Verkehrssituation Eckenerstraße: Anfrage StRn Luczak-Schwarz, StRn Wiedemann, StR Pfannkuch, CDU-Fraktion
| Vorlage: | 31871 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.09.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadträtin Karin Wiedemann (CDU) Stadtrat Tilman Pfannkuch (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 27. Februar 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 49. Plenarsitzung Gemeinderat 09.04.2013 1395 30 öffentlich Verkehrssituation Eckenerstraße 1. Liegen die Ergebnisse der Mitte 2012 angekündigten nächtlichen Lärmmessungen bzw. Lärmberechnungen vor? Und wenn ja, - wie sehen diese aus? - Kann eine Temporeduzierung auf 30 Kilometer in der Nacht erfolgen? Und wenn ja, wann wird diese umgesetzt? - Welche weiteren Maßnahmen können ergriffen werden? 2. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um eine durchgängige Geschwindigkeit von 70 km auf der B 36 im Bereich Messring (Neue Messe) bis zum Ortseingang Karlsruhe (Ortsschild) zu gewährleisten? Sachstand/Begründung: Der Schwerlastverkehr auf der B 36 ist unverändert hoch. Bereits im Juli 2012 hatte die CDU-Fraktion eine konkrete Anfrage zu Verbesserungsmöglichkeiten gestellt. So hatte die CDU-Fraktion vorgeschlagen, die Lärmbelastung durch eine Temporeduzierung auf 30 Kilometer in der Nacht zu reduzieren. Die Verwaltung verwies damals auf laufende Zählungen und Auswertungen und auf Überprüfung von Maßnahmen. Neben dem aktuellen Sachstand in dieser Sache stellt sich zudem die Frage, ob eine Vereinheitlichung der Höchstgeschwindigkeit auf der B 36 zwischen Messering (Neue Messe) und der Ortseinfahrt (Ortsschild Stadt Karlsruhe) möglich ist. Dadurch würden Be- und Entschleunigungen entfallen. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ unterzeichnet von: Gabriele Luczak-Schwarz Karin Wiedemann Tilman Pfannkuch Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 22. März 2013
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Luczak-Schwarz (CDU) Stadtrat Pfannkuch (CDU) Stadträtin Wiedemann (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 27.02.2013 eingegangen: 27.02.2013 Gremium: 49. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 09.04.2013 1395 30 öffentlich Dezernat 5 Verkehrssituation Eckenerstraße 1. Liegen die Ergebnisse der Mitte 2012 angekündigten nächtlichen Lärmmessungen bzw. Lärmberechnungen vor? Und wenn ja, - wie sehen diese aus? - Kann eine Temporeduzierung auf 30 Kilometer in der Nacht erfolgen? Und wenn ja, wann wird diese umgesetzt? - Welche weiteren Maßnahmen können ergriffen werden? Die in der Gemeinderatsitzung am 24.07.2012 angekündigten Verkehrszählungen, die Grundlage für neue Lärmberechnungen wären, konnten bisher noch nicht durchgeführt werden. Grund hierfür ist eine seit Mai 2012 kontinuierlich andauernde Bautätigkeit in der Rheinhafenstra- ße, Daxlander Straße und der Durmersheimer Straße. Dies führt dazu, dass die Verkehrsströme gestört werden und Verkehrszählungen zu nicht repräsentativen Ergebnissen führen würden. Hin- zu kommt ab 15.04.2013 die Vollsperrung der Autobahn BAB 5 im Karlsruher Bereich, die wiede- rum zu Verdrängungseffekten Richtung B 36 führen wird. Für die Beurteilung, ob Temporeduzierungen, z. B. auf 30 km/h nachts, in Betracht kommen könn- ten, müssen jedoch erst Verkehrszählungen vorliegen, damit die Straßenverkehrsbehörden über- prüfen können, ob hierfür die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Die Verwaltung beabsichtigt, wie auch schon seinerzeit mitgeteilt, Verkehrszählungen erst nach Aufbringung des lärmmindernden Belags in der Eckenerstraße und zu einem Zeitpunkt durchzu- führen, an dem keine wesentliche Beeinflussung des dortigen Verkehrsraumes durch Baustellen erfolgt. Die Arbeiten für die neue lärmmindernde Straßendecke sollen unabhängig von straßenrechtlichen Maßnahmen für die Westseite der Eckenerstraße in Kürze beginnen. Die gegenüberliegende Seite soll in 2014 mit dem gleichen Belag erneuert werden. Dies wäre bereits eine konkrete und wahr- nehmbare Maßnahme zur Lärmminderung. 2. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um eine durchgängige Geschwindigkeit von 70 km auf der B 36 im Bereich Messring (Neue Messe) bis zum Ortseingang Karlsruhe (Ortsschild) zu gewährleisten? Auf Grund des 4-spurigen Ausbaus der B 36 ist die rechtlich zulässige Höchstgeschwindigkeit un- beschränkt. Insofern stellt die derzeitige Beschränkung auf 100 km/h bereits eine Geschwindig- keitsreduzierung dar. Für eine darüber hinausgehende Tempobeschränkung liegen jedoch keine straßenverkehrsrechtlichen Gründe vor.