Wiesenumbruch in Burgau und Knielinger Feldflur: Anfrage StRn Lisbach, StRn Dr. Leidig, StR Honné (GRÜNE)

Vorlage: 31877
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.09.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Knielingen

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 09.04.2013

    TOP: 35

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Wiesenumbruch Burgau
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) vom 12. März 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 49. Plenarsitzung Gemeinderat 09.04.2013 1400 35 öffentlich Wiesenumbruch in Burgau und Knielinger Feldflur 1. In welchem Umfang wurden durch den neuen Pächter des Hofguts Maxau in den letzten Wochen und Monaten Grünland umgebrochen und Feldgehölze beseitigt, um die betreffenden Flächen zukünftig als Acker zu nutzen? 2. Wo liegen diese Flächen und welche ökologische Wertigkeit hatten sie ursprünglich? 3. Welche der betreffenden Flächen liegen innerhalb von Schutzgebieten und/oder sind aufgrund besonderer Artenvorkommen durch Gesetz besonders geschützt? 4. Hat für alle betreffenden Flächen im Vorfeld der Maßnahme eine Abstimmung mit dem Umweltamt stattgefunden und falls ja, mit welchem Ergebnis? 5. Wird sichergestellt, dass auf den ehemals ökologisch wertvollen Grünlandflächen keine Einsaat erfolgt, so dass sich Wiesen bzw. Magerrasen wieder entwickeln können? 6. Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um sicherzustellen, dass der bereits entstandene Schaden behoben und kein weiteres Grünland umgebrochen wird? 7. Welche Festlegungen wurden hinsichtlich einer ökologisch verträglichen Landbewirtschaftung mit dem neuen Pächter des Hofguts Maxau getroffen? Wurde bei der Erstellung der Pachtvereinbarung die naturschutzfachliche Kompetenz der Fachbehörden (Umweltamt und für das NSG die Höhere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium) angefragt und berücksichtigt? Sieht die Stadtverwaltung hier Nachbesserungsbedarf? 8. Welches Amt bzw. welche Ämter sind innerhalb der Stadtverwaltung dafür zuständig, den neuen Pächter des Hofguts Maxau so zu beraten, dass die bisherige ökologische Wertigkeit des von ihm zu bewirtschaftenden Gebietes erhalten bzw. gesteigert wird? 9. Wie wird zukünftig gewährleistet, dass diese Fachberatung so erfolgt, so dass Umwelt- und damit auch Image-Schäden für das städtische Hofgut vermieden werden? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Der GRÜNEN Fraktion liegen Informationen vor, dass im Bereich von Burgau und Knielinger Feldflur ökologisch hochwertige Grünlandflächen umgebrochen und Feldgehölze zerstört wurden. Diese befinden sich teilweise im Naturschutzgebiet, teilweise sind sie über die FFH-Richtlinie geschützt. Es gibt deutliche Hinweise, dass mit dem Grünlandumbruch gegen bestehendes Naturschutzrecht verstoßen wurde. Aber auch dort, wo kein Rechtsverstoß vorliegt, sind mit der Umwandlung von Grünland in Ackerflächen in dem ökologisch hochwertigen Landschaftsraum erhebliche ökologische Nachteile verbunden. Das städtische Hofgut Maxau ist eng in den Landschaftspark Rhein eingebunden und hat in diesem Zusammenhang eine Funktion als Vorzeige- und Modellbetrieb. Von Anfang an war vorgesehen, den Betrieb ökologisch zu bewirtschaften und auch pädagogische Angebote auf dem Hofgut zu machen. Damit soll der Stadtbevölkerung die nachhaltige Erzeugung gesunder Lebensmittel vermittelt und nahe gebracht werden. Der GRÜNEN Fraktion ist daran gelegen, dass das Hofgut Maxau die ihm zugedachte Rolle in der Stadt glaubhaft und für die Öffentlichkeit überzeugend wahrnehmen kann. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Dr. Ute Leidig Johannes Honné Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 22. März 2013 Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme TOP 35
