Resolution gegen die Privatisierung der kommunalen Wasserversorgung

Vorlage: 31965
Art: Beschlussvorlage
Datum: 05.04.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 09.04.2013

    TOP: 2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Resolution
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 49. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 09.04.2013 1365 2 öffentlich Dez. 4 Resolution gegen die Privatisierung der kommunalen Wasserversorgung Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 09.04.2013 2 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat stimmt der Interfraktionellen Resolution gegen die Privatisierung der kommunalen Wasserversorgung zu. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit : Stadtwerke Karlsruhe GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Sachverhalt Die Europäische Kommission legte im Dezember 2011 ein Legislativpaket zum Vergabe- recht vor, darin war ein Vorschlag über die Gestaltung einer Konzessionsvergaberichtlinie enthalten. Am 24. Januar 2013 wurde der Bericht mehrheitlich vom zuständigen Binnen- marktausschuss angenommen. Diese neue EU-Richtlinie sieht grundsätzlich eine Aus- schreibungspflicht für Dienstleistungs- und Baukonzessionen vor. Ziel sei es laut der europä- ischen Kommission, Transparenz und Rechtssicherheit bei Vergaben im öffentlichen Bereich zu schaffen. Der Text der Konzessionsvergaberichtlinie sieht derzeit nicht vor, die Wasser- wirtschaft aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie auszunehmen. Im bislang vorliegenden Richtlinientext wird hierzu ausgeführt, dass die Ausschreibungs- pflicht für Inhouse-Vergaben entfallen kann, sofern keine private Beteiligung besteht und mehr als 80 Prozent des Gesamtumsatzes für den Konzessionsgeber erwirtschaftet werden (sog. Wesentlichkeitskriterium). Darüber hinaus ist eine Übergangsregelung für Mehrspar- tenunternehmen vorgesehen, die es erlaubt, Dienstleistungskonzessionen noch innerhalb der nächsten drei Jahre ausschreibungsfrei zu verlängern, längstens aber bis Juli 2020, so- fern 100 Prozent des Gesamtumsatzes für den Konzessionsgeber erbracht werden. Der Schwellenwert, ab dem der Richtlinientext Anwendung findet, beträgt 8 Mio. EUR. Nach dem derzeit vorliegenden Richtlinientext würde die Konzession für die Trinkwasserversorgung der Stadt Karlsruhe unter den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen und müsste europa- weit ausgeschrieben werden. Nach weiteren Diskussionen im Binnenmarktausschuss IMCO im Januar 2013 wurde in den dortigen Abstimmungen bislang erreicht, dass es Ausnahmeregelungen für verbundene kommunale Unternehmen, die mindestens achtzig Prozent Ihrer Umsätze (nun aber nur noch bezogen auf den Wasserbereich) für die Kommune erwirtschaften, geben wird. Dies ist allerdings nur der derzeit bekannte Diskussionsstand und noch nicht vom EU-Parlament beschlossen. Auch muss noch darüber verhandelt werden, ob dies auch für Unternehmen mit privater Minderheitsbeteiligung, wie beispielsweise die Stadtwerke Karlsruhe, gelten kann. Innerhalb dieses Modells wird eine klare buchhalterische Trennung bei Mehrsparten- unternehmen gefordert. Diese Ausnahmen würden, sofern diese wie oben dargestellt in den Richtlinientext mit übernommen werden, dann aus heutiger Sicht auch für die Stadtwerke Karlsruhe möglicherweise geltend gemacht werden können. Abschließend kann dies aber auf Grund der derzeit vorliegenden Informationen noch nicht beurteilt werden. Im nun anste- henden Trilogverfahren werden sich das europäische Parlament, der europäische Rat und die Kommission auf einen Kompromiss einigen. Dieses findet vom 21. März bis 10. Juni 2013 statt und ist nicht öffentlich. Verbände und Betroffene, wie beispielsweise der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), die kommunalen Spitzenverbände, die Stadtverwaltung, die Stadtwerke Karlsruhe sowie viele Landes- und Bundespolitiker befürchten, dass mit der Umsetzung der Konzessionsrichtlinie (und damit der Pflicht vieler Kommunen, ihre Wasserkonzessionen europaweit