Änderung in der Zusammensetzung des Ortschaftsrates: Ausscheiden/Verabschiedung von den Herren Ortschaftsrat Volker Ebendt und Hartmann Licht
| Vorlage: | 31942 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 05.04.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Grötzingen Gremium: Ortschaftsrat Grötzingen Termin: Vorlage Nr.: TOP: 10.04.2013 264 1 Ausscheiden der Ortschaftsräte Volker Ebendt und Hartmann Licht Die Ortschaftsräte Volker Ebendt und Hartmann Licht haben aus gesundheitlichen Gründen ihren Rücktritt aus dem Ortschaftsrat erklärt. Nach § 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), der auch für Ortschaftsräte gilt, kann ein Bürger sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat aus wichtigen Gründen verlangen. Das ist u. a. der Fall, wenn er 10 Jahre lang dem Gremium angehört, über 62 Jahre alt oder anhaltend krank ist. Ob die Voraussetzungen für ein Ausscheiden aus dem Ortschaftsrat gegeben sind, hat der Ortschaftsrat zu entscheiden (§ 16 Abs. 2 GemO). Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stellt nach § 16 Abs. 2 GemO fest, dass Herr Volker Ebendt und Herr Hartmann Licht ihre weitere ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied des Ortschaftsrates Grötzingen aus gesundheitlichen Gründen wirksam abgelehnt haben.