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) vom: 12.03.2013 eingegangen: 12.03.2013 Gremium: 49. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 09.04.2013 1400 35 öffentlich Dez. 4 Wiesenumbruch in Burgau und Knielinger Flur 1. In welchem Umfang wurden durch den neuen Pächter des Hofguts Maxau in den letzten Wochen und Monaten Grünland umgebrochen und Feldgehölze beseitigt, um die betreffenden Flächen zukünftig als Acker zu nutzen? In den vergangenen Wochen wurden durch den Pächter insgesamt ca. 18,5 ha städtische und private Wiesenflächen umgebrochen. Bei dem Grundstück in der Burgau (ca. 3 ha) war zum Ende letzten Jahres der Extensivie- rungsvertrag nach Landschaftspflegerichtlinie (LPR) ausgelaufen. Da nach der Land- schaftspflegerichtlinie abgeschlossene Extensivierungsverträge dem Bewirtschafter das Recht einräumen, nach Ablauf des Vertrages den ursprünglichen Zustand wiederherzu- stellen, hat auch das Regierungspräsidium, Ref. 55 Naturschutzrecht, keine Möglichkeit gesehen, den Umbruch der nun schon seit 20 Jahren genutzten Wiese zu verhindern. Alle anderen betroffenen Grundstücke in der Knielinger Flur waren Ackerflächen, die in der Vergangenheit aus der Produktion genommen worden sind. Sie bleiben nach den Hinweisen des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 23.04.2012, die im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirt- schaft ergingen, Ackerland, auch wenn die Flächen langjährig nicht genutzt wurden. Damit gelten alle umgebrochenen Flächen aus landwirtschaftsrechtlicher Sicht nicht als Grünland, sind demzufolge vom allgemeinen Grünlandumbruchverbot nicht betroffen, und somit waren die Umbrüche aus dem landwirtschaftlichen Blickwinkel rechtmäßig. Zusätzlich wurden einige Gebüsche entfernt und Schilf gemäht. Nach derzeitigem Kennt- nisstand sind jedoch keine nach §§ 30 BNatSchG/32 NatSchG besonders geschützten Biotope betroffen. 2. Wo liegen diese Flächen und welche ökologische Wertigkeit hatten sie ursprüng- lich? Es handelt sich um Flächen in folgenden drei Bereichen (siehe Anlage): a) Naturschutzgebiet/Landschaftsschutzgebiet "Burgau" Hierbei handelt es sich um eine südlich des Schilfgebietes gelegene Wiese, die vor 20 Jahren - unterstützt durch einen Extensivierungsvertrag - aus einer Ackernutzung entstan- den ist. Die Wiese ist eingeflossen in den Pflege- und Entwicklungsplan zum Naturschutz- Seite 2 gebiet (NSG) "Burgau" (2003) und wird dort als "Fettwiese mittlerer Standorte (potentielle FFH-Lebensraumtypen-Entwicklungsfläche Magere Flachlandmähwiesen)“ dargestellt. Der in Arbeit befindliche Managementplan für das Natura-2000-Gebiet "Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe" umfasst diese Flächen nicht als kartierten Lebens- raumtyp. Allerdings ist davon auszugehen, dass auch diese Planung hier eine Entwick- lungsfläche für den Lebensraumtyp "Magere Flachlandmähwiese" vorsehen wird. Insbesondere in Anbetracht der unmittelbaren Nachbarschaft zum Schilfgebiet mit der dort ansässigen Rohrweihe, die die angrenzende Wiese als Nahrungsraum nutzt, wurde der geplante Umbruch von Naturschützern kritisch hinterfragt. Auf Wunsch der örtlichen Ver- bandsvertreter wurde in Abstimmung mit dem Umweltamt als Kompromiss vom Landwirt freiwillig ein ca.12 m breiter Streifen zur Grundstücksgrenze als Wiese belassen. b) Sudetenstraße Das als Glatthaferwiese nährstoffarmer Standort mit Rotschwingel- und Rotstraußgrasra- sen kartierte Grünland an der Sudetenstraße wurde im Rahmen der Grünlandkartierung des Regierungspräsidiums Karlsruhe den Mageren Flachlandmähwiesen (FFH- Lebensraum 6510) zugeordnet und bietet das Potential zu der Entwicklung einer Kernflä- che des Biotopverbundes der Mager- und Rohbodenbiotope. Über die Artenausstattung vor dem Umbruch ist