ausschreiben zu müs- sen) sich international agierende Investoren und Großkonzerne, die reine Gewinnerzie- lungsabsichten haben, um Konzessionen in der deutschen Wasserversorgung, wie z. B. in Karlsruhe, bewerben werden. Die negativen Folgen sind aus anderen europäischen Ländern wie zum Beispiel aus Frankreich und England bekannt: Es besteht die Gefahr, dass bei- spielsweise Qualitätsstandards sinken und Investitionen nicht nachhaltig in Anlagen und Verteilungsnetz erfolgen und somit langfristig die anerkannt hohe Qualität der deutschen Trinkwasserversorgung sinkt. Dies ist nicht im Sinne der Stadt Karlsruhe und ihrer Bürgerin- nen und Bürger. Die Hebung von Synergien in einem kommunalen Stadtwerk wie in Karlsru- he hat sich bestens bewährt. Ein Veränderungsbedarf, wie von der Konzessionsvergabe- richtlinie gefordert, sieht die Stadt Karlsruhe nicht. Die Stadt, die Stadtwerke sowie die Ver- bände setzen sich daher auf allen Ebenen der Politik und insbesondere bei den EU- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Parlamentariern für weitgehende Ausnahmeregelungen für die öffentliche Trinkwasserver- sorgung ein. Frühestens im Sommer 2013 ist mit einem entsprechend angepassten Richtlinientext zu rechnen, der dann von den Verbänden beurteilt werden muss. Auf dieser Grundlage kann dann abschließend beurteilt werden, welche Konsequenzen sich für die Trinkwasserkonzes- sion der Stadt Karlsruhe und somit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Karlsruhe er- geben. Mit einer Umsetzung des Richtlinientextes in deutsches Recht ist frühestens 2014 zu rechnen. Resolution Der Karlsruher Gemeinderat spricht sich gegen die EU-Pläne zur Liberalisierung der Verga- bebestimmungen bei der Wasserversorgung aus und setzt sich für folgende Forderungen ein: 1. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle Bürger und Bürgerinnen das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversor- gung haben. 2. Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen dür- fen nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen. Auf eine Ausschreibungspflicht für mehrheitlich kommunal beherrschte Unternehmen wird verzichtet. 3. Die EU verstärkt ihre Initiativen, einen universellen Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung zu erreichen. Der Karlsruher Oberbürgermeister wird gebeten, gemeinsam mit dem Städtetag Baden- Württemberg und dem Deutschen Städte- und Gemeindetag auf allen Ebenen seinen Ein- fluss geltend zu machen, um die drohende Liberalisierung der Wasserversorgung zu verhin- dern. Begründung Wasser ist ein öffentliches Gut und der Zugang zu sauberem Wasser ein Menschenrecht. Deshalb darf Wasser nicht als übliche Handelsware den Richtlinien des europäischen Mark- tes unterworfen werden. Die Wasserversorgung als kommunale Aufgabe im Rahmen der kommunalen Selbstverwal- tung hat sich bewährt, gerade im Vergleich mit einer Vergabe an gewinnwirtschaftlich orga- nisierte Unternehmen ohne kommunale Mehrheitsbeteiligung in anderen Ländern. Die Euro- päische Union hat den nationalen und lokalen Behörden eine weitgehende Gestaltungsfrei- heit bei der Erledigung von Aufgaben der Daseinsvorsorge zugesichert. Diese wird mit dem von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinienvorschlag für die europaweit einheitliche Vergabe von Dienstleistungskonzessionen infrage gestellt. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Die hervorragende Qualität des Karlsruher Trinkwassers verdanken wir einer nachhaltigen, am Wohl der Karlsruher Bevölkerung ausgerichteten Versorgungspolitik. Die Aufgabenerfül- lung in diesem wichtigen Bereich wird durch die Stadtwerke Karlsruhe als mehrheitlich kommunal bestimmtes Unternehmen mit großem Erfolg wahrgenommen. Als kommunalpoli- tische Vertreter/-innen der Stadt setzen wir uns dafür ein, dass dies auch so bleibt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt der interfraktionellen Resolution gegen die Privatisierung der kommunalen Wasserversorgung zu. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 3. April 2013