Kindertagespflege in Karlsruhe - Ausstattung und Bedarf: Anfrage StRn Zürn, StR Fostiropoulos (Die Linke)

Vorlage: 31868
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.09.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Daxlanden, Hagsfeld, Knielingen, Neureut, Nordstadt, Oststadt, Südstadt, Südweststadt, Waldstadt, Weststadt

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 09.04.2013

    TOP: 27

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Linke-Kindertagespflege in Karlsruhe
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 13. Februar 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 49. Plenarsitzung Gemeinderat 09.04.2013 1392 27 öffentlich Kindertagespflege in Karlsruhe - Ausstattung und Bedarf 1. Wie gestaltet sich die Ausbildung der Kindertagespflegepersonen (Tagesmütter bzw. Tagesväter) in Karlsruhe? 2. Wie hoch ist a) die Anzahl der Tagesmütter bzw. Tagesväter je Stadtteil im Verhältnis zum Bedarf bzw. der Nachfrage? b) Wie verteilen sich die angebotenen Betreuungszeiten der Tagesmütter bzw. Tagesväter in den Stadtteilen im Verhältnis zum Bedarf bzw. der Nachfrage? 3. Wo bekommen die Tagesmütter/Tagesväter eine qualifizierte Rechtsberatung? 4. Wie ist die finanzielle und rechtliche Absicherung von Kindertagespflegepersonen gewährleistet (Vertragsschließung zwischen Kindertagespflegepersonen und Eltern?)? 5. Wie ist die Qualitätssicherung der Kindertagespflegepersonen gewährleistet (Fortbildung, Besuch der häuslichen Umgebung – Stichwort: Fürsorge nach Aktenlage)? 6. Wie hoch ist die Abbruchquote bei Tagesmüttern bzw. Tagesvätern a) nach 2 Jahren? b) nach 5 Jahren? Sind hier Gründe dafür bekannt? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ 7. Gibt es ein Leitbild der Stadt zu dieser Thematik? 8. Wie ist die Sozial- und Jugendbehörde (Pflegekinderdienst) der Stadt stellenmäßig besetzt, insbesondere im Hinblick auf den Rechtsanspruch ab August 2013? Angehende Kindertagespflegepersonen (Tagesmütter/Tagesväter) absolvieren dafür einen Kurs von 160 Stunden. Der Unterricht, der ca. 2x bzw. 3x in der Woche stattfindet, wird von Erzieherinnen durchgeführt. Diese sind durchweg sehr engagiert und guten Willens. Die Rahmenbedingungen sind jedoch zum Teil derart kompliziert und undurchsichtig, dass auf viele Fragen von angehenden Kindertagespflegepersonen z. B. eine qualifizierte Rechtsberatung oder auch - unterstützung angebracht erscheint. Beispiel: Fragen des Mietrechts, wenn Kindertagespflegemütter/-väter als Mieter Kinder (bis zu fünf sind möglich) in ihre Wohnung aufnehmen wollen. Die Karlsruher Jugendbehörde gibt zwar die Auskunft, dass die Vermieter nicht kündigen oder sonstige Hindernisse in den Weg legen können. Dem steht aber das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.07.2012 entgegen, wonach Vermieter durchaus kündigen können. Das führt bei einigen angehenden Kindertagespflegepersonen zu Verunsicherungen, denen bisher offenbar nicht abgeholfen werden konnte. Die Anfrage soll klären helfen, inwieweit die Strukturen bei der Stadt Karlsruhe ausreichen oder gegebenenfalls verbessert werden können, um angehenden Kindertagespflegepersonen eine sie sichernde Beratung und Unterstützung während der Ausbildung und danach zu gewährleisten. Angesichts des zutage liegenden Mangels an Kinderbetreuungsplätzen - erst recht ab dem Rechtsanspruch für Kinder bis 3 Jahren ab August 2013 - liegt dies im Interesse beider Seiten, da auch die Sachverhalt/Begründung: Seite 3 __________________________________________________________________________________________ Stadt daran interessiert ist, dass angehende Kindertagespflegepersonen diese Tätigkeit nach ihrer Ausbildung möglichst lange, mit Freude und mit gutem Engagement ausfüllen. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 22. März 2013

