Bebauungspläne - Abgabe von Planungsleistungen an freie Architekten: Anfrage StR Mossuto, StR Wenzel (FW)

Vorlage: 31867
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.09.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 09.04.2013

    TOP: 26

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • FW-Bebauungspläne
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 7. Februar 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 49. Plenarsitzung Gemeinderat 09.04.2013 1391 26 öffentlich Bebauungspläne - Abgabe von Planungsleistungen an freie Architekten A Ist es zutreffend, dass die Verwaltung aktuell und für die Zukunft konkret beabsichtigt, für die Versorgung wichtige kleinere und größere Bebauungspläne zu bearbeiten bzw. aufzustellen? Wenn ja: Wer hat dies veranlasst, warum? B. Wie viele dieser Bebauungspläne sind durch einen Aufstellungsbeschluss gesichert? C. Was ist das Ziel dieser Pläne? Wie viele dieser beabsichtigten Bauleitpläne mit und ohne Aufstellungsbeschluss werden auch den Wohnungsbau sichern? D. Wie viele Wohneinheiten könnten nach diesen Planungen schätzungsweise entstehen? E. Nach welcher Priorität bzw. Reihenfolge beabsichtigt die Verwaltung die jeweilige Aufstellung? F. Würde die Verwaltung eine erhebliche Beschleunigung der beabsichtigten Bearbeitung/Aufstellung von Bebauungsplänen im ordentlichen oder vereinfachten Verfahren durch die verstärkte Vergabe von Planungsleistungen an freiberuflich tätige Architekten befürworten? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ G. Ist die Verwaltung der Meinung, dass die Betreuungstätigkeit, trotz Vergabe an freiberuflich Tätige, im Stadtplanungsamt dringend die Einstellung weiteren Personals notwendig macht, um dem Ziel, die Bautätigkeit zu ermöglichen, näher zu kommen? Bebauungspläne als Bauleitpläne sichern rechtlich wie materiell das Baugeschehen in unserer Stadt. Eine von allen Parteien und Gruppierungen im Gemeinderat geforderte wesentliche Stärkung des Wohnungsbaus zur Entspannung des Wohnungsmarkts und des Wohnungsmangels in Karlsruhe kann nur Erfolg haben, wenn diese Nutzungsart in Bebauungsplänen an geeigneten Orten vermehrt erlaubt oder festgeschrieben wird. Die Genehmigungspraxis der Stadt für eine schnellere Umsetzung von Wohnungsbauvorhaben muss diesem Umstand durch ein kooperatives, weniger bürokratisches und konstruktives Vorgehen Rechnung tragen. Für aktuell ca. 10.000 Wohnungssuchende und ca. 30.000 Studenten, die Jahr für Jahr den Mangel an geeigneten Wohnungen am eigenen Leibe erleben und sich gegenseitig Konkurrenz machen müssen, ist eine wesentliche Beschleunigung der Planaufstellung und der Satzungsbeschlüsse dringend geboten. Die Freien Wähler gehen davon aus, dass die Kapazität der städtischen Bauleitplaner, zum Teil durch verzögertes Besetzen freiwerdender Stellen, bisher nicht ausreicht, um B-Plan-Aufstellungen wesentlich zu beschleunigen. Diese Kapazität muss dringend durch Fremdvergaben an Karlsruher Architekturbüros, gegebenenfalls. im Rahmen von Mehrfachbeauftragungen, erweitert werden, um zeitraubende Planungswettbewerbe zu vermeiden. unterzeichnet von: Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 22. März 2013 Sachverhalt/Begründung:

  • Stellungnahme TOP 26
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 07.02.2013 eingegangen: 11.02.2013 Gremium: 49. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 09.04.2013 1391 26 öffentlich Dez. 6 Bebauungspläne - Abgabe von Planungsleistungen an freie Architekten A. Ist es zutreffend, dass die Verwaltung aktuell und für die Zukunft konkret beab- sichtigt, für die Versorgung wichtige, kleinere und größere Bebauungspläne zu bearbeiten bzw. aufzustellen? Wenn ja: Wer hat dies veranlasst, warum? Zurzeit stehen ungefähr 75 aktive Bebauungsplanverfahren, davon ca. 1/3 vorhaben- bezogene, in den unterschiedlichsten Verfahrensständen und mit sehr unterschiedli- chen Zielsetzungen und Aufwand auf der Agenda des Stadtplanungsamtes. Diese Be- bauungspläne dienen nicht alle nur der Versorgung, sondern auch zu einem großen Teil dem Zweck, Bestehendes zu bewahren, Qualität zu sichern, ohne gleichzeitig der Deckung des Bedarfs an Bauflächen dienen zu können. Veranlasst werden diese Plä- ne in der Regel durch die Politik (Ortschaftsräte, Planungsausschuss, Gemeinderat) oder durch Privatleute (vorhabenbezogene Bebauungspläne). B. Wie viele dieser Bebauungspläne sind durch einen Aufstellungsbeschluss gesi- chert? 35 der anstehenden Bebauungspläne sind bereits durch einen Aufstellungsbeschluss gesichert. In Karlsruhe ist es üblich, die Aufstellungsbeschlüsse zusammen mit dem Auslegungsbeschluss zu fassen, sofern nicht die Notwendigkeit besteht, von Pla- nungssicherungsinstrumenten Gebrauch zu machen. C. Was ist das Ziel dieser Pläne? Wie viele dieser beabsichtigten Bauleitpläne mit und ohne Aufstellungsbeschluss werden auch den Wohnungsbau sichern? Die Ziele der Bebauungspläne sind sehr unterschiedlich. Überwiegend sind dies:  Bereitstellung von Wohnraum (Einfamilienhäuser, Geschosswohnungsbau, Studen- tenwohnen, Seniorenwohnen).  Bereitstellung von Gewerbeflächen Seite 2  Regulierung der Nutzungen (Einzelhandel ...)  Regulierung der Gestaltung  Sicherung der Qualität, Schutz vor zu starker Verdichtung  Bereitstellung von Infrastruktur (Feuerwache, Schulen, Straßen, Kleingärten, Sport- flächen ...) Der Schaffung (auch) von Wohnraum dienen derzeit 23 Bebauungspläne. D. Wie viele Wohneinheiten könnten nach diesen Planungen schätzungsweise ent- stehen? Durch diese Bebauungspläne ist mit der Schaffung von ca. 1 500 Wohneinheiten und 270 Studentenwohnungen zu rechnen. E. Nach welcher Priorität bzw. nach welcher Reihenfolge beabsichtigt die Verwal- tung die jeweilige Aufstellung? Eine Prioritätenbildung ist schwierig und wird überwiegend einerseits durch die Politik durch spezielle Nachfragen nach Bebauungsplänen (Planungsausschuss, Ortschafts- räte) als auch durch wirtschaftliche Interessen der Vorhabenträger beeinflusst. Dabei ist der Anteil an vorhabenbezogenen Bebauungsplänen und durch Privatinteressen motivierten Bebauungspläne ständig steigend, ebenso der Anteil an Bebauungsplä- nen, die es lediglich zum Ziel haben, Bestehendes zu bewahren ohne gleichzeitig der Deckung des Bedarfs an Bauflächen dienen zu können. Vorausschauendes Planen zum Decken des Bedarfs, der sich aus den Bedürfnissen der Bevölkerung ergibt, ist mit den vorhandenen Kapazitäten kaum mehr möglich. F. Würde die Verwaltung eine erhebliche Beschleunigung der beabsichtigten Bear- beitung/Aufstellung von Bebauungsplänen im ordentlichen oder vereinfachten Verfahren durch die verstärkte Vergabe von Planungsleistungen an freiberuflich tätige Architekten befürworten? Ein Großteil der vorbereitenden Planungen wird bereits heute durch externe Büros (bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen und Vergabe von Planungen) ausgeführt. Eine weitere Vergabe von Planung nach außen würde grundsätzlich befürwortet. Dies ergibt jedoch nur dann einen Sinn, wenn die beauftragten Planungsbüros über das entspre- chende Knowhow verfügen, da ansonsten der Aufwand durch Vor- und Nacharbeiten, Korrekturen, Überprüfungen und der generelle Betreuungsaufwand höher sind, als wenn die Leistungen direkt beim Stadtplanungsamt erbracht werden. Im Bereich Karls- ruhe ist uns bisher nur ein einziges Büro bekannt, das die notwendige Qualifikation be- Seite 3 sitzt. Hier werden auch regelmäßig Leistungen vergeben. Dabei ist ebenfalls zu be- rücksichtigen, dass die Planungsleistung selbst den geringsten Teil des Bebauungs- planverfahrens darstellt. Mehr städtebauliche Entwürfe nützen nichts, wenn anderer- seits die Kapazitäten für die weitere Bearbeitung beim Stadtplanungsamt und den mit- telbar mit den Bebauungsplänen befassten Stellen (GBA, UA, ZJD, TBA) nicht vorhan- den sind. G. Ist die Verwaltung der Meinung, dass die Betreuungstätigkeit, trotz Vergabe an freiberuflich Tätige, im Stadtplanungsamt dringend die Einstellung weiteren Per- sonals notwendig macht, um dem Ziel, die Bautätigkeit zu ermöglichen, näher zu kommen? Das Stadtplanungsamt wird derzeit im Rahmen einer gesamtheitlichen Betrachtung von einem externen Beratungsunternehmen untersucht. In diesem Kontext wird auch die Personalausstattung im Bereich der Bebauungsplanung einer Überprüