Feststellung des Vorliegens bzw. Nichtvorliegens von Hinderungsgründen nachrückender Personen
| Vorlage: | 31943 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 05.04.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Grötzingen Gremium: Ortschaftsrat Grötzingen Termin: Vorlage Nr.: TOP: 10.04.2013 265 2 Feststellung des Vorliegens bzw. Nichtvorliegens von Hinderungsgründen nachrückender Personen Aufgrund des beantragten Ausscheidens der Ortschaftsräte Volker Ebendt und Hartmann Licht ist zu klären, welche Personen an ihrer Stelle in das Gremium nachrücken werden. Nächster Ersatzbewerber auf der Vorschlagsliste der SPD nach dem Ergebnis der Ortschaftsratswahl vom 07.06.2009 ist Herr Joachim Kuttler. Herr Kuttler hat am 27.02.20134 erklärt, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht in den Ortschaftsrat nachrücken möchte. Nächster Ersatzbewerber ist Herr Veit Bader. Herr Bader hat am 04.03.2013 erklärt, dass er nicht nachrücken möchte, da dadurch eine erhebliche Behinderung bei der Fürsorge für die Familie eintreten würde. Frau Roswitha Stork ist die nächste Ersatzbewerberin. Sie hat am 04.03.2013 der Ortsverwaltung mitgeteilt, dass Sie aus Altersgründen nicht in den Ortschaftsrat nachrücken möchte, da sie im März das 70. Lebensjahr vollendet hat. Nach § 16 Abs. 1 GemO kann ein Bürger oder eine Bürgerin eine ehrenamtliche Tätigkeit aus wichtigem Grund ablehnen. Als wichtige Gründe gelten unter anderem insbesondere wenn er oder sie a) anhaltend krank ist (§ 16 Abs. 1 Nr. 5 GemO) b) mehr als 62 Jahre alt ist (§ 16 Abs. 1 Nr. 6 GemO) c) durch die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Fürsorge für die Familie erheblich behindert wird (§ 16 Abs. 1 Nr. 7 GemO). Die von Herrn Kuttler, Herrn Bader und Frau Stork vorgetragenen Sachverhalte sind daher jeweils als wichtiger Grund für eine Ablehnung ehrenamtlicher Tätigkeit anzuerkennen. Die beiden weiteren Ersatzbewerber auf dem Wahlvorschlag der SPD, Herr Matthias Irmscher und Frau Regina Stutter, haben schriftlich ihre Bereitschaft erklärt, in den Ortschaftsrat nachrücken zu wollen. Beide haben weiter angegeben, dass ihnen keine Umstände bekannt sind, die sie an der Übernahme und Ausübung des Amtes hindsern. Diese Erklärung genügt nach dem Gesetz nicht. Der Ortschaftsrat hat gemäß § 29 Abs. 5 GemO festzustellen, dass bei Herrn Irmscher und Frau Stutter keine Hinderungsgründe gegeben sind. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stellt nach § 16 Abs. 2 der Gemeindeordnung fest, dass Herr Joachim Kuttler, Herr Veit Bader und Frau Roswitha Stork eine ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied des Ortschaftsrates Grötzingen aus wichtigen gesundheitlichen, familiären und Altersgründen abgelehnt haben. Gemäß § 31 Abs. 2 GemO rücken Herr Matthias Irmscher und Frau Regina Stutter als nächste Ersatzbewerber der Vorschlagsliste der SPD in den Ortschaftsrat nach. Der Ortschaftsrat stellt gemäß § 29 Abs. 5 der Gemeindeordnung fest, dass bei Herrn Irmscher und Frau Stutter keine Hinderungsgründe gem. § 29 Abs. 1 bis 4 GemO vorliegen.