Groß-Fotovoltaik-Anlage in Karlsruhe: Anfrage StRn Luczak-Schwarz, StR Pfannkuch, StR Ehlgötz, StR Dr. Müller, StR Weinbrecht, CDU-Fraktion
| Vorlage: | 31876 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.09.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadtrat Tilman Pfannkuch (CDU) Stadtrat Thorsten Ehlgötz (CDU) Stadtrat Dr. Thomas Müller (CDU) Stadtrat Rainer Weinbrecht (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 6. März 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 49. Plenarsitzung Gemeinderat 09.04.2013 1399 34 öffentlich Groß-Fotovoltaik-Anlage in Karlsruhe 1. Sind den Feuerwehren Groß-Fotovoltaik-Anlagen auf Gebäuden im Stadtge- biet bekannt? 2. Wird die Branddirektion bei der Planung von Anlagen mit einbezogen? 3. War oder ist es erforderlich, dass die Rettungskräfte der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr intern geschult werden? 4. Ist es sinnvoll, Gebäude mit den Leistungsdaten der Anlage im Außenbereich zu kennzeichnen oder gibt es einen Plan, in dem die Anlagen eingetragen werden? Sachstand/Begründung: Rund eine Million Fotovoltaik-Anlagen sind zwischenzeitlich in Deutschland installiert, viele davon auf Firmengebäuden. Fotovoltaikanlagen tragen nicht nur zum Umwelt- schutz bei, sondern erlauben es, je nach Einspeisungshöhe ins öffentliche Netz, wirt- schaftliche Vorteile zu generieren. Voraussetzung ist aber eine Planung und Bauausführung auf dem aktuellen Stand der Technik sowie eine regelmäßige Wartung, um im Brandfall die Schadensgefahr zu verringern. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Bei einem Brand einer Fotovoltaik-Anlage, die den Einsatzkräften nicht bekannt ist, bewegen diese sich in vielfach völlig verqualmten Räumen, ohne zu ahnen, dass sie dort noch auf stromführende Anlagenteile oder Kabel treffen können. Die Wahrscheinlichkeit von Personenschäden bei den Rettungskräften ist dadurch er- höht. unterzeichnet von: Gabriele Luczak-Schwarz Tilman Pfannkuch Thorsten Ehlgötz Dr. Thomas Müller Rainer Weinbrecht Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 22. März 2013
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadtrat Thorsten Ehlgötz (CDU) Stadtrat Tilman Pfannkuch (CDU) Stadtrat Dr. Thomas Müller (CDU) Stadtrat Rainer Weinbrecht (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 06.03.2013 eingegangen: 06.03.2013 Gremium: 49. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 09.04.2013 1399 34 öffentlich Dez. 5 Groß-Fotovoltaik-Anlage in Karlsruhe 1. Sind den Feuerwehren Groß-Fotovoltaik-Anlagen auf Gebäuden im Stadtgebiet bekannt? Ja, der Branddirektion sind einzelne großflächige Fotovoltaikanlagen auf Gebäuden in Karlsruhe bekannt. 2. Wird die Branddirektion bei der Planung von Anlagen mit einbezogen? Die Branddirektion wird bei Baugenehmigungsverfahren grundsätzlich durch das Bauord- nungsamt in der Funktion eines Sachverständigen gehört und gibt eine brandschutztech- nische Stellungnahme ab. Die Errichtung von Fotovoltaikanlagen auf Gebäuden ist jedoch gemäß § 50 Abs. 1 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg verfahrensfrei. Daher werden grundsätzlich weder das Bauordnungsamt noch die Branddirektion bei der Errich- tung von Fotovoltaikanlagen mit einbezogen. Ausnahmen bestehen dann, wenn der Errichter einer Fotovoltaikanlage eigenständig die Branddirektion um fachliche Mitwirkung bei der Planung bittet. In diesem Fall berät die Branddirektion den Errichter außerhalb eines formalen Genehmigungsverfahrens. Freistehende Fotovoltaikanlagen ab einer Höhe von 3 m und einer Länge von 9 m sind gemäß § 50 Abs. 1 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg genehmigungspflich- tig. Dies wurde im Zuge der Novellierung im Dezember 2009 neu in die Landesbauord- nung aufgenommen. Seit Inkrafttreten dieser Verordnung sind dem Bauordnungsamt und der Branddirektion keine Genehmigungsverfahren für freistehende Fotovoltaikanlagen bekannt. Seite 2 3. War oder ist es erforderlich, dass die Rettungskräfte der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr intern geschult werden? Die Feuerwehr Karlsruhe befasst sich bereits seit 2011 mit dem Thema der Gefahrenab- wehr bei Bränden im Bereich von Fotovoltaikanlagen. Das Thema wurde umfassend auf- gearbeitet und im Rahmen von Schulungen an die Führungs- und Einsatzkräfte von Be- rufsfeuerwehr und Freiwilliger Feuerwehr vermittelt. 4. Ist es sinnvoll, Gebäude mit den Leistungsdaten der Anlage im Außenbereich zu kennzeichnen oder gibt es einen Plan, in dem die Anlagen eingetragen werden? Eine umfassende Erfassung aller im Stadtgebiet Karlsruhe vorhanden Fotovoltaikanlagen ist aufgrund der unter Frage 2 beschriebenen Verfahrensfreiheit und aufgrund praktischer Überlegungen weder möglich noch sinnvoll. Wird die Branddirektion über die Errichtung einer großflächigen Fotovoltaikanlage auf einem besonderen Gebäude (z. B. Klinikum) informiert, so wird diese Information in der Regel in einem Einsatzplan hinterlegt. Grundsätzlich ist es aus Sicht der Branddirektion sinnvoll, ein Gebäude mit Fotovoltaikan- lage entsprechend zu kennzeichnen. Die Angabe von Leistungsparametern der Anlage ist hierbei für den Feuerwehreinsatz jedoch nicht erforderlich. Problematisch ist, dass es kei- ne gesetzlichen Regelungen zur Art der Kennzeichnung und zur Kennzeichnungspflicht selbst gibt. Somit kann die Feuerwehr derzeit im Ereignisfall nicht von einer zuverlässigen oder korrekten Kennzeichnung ausgehen.