fuß gehenden Personen den notwendigen Raum auf dem Gehweg gewährleisten. Das Ordnungs- und Bürgeramt geht davon aus, dass die in der Wachhausstraße wohnen- den Personen von der Ortsverwaltung informiert werden. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Dez. 1 Dez. 2 OA