Zusammensetzung des Ortschaftsrates: Ausscheiden von Frau Ortschaftsrätin Christa Köhler (CDU) und Nachrücken von Herrn Dirk Müller (CDU)

Vorlage: 31984
Art: Beschlussvorlage
Datum: 09.04.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach

    Datum: 10.04.2013

    TOP: 1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

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    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 10.04.2013 1 öffentlich Stadtamt Durlach Zusammensetzung des Ortschaftsrates: Ausscheiden von Frau Ortschaftsrätin Christa Köhler (CDU) und Nachrücken von Herrn Dirk Müller (CDU) Ortschaftsrätin Christa Köhler (CDU) teilte am 20.03.13 der Vorsitzenden mit, dass sie gemäß § 16 Abs. 1, S. 2 GemO, aus dem Ortschaftsrat Durlach ausscheiden wird. Als nächster Ersatzbewerber auf der Vorschlagsliste der CDU nach dem Ergebnis der Ortschaftsratswahl vom 7. Juni 2009 rückt Herr Dirk Müller, Bilfinger Str. 1 b, 76227 Karlsruhe für die restliche Amtszeit nach. Er ist von der Tatsache des Nachrückens in den Ort- schaftsrat schriftlich benachrichtigt worden und hat auf entsprechende Anfrage mit- geteilt, er nehme die Wahl an. Gleichzeitig hat er erklärt, dass ein Hinderungsgrund für den Eintritt in den Ortschaftsrat gem. § 29 Abs. 1 - 4 i. V. mit § 72 GemO bei ihm nicht vorliegt. Diese Erklärung genügt nach dem Gesetz jedoch nicht. Gem. § 29 Abs. 5 i.V.m. § 72 GemO ist durch den Ortschaftsrat förmlich festzustel- len, ob bei Herrn Dirk Müller ein Hinderungsgrund gegeben ist. Der Ortschaftsrat ist gebeten, die Feststellung, dass kein Hinterungsgrund gegeben ist, zu treffen. B e s c h l u s s : 1. Der Ortschaftsrat stellt nach § 16 Abs. 2 GemO fest, dass Frau Ort- schaftsrätin Christa Köhler aus wichtigem Grund gemäß § 16 Abs. 1 S. 2 Ziff. 5 GemO aus dem Ortschaftsrat Durlach ab 10. April 2013 ausschei- det. 2. Gemäß § 31 Abs. 2 i.V.m. § 72 GemO rückt Herr Dirk Müller als nächster Ersatzbewerber der Vorschlagsliste der CDU-OR-Fraktion zur Ortschafts- ratswahl am 7. Juni 2009 für die restliche Amtszeit in den Ortschaftsrat nach. 3. Der Ortschaftsrat stellt gem. § 29 Abs. 5 GemO i.V.m. § 72 fest, dass bei Herrn Dirk Müller kein Hinderungsgrund gem. § 29 Abs. 1 - 4 GemO vorliegt.