  • Stellungnahme TOP 27
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 13.02.2013 eingegangen: 14.02.2013 Gremium: 49. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 09.04.2013 1392 27 öffentlich Dez. 3 Kindertagespflege in Karlsruhe - Ausstattung und Bedarf Zu 1.: Wie gestaltet sich die Ausbildung der Kindertagespflegepersonen (Tagesmütter bzw. Tagesväter) in Karlsruhe? Seit 2009 werden Tagespflegepersonen entsprechend den Landesrichtlinien nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts mit 160 Unterrichtseinheiten in einem fortlaufenden Qualifizie- rungskurs an der Volkshochschule Karlsruhe ausgebildet. Der Kurs wird zweimal wöchentlich abends und 14-tägig ganztags an einem Samstag über einen Zeitraum von ca. 6 Monaten im Auf- trag des Pflegekinderdienstes durchgeführt. Die Ausbildung erfolgt durch Referentinnen der VHS mit Erzieherinnen- oder Sozialpädagoginnenausbildung und einer Zusatzqualifikation in der Er- wachsenenbildung. Fünf Kurseinheiten zu rechtlichen Themenstellungen werden direkt durch Mit- arbeiterinnen des Pflegekinderdienstes durchgeführt. Die Kursteilnahme ist für Neubewerberinnen und Neubewerber verpflichtend und erfolgt erst nach der individuellen Eignungsprüfung der Be- werberinnen und Bewerber durch den Pflegekinderdienst. Der Kurs endet mit einer schriftlichen Hausarbeit und einem Kolloquium, das in Kooperation von Pflegekinderdienst und VHS durchge- führt wird. Die Tagespflegepersonen erhalten nach erfolgreicher Absolvierung des Kolloquiums eine zertifizierte Bestätigung ihrer Ausbildung als Kindertagespflegeperson. Für die Qualifizie- rungsmaßnahme wurde der VHS und dem Pflegekinderdienst am 01.10.2011 vom BMFSFJ nach Prüfung durch den Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) das Gütesiegel des Akti- onsprogramms Kindertagespflege verliehen. Zu 2.: Wie hoch ist a) die Anzahl der Tagesmütter bzw. Tagesväter je Stadtteil im Verhältnis zum Bedarf bzw. der Nachfrage? Bezogen auf das ganze Stadtgebiet ist die Nachfrage nach Tagespflegepersonen größer als die Anzahl der vorhandenen Kindertagespflegeplätze. Dies trifft hauptsächlich auf zentrale Stadtteile wie die Südweststadt, Weststadt, Oststadt und Südstadt zu. In dezentralen Stadtteilen wie bei- spielsweise Neureut, Nordstadt, Hagsfeld, Waldstadt, Knielingen, Daxlanden ist das Angebot an Betreuungsplätzen zeitweise größer als die Nachfrage. Nach den Absagen bei der Vergabe der Betreuungsplätze in den Kindertageseinrichtungen im Frühjahr werden auch diese Plätze in der Regel belegt. b) Wie verteilen sich die angebotenen Betreuungszeiten der Tagesmütter bzw. Tages- väter in den Stadtteilen im Verhältnis zum Bedarf bzw. der Nachfrage? Im Rahmen ihrer Pflegeerlaubnis bieten Tagespflegepersonen Ganztags-, Teilzeit- oder Sharing- plätze an, die sich bezüglich der zeitlichen Gestaltung flexibel am Bedarf der Eltern orientieren. Bei Ganztagesplätzen besteht bei insgesamt hoher Nachfrage ein Defizit, während freie Teilzeitplätze vorhanden sind oder durch Erweiterungen der Pflegeerlaubnis geschaffen werden können. Seite 2 Zu 3.: Wo bekommen die Tagesmütter/Tagesväter eine qualifizierte Rechtsberatung? Alle Tagespflegepersonen haben eine für ihren Stadtteil zuständige Ansprechperson beim Pflege- kinderdienst, die in allen pädagogischen und rechtlichen Fragen qualifiziert und auf die individuelle Situation bezogen beraten kann. Rechtliche Grundkenntnisse werden auch in den Qualifizierungs- kursen vermittelt (siehe zu 1.). Darüber hinaus bieten die jeweiligen Sozialversicherungsträger und das Finanzamt im Rahmen ihrer Zuständigkeit Beratung für die rechtlichen Fragen bezüglich der selbstständigen Tätigkeit als Tagespflegeperson an. Zu 4.: Wie ist die finanzielle und rechtliche Absicherung von Kindertagespflegepersonen gewährleistet? (Vertragsschließung zwischen Kindertagespflegeperson und Eltern?) Besteht ein Anspruch der Eltern bzw. des Kindes auf Förderung in Kindertagespflege, so resultiert daraus für die Tagespflegeperson nach § 23 SGB VIII neben dem Anspruch auf Beratung, Beglei- tung und Qualifizierung auch ein Anspruch auf Pflegegeld gegenüber dem Jugendamt. Erstattet werden sowohl der Sachaufwand der Betreuung als auch die Förderleistung der Tagespflegeper- son, die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge und der gesamte Beitrag für die gesetzliche Un- fallversicherung. Darüber hinaus sind die Pflegepersonen durch das Jugendamt im Hinblick auf ihre Aufsichtspflicht kostenfrei haftpflichtversichert. Unabhängig von den genannten Ansprüchen der Pflegepersonen an das Jugendamt regeln die Tagespflegeperson und Eltern des Kindes in einem mündlichen oder schriftlichen Betreuungsver- trag die vereinbarten Leistungen der Betreuung. Hier gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Auch hierzu berät der Pflegekinderdienst beide Parteien und stellt Muster- vertragsentwürfe zur Verfügung. Zu 5.: Wie ist die Qualitätssicherung der Kindertagespflegepersonen gewährleistet (Fortbil- dung, Besuch der häuslichen Umgebung – Stichwort: Fürsorge nach Aktenlage)? Die Qualitätssicherung ist durch die Eignungsprüfung der Tagespflegeperson und des Betreuungs- ortes, die Einzelberatung nach Bedarf, anlassbezogene Besuche am Betreuungsort, ein umfang- reiches Fortbildungsprogramm, Gruppenarbeit und Spielkreisangebote für Tagespflegepersonen und im Einzelfall mit beiden Seiten vereinbarte Zufriedenheitsabfragen bei den Eltern gewährleis- tet. Zu 6.: Wie hoch ist die Abbruchquote bei Tagesmüttern bzw. Tagesvätern a) nach 2 Jahren? b) nach 5 Jahren? Sind hier Gründe dafür bekannt? Statistisch erfasst wird seit 2010 lediglich die Beendigung der Tagespflegetätigkeit, die vielfältige Gründe haben kann wie Wegzug, Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit, Geburt weiterer eigener Kinder, Altersgründe etc., aber auch Unzufriedenheit mit der Tätigkeit. Abbrüche einer laufenden Betreuung kommen nur vereinzelt vor. Jährlich geben ca. 90 Tagespflegepersonen ihre Tätigkeit auf und ca. 90 Tagespflegepersonen kommen neu hinzu. Trotz den in den letzten Jahren vollzogenen schrittweisen Verbesserungen in der Kindertagespflege sucht ca. ein Viertel der Tagespflegepersonen darin keine langfristige beruf- liche Perspektive, sondern sieht darin lediglich eine lebensphasenspezifische Beschäftigung. Mit der seit Mai 2012 deutlich verbesserten Bezahlung könnte sich dies in Zukunft durchaus verän- dern. Von 356 erfassten Tagespflegepersonen sind 90 seit einem Jahr, 47 mehr als 1 bis 2 Jahre und 133 seit 2 bis 5 Jahren und 86 seit mehr als 5 Jahren tätig. Seite 3 Tagespflegepersonen, die ihre Tätigkeit wieder einstellen, beklagen häufig den hohen bürokrati- schen Aufwand, der mit der selbstständigen Tätigkeit verbunden ist, und die mangelnde Flexibilität der Sozialversicherungssysteme, mit Belegungsschwankungen umzugehen. Zu 7.: Gibt es ein Leitbild der Stadt zu dieser Thematik? Die Stadt Karlsruhe betrachtet die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in einer Kindertages- stätte oder in Kindertagespflege als gleichwertige Betreuungsangebote im Rahmen des Wunsch – und Wahlrechtes der Eltern. Die Rahmenbedingungen der Kindertagespflege werden seit mehre- ren Jahren über die Empfehlungen des KVJS hinaus deutlich verbessert, um die Attraktivität der Tätigkeit zu steigern und mehr Personen für die Aufgabe zu gewinnen. Zu 8.: Wie ist die Sozial- und Jugendbehörde (Pflegekinderdienst) der Stadt stellenmäßig besetzt, insbesondere im Hinblick auf den Rechtsanspruch ab August 2013? Für die Aufgaben im Arbeitsfeld der Kindertagespflege stehen dem Pflegekinderdienst derzeit 7,5 Planstellen zur Verfügung. Daraus ergibt sich derzeit eine Fallrate von 1 Fachkraft zu 75 Tages- pflegeverhältnissen mit einer steigenden Tendenz. Der Deutsche Verein und die „deutsche Liga für das Kind“ empfehlen einen Fallschlüssel von 1 zu 60, der Landesverband der Tagesmütterver- eine Baden-Württemberg einen Fallschlüssel von 1 zu 90 für seine Trägervereine, wobei diese nicht mit den administrativen hoheitlichen Aufgaben des Jugendamtes (Pflegeerlaubniserteilung, Leistungsberechnung etc.) betraut sind. Im Zuge des Ausbaus der Betreuungsplätze in der Kindertagespflege ist eine Personalaufstockung um 24 Stunden wöchentlich geplant, um der wachsenden Nachfrage zu begegnen und bei stei- genden Fallzahlen die Beratungsqualität aufrechtzuerhalten. Entsprechender Stellenschaffungsan- trag geht in die gemeinderätlichen Gremien. Darüber hinaus sollen zum 01.05.2013 die Rahmenbedingungen in der „Kindertagespflege in an- deren geeigneten Räumen“ durch eine Aufstockung des Sachkostenzuschlags von bisher 0,30 Euro auf 1,00 Euro pro Kind und Stunde und eine Aufstockung der Landeszuschüsse durch städtische Mittel um 1.000,00 Euro pro neu geschaffenem Betreuungsplatz deutlich verbessert werden. Mit dem Sachkostenzuschlag können zukünftig 80 % – 90 % der Mietkosten aufgefangen werden, was zu einer deutlichen Verringerung des unternehmerischen Risikos der selbstständig tätigen Tagespflegeperson beiträgt. Dies steigert die Attraktivität dieser Betreuungsform, die zunehmend von Eltern nachgefragt wird und von der in der Kindertagespflege das größte Wachstum zu erwarten ist.