derzeit wenig bekannt. Bestätigt wurden dort zwei Feldlerchenpaare. c) Frauenhäusleweg und Bruchweg Die Knielinger Feldflur ist in diesem Bereich geprägt durch kleinparzellierte Grundstücke mit Obstbäumen, Wiesen, Äckern mit Rainen, feuchten Senken, Gräben, kleinen Hecken oder Brombeergebüschen. Diese Vielfalt der offenen Kulturlandschaft war besonders aus- geprägt entlang des Frauenhäusleweges. Einzeln betrachtet hatten die teilweise kleinen Biotopflächen keine herausragende Bedeutung und sind deshalb z. B. nicht im Rahmen der Kartierung "geschützter Biotope" von 1994 erfasst. So sind die Wiesen z. B. den ar- tenarmen Glatthaferwiesen nährstoffreicher Standorte zuzuordnen, und die Gebüsche sind kleiner, als die Kartieranleitung fordert. In der Biotopverbundplanung der Stadt Karlsruhe sind diese Flächen dennoch aufgrund ihrer Heterogenität und der Gesamtgröße als „Kernflächen des Biotopverbundes der extensiven Kulturlandschaft“ dargestellt. 3. Welche der betreffenden Flächen liegen innerhalb von Schutzgebieten und/oder sind aufgrund besonderer Artenvorkommen durch Gesetz besonders geschützt? Die Fläche in der Burgau liegt im Naturschutzgebiet. Das Naturschutzgebiet Burgau ist zugleich auch Natura-2000-Gebiet (Vogelschutz- und FFH-Gebiet). Im angrenzenden Schilfgebiet brütet die streng geschützte Rohrweihe. Alle anderen Grundstücke gehören keinem Schutzgebiet an. Die Wiesen an der Sudetenstraße waren als FFH-Lebensraumtypen (Magere Flachland- mähwiesen 6510) außerhalb der Schutzgebietskulisse des Natura-2000-Gebietes kartiert. Erhebliche Beeinträchtigungen dieses Lebensraumtyps sind auch außerhalb von Natura- 2000-Kulissen als sanierungspflichtiger Umweltschaden einzustufen. Laut zwischenzeit- lich vorliegendem Fachgutachten ist von einer solchen Erheblichkeit auszugehen. Weiterhin liegen Erkenntnisse vor, dass es sich um die Lebensstätte von Feldlerchen handelt, die als europäische Vogelart gemäß Bundesnaturschutzgesetz besonders ge- schützt sind. Seite 3 Wie die Maßnahmen insgesamt unter artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten zu bewer- ten sind, wird derzeit gutachterlich geprüft. 4. Hat für alle betreffenden Flächen im Vorfeld der Maßnahme eine Abstimmung mit dem Umweltamt stattgefunden, und falls ja, mit welchem Ergebnis? Wegen der Fläche im Naturschutzgebiet Burgau hat es im Vorfeld eine Abstimmung mit dem Umweltamt gegeben. Das Ergebnis ist unter Nr.2 a beschrieben. Bei allen anderen Flächen fand keine Abstimmung mit dem Umweltamt statt, da die Um- brüche, wie unter Nr. 1 näher erläutert, aus landwirtschaftsrechtlicher Sicht rechtmäßig waren und auch eine Recherche anhand des Daten- und Kartendiensts der LUBW keine Hinweise auf einen Schutzstatus ergaben. 5. Wird sichergestellt, dass auf den ehemals ökologisch wertvollen Grünlandflächen keine Einsaat erfolgt, so dass sich Wiesen bzw. Magerrasen wieder entwickeln kön- nen? 6. Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um sicherzustellen, dass der bereits entstandene Schaden behoben und kein weiteres Grünland umgebrochen wird? Wegen des Umfangs der Umbrüche und der daraus resultierenden Kritik haben die be- troffenen Ämter (UA, ZJD, LA) eine Arbeitsgruppe gebildet, der auch der Naturschutzbe- auftragte der Stadt Karlsruhe und der Geschäftsführer des BUND Mittlerer Oberrhein an- gehören. Auch die örtlichen ehrenamtlichen Naturschützer, die Jägervereinigung und der Bürgerverein Knielingen sowie der Pächter sind einbezogen. Zugleich hat der Pächter zugesagt, keine weiteren Wiesen umzubrechen. Das Hofgut Maxau befindet sich derzeit am Anfang eines mehrjährigen Weges von der Maismonokultur hin zu einer naturverträglicheren ökologischen Landwirtschaft mit einer vielfältigen Fruchtfolge. In diesem Stadium sind Flächen, die von der bisherigen