Eigentum und Betrieb des Karlsruher Stromnetzes: Anfrage StRn Zürn, StR Fostiropoulos (Die Linke)
| Vorlage: | 31875 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.09.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 5. März 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 49. Plenarsitzung Gemeinderat 09.04.2013 1398 33 öffentlich Eigentum und Betrieb des Karlsruher Stromnetzes 1. In wessen Eigentum befindet sich das Karlsruher Stromnetz? 2. In welcher Form nutzen die EnBW das Karlsruher Stromnetz und a) welcher Vorteil ergibt sich daraus für die Stadt Karlsruhe? b) welcher Nachteil ergibt sich daraus für die Stadt Karlsruhe? 3. Gibt es weitere Stromtrassen auf der Gemarkung Karlsruhe, die anderen Stromanbietern gehören? a) Falls ja, mit wie viel Kilo-Volt und in welcher Länge? b) Falls ja, werden diese von Karlsruher Firmen oder den Stadtwerken angezapft ́? 4. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Auffassung z. B. des BUND, dass es für Kommunen prinzipiell vorteilhafter ist, ihr Stromnetz selbst zu besitzen und zu betreiben, weil u. a. damit die Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf den Ausbau alternativer Energieerzeugung und -nutzung steigen – inklusive von Synergien durch die Kooperation mit anderen Kommunen bzw. kommunalen Zusammenschlüssen? 5. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Äußerungen des Vorstandsmitglieds des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU) Hermann-Josef Pelgrim, die baden-württembergische Landesregierung bevorzuge die EnBW als zentralen Netzbetreiber gegenüber Kommunen/Stadtwerken, die den Stromnetzbetrieb (wieder) in eigene Regie überführen wollen? 6. Teilt die Stadtverwaltung die Aussage der baden-württembergischen SPD- Landtagsfraktion, die Rekommunalisierung von Stromnetzen führe zu einer Netzzersplitterung, die sich wiederum nachteilig auf die Leistungsfähigkeit der Verteilnetze auswirke? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ 7. Wie beurteilt die Stadtverwaltung das von der VKU initiierte Expertengutachten, in dem nachteilige Auswirkungen in Folge der Rekommunalisierung von Stromnetzen bestritten werden? Ende 2016 laufen die Konzessionsverträge zwischen der Stadt Karlsruhe und der EnBW aus: 8. Gibt es bereits Überlegungen, Untersuchungen, Meinungsbildungen darüber, wie die Stadt nach dem Auslaufen dieser Konzessionsverträge den Betrieb ihres Stromnetzes organisieren wird? – Wenn ja: Wie sehen diese aus? Öffentlich irritiert zeigten sich jüngst Vorstandsmitglieder des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU) über Äußerungen von Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) und der Landes-SPD in Bezug auf nachteilige Folgen, wenn Stromnetze rekommunalisiert werden. An Umweltminister Untersteller wurde u. a. kritisiert, dass er für die Zusammenarbeit der Stadtwerke mit der EnBW geworben habe. Gegen eine Resolution der baden-württembergischen SPD-Landtagsfraktion, die eine Zersplitterung der Stromnetze befürchtet, wenn diese von immer mehr Kommunen zurückgekauft werden, hat der VKU eigens ein Expertengutachten erstellen lassen. Der neue EnBW-Chef Frank Mastiaux wurde Anfang März diesen Jahres zum Thema Energiewende dahingehend zitiert, das oft als arrogant empfundene Auftreten des Konzerns solle der Vergangenheit angehören. „Wir setzen auf Dialog auf Augenhöhe“ (BNN 02.03.13). In den letzten Jahren machen Kommunen zunehmend von der Möglichkeit Gebrauch, ihre Stromnetze – meist von der EnBW – zurückzukaufen, weil darin größere Gestaltungsmöglichkeiten bei Ausbau, Vertrieb und Nutzung alternativer Energien gesehen werden. Zudem wachsen die Zusammenschlüsse von Kommunen bei Erzeugung, Vertrieb und Nutzung von Energie. Sachverhalt/Begründung: Seite 3 __________________________________________________________________________________________ Die Anfrage soll klären, welche Haltung die Stadtverwaltung dazu einnimmt und ob es bereits Überlegungen zur Organisation und Betrieb des Karlsruher Stromnetzes gibt, wenn Ende 2016 die Konzessionsverträge mit der EnBW auslaufen. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 22. März 2013
