Kunst- und Kulturhaus Niddastr. 6: Namensgebung, Vorstellung der Bauunterhaltungsmaßnahmen

Vorlage: 31945
Art: Beschlussvorlage
Datum: 05.04.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen

    Datum: 10.04.2013

    TOP: 7

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 7 Vorlage Nr. 267 Kunst- und Kulturhaus Namensgebung und Bauunterhaltungsmaßnahmen
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Grötzingen Gremium: Ortschaftsrat Grötzingen Termin: Vorlage Nr.: TOP: 10.04.2013 267 7 Kunst- und Kulturhaus Niddastraße 6 a) Namensgebung: Das Gremium hat aus den von Seiten der Bürger gemachten Vorschläge am 23.01.2013 eine Vorwauswahl getroffen. Anschließend hatten die Betroffenen (Künstler, Heimatfreunde, Freundeskreis Badisches Malerdorf, Kulturamt) Gelegen- heit, ihre Favoriten hieraus mitzuteilen. Dies waren: - „Künstler- bzw. Kunstquartier N6“ - „Kunstfachwerk N6“ - „Kunst- und Kulturquartier N6“ - „Kulturforum Grötzingen“ - „Kunstforum Grötzingen“ - „Kunst- und Kulturhaus Badisches Malerdorf“ - „Kunstfachwerk Grötzingen“ Hieraus hat der Ortschaftsrat am 06.03.2013 folgende Namen für das Gebäude in der Niddastr. 6 in die engste Auswahl genommen: - „Kunstfachwerk N 6 Grötzingen“ - „Kulturforum“ - „Kunst- und Kulturhaus Grötzingen“ - „N 6 Kunsthaus Badisches Malerdorf“ Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat trifft eine endgültige Entscheidung über die künftige Bezeichnung. b) Vorstellung der Bauunterhaltungsmaßnahmen Die Raumaufteilung ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich. Die weitere Vorstellung erfolgt in der Sitzung.

  • TOP 7 Vorlage Nr. 267a Kunst- und Kulturhaus
    Extrahierter Text

    ZEICH-NR: Datum: Gez.: Büro denk.mal Dipl.- Ing. (FH) Tim König dm Raum 01 BF : 37 , 48 m 2 Raum 02 BF : 19 , 60 m 2 Raum 03 BF : 14 , 24 m 2 WC BF : 3 , 49 m 2 Flur BF : 8 , 37 m 2 Raum 04 BF : 11 , 46 m 2 Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes Niddastr. 6, Karlsruhe Grötzingen 20.03.2013EG VE 02