einseiti- gen Bewirtschaftung nicht beeinträchtigt sind, für den Pächter von besonderem Interesse. Durch den Wiesenumbruch im Bereich der Sudetenstraße kam es infolge von Kommuni- kationsdefiziten innerhalb der Stadtverwaltung auf einer Fläche von ca. 7 ha zu einem Umweltschaden, den es gemäß den Vorschriften des Umweltschadensgesetzes zu be- grenzen und zu sanieren gilt. In der Arbeitsgruppe hat man sich vor Ostern einvernehmlich darauf verständigt, in ver- schiedenen Bereichen der Knielinger Feldflur (Gesamtfläche ca. 9 ha) die besagten Wie- sen wiederherzustellen. Das Mehr an Fläche ist der zeitlichen Verzögerung geschuldet, bis die Wiesen ihre ursprüngliche Qualität wieder erreicht haben. Ebenso wurde Einvernehmen erzielt, für die Knielinger Niederung gemeinsam mit den Verbänden und Ehrenamtlichen ein Gesamtkonzept für eine ökologische Aufwertung zu erarbeiten. Dies beinhaltet neben dem ökologischen Landbau und der Herstellung eines erheblichen Teils der umgebrochenen Wiesen die Anlage von Rainen, Hecken und ande- ren Elementen der Feldflur (z. B. Lerchenfenster). Aus naturschutzfachlichen Gründen ist es dringend geboten, alle umgebrochenen Wiesen zeitnah zu eggen. Die durch den Umbruch entstandenen großen Schollen ermöglichen Seite 4 keine weitere Pflege, auch keine Wieseneinsaat und -mahd. Es besteht die Sorge, dass vor allem an der Sudetenstraße Feldlerchen Gelege anlegen. 7. Welche Festlegungen wurden hinsichtlich einer ökologisch verträglichen Land- bewirtschaftung mit dem neuen Pächter des Hofguts Maxau getroffen? Wurde bei der Erstellung der Pachtvereinbarung die naturschutzfachliche Kompe- tenz der Fachbehörden (Umweltamt und für das NSG die Höhere Naturschutzbehör- de beim Regierungspräsidium) angefragt und berücksichtigt? Sieht die Stadtverwal- tung hier Nachbesserungsbedarf? Das Konzept Landschaftspark Rhein, dessen integraler Bestandteil das Hofgut Maxau ist, und die in diesem Zusammenhang ergangenen Vorgaben der Naturschutzverwaltung aus der Befreiung der höheren Naturschutzbehörde von den Verbotsbestimmungen der Natur- und Landschaftsschutzverordnung Burgau sind explizit Bestandteile des Gutspachtver- trags. Die (Standard-)Pachtverträge des Liegenschaftsamtes für die Flächen außerhalb des Landschaftsparks sind ohne Beteiligung anderer Dienststellen abgeschlossen worden. Dies soll sich zukünftig über eine entsprechende Dienstanweisung ändern. Aufgrund der jüngsten Irritationen wird es für die Flächen bei Knielingen auch außerhalb des Landschaftsparks ebenfalls weitergehende Detailabsprachen mit den Bewirtschaftern geben. 8. Welches Amt bzw. welche Ämter sind innerhalb der Stadtverwaltung dafür zu- ständig, den neuen Pächter des Hofguts Maxau so zu beraten, dass die bisherige ökologische Wertigkeit des von ihm zu bewirtschaftenden Gebietes erhalten bzw. gesteigert wird? 9. Wie wird zukünftig gewährleistet, dass diese Fachberatung so erfolgt, dass Um- welt- und damit auch Image-Schäden für das städtische Hofgut vermieden werden? Erster Ansprechpartner für den Pächter ist nach dem Gutspachtvertrag und auch in der Praxis das Liegenschaftsamt, das bei Bedarf weitere Ämter beizieht. In ökologischen Fra- gen ist dies selbstverständlich das Umweltamt und die Naturschutzbehörde beim ZJD. Die stadtinterne Kommunikation soll weiter optimiert werden. Mittlerweile wurde auf der Ebene der Amtsleitungen (ZJD, UA, LA) vereinbart, dass bei Neuverpachtungen städtischer Flächen diese gemeinsam mit dem Umweltamt in Augen- schein genommen werden und die weitere Vorgehensweise abgestimmt wird. Bestehende Verträge sollen peu a peu ebenfalls überprüft werden. Eine schriftliche Dienstanweisung wird folgen.

  • Anlage TOP 35
    Extrahierter Text

    K Legende Umbruchfläche Februar/März 2013 Stadt Karlsruhe, Liegenschaftsamt b c a ́