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 05.03.2013 eingegangen: 05.03.2013 Gremium: 49. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 09.04.2013 1398 33 öffentlich Dez. 4 Eigentum und Betrieb des Karlsruher Stromnetzes 1. In wessen Eigentum befindet sich das Karlsruher Stromnetz? Das Karlsruher Stromverteilnetz befindet sich im Eigentum der Stadtwerke Karlsruhe GmbH. 2. In welcher Form nutzen die EnBW das Karlsruher Stromnetz und a) welcher Vorteil ergibt sich daraus für die Stadt Karlsruhe? b) welcher Nachteil ergibt sich daraus für die Stadt Karlsruhe? Betreiber des Netzes ist die Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH, eine 100%ige Tochter der Stadtwerke. Gemäß Energiewirtschaftsgesetz muss sie das Netz den in ihrem Netzgebiet tätigen Lieferanten diskriminierungsfrei zur Verfügung stellen. Die EnBW ist im Karlsruher Stromnetz als Lieferant tätig und bezahlt für die Lieferanten- tätigkeit die von der Bundesnetzagentur festgelegten Netznutzungsentgelte an den Verteilnetzbetreiber Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH, wie alle anderen Netznutzer auch. 3. Gibt es weitere Stromtrassen auf der Gemarkung Karlsruhe, die anderen Stromanbietern gehören? Auf der Karlsruher Gemarkung gibt es mehrere Höchstspannungsleitungen der TransnetBW. a) Falls ja, mit wie viel Kilo-Volt und in welcher Länge? Diese Höchstspannungsleitungen werden mit 220 kV bzw. 380 kV betrieben und ge- hören somit zum Übertragungsnetz. Das Übertragungsnetz stellt die Stromautobahn in Deutschland dar. ... Seite 2 b) Falls ja, werden diese von Karlsruher Firmen oder den Stadtwerken ange- zapft? Aus einem Teil dieser Höchstspannungsleitungen wird das Karlsruher Verteilnetz gespeist, an dem die Karlsruher Bürger und ansässigen Unternehmen angeschlos- sen sind. 4. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Auffassung z. B. des BUND, dass es für Kommunen prinzipiell vorteilhafter ist, ihr Stromnetz selbst zu besitzen und zu betreiben, weil u. a. damit die Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf den Aus- bau alternativer Energieerzeugung und -nutzung steigen - inklusive von Syner- gien durch die Kooperation mit anderen Kommunen bzw. kommunalen Zusam- menschlüssen? Aufgrund der Beteiligung der KVVH an der Stadtwerke Karlsruhe GmbH erhält die Stadt Karlsruhe nicht nur die Konzessionsabgabe Strom, sondern hat auch einen Vor- teil durch die Gewinnabführung der SWK an die KVVH. Die übrigen Punkte sind aus Sicht der Stadtverwaltung ebenfalls vorteilhaft zu bewerten. 5. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Äußerungen des Vorstandsmitglieds des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU) Hermann-Josef Pelgrim, die ba- den-württembergische Landesregierung bevorzuge die EnBW als zentralen Netzbetreiber gegenüber Kommunen/Stadtwerken, die den Stromnetzbetrieb (wieder) in eigene Regie überführen wollen? Die Konzession des Karlsruher Stromnetzes ist derzeit an die Stadtwerke Karlsruhe GmbH vergeben. Aus Sicht der Stadtverwaltung Karlsruhe ist nicht zu erkennen, dass die EnBW durch das Land als Netzbetreiber bevorzugt wird. 6. Teilt die Stadtverwaltung die Aussage der baden-württembergischen SPD- Landtagsfraktion, die Rekommunalisierung von Stromnetzen führe zu einer Netzzersplitterung, die sich wiederum nachteilig auf die Leistungsfähigkeit der Verteilnetze auswirke? Generell lässt sich sagen, dass eine Vergrößerung der Anzahl tätiger Netzbetreiber, dezentraler Einspeiseanlagen und eine Diversifizierung der Interessen einer zuneh- menden Zahl von Lieferanten die Anforderungen an die Aufrechterhaltung der Netzsi- cherheit und Systemstabilität erhöhen. ... Seite 3 Vor- und Nachteile durch eine Rekommunalisierung sind im Einzelfall mit den entspre- chenden individuellen Rahmenbedingungen zu bewerten. 7. Wie beurteilt die Stadtverwaltung das vom VKU initiierte Expertengutachten, in dem nachteilige Auswirkungen in Folge der Rekommunalisierung von Strom- netzen bestritten werden? Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH hält die Konzession für das gesamte Stadtgebiet. Es gibt derzeit seitens der Stadt Karlsruhe keine Konzessionsverträge mit der EnBW. Daher stellt sich die Frage nach den Überlegungen nach Auslaufen des Konzessions- vertrags Strom mit der EnBW nicht. 8. Gibt es bereits Überlegungen, Untersuchungen, Meinungsbildungen darüber, wie die Stadt nach dem Auslaufen dieser Konzessionsverträge den Betrieb ihres Stromnetzes organisieren wird? - Wenn ja: Wie sehen diese aus? Siehe Antwort zu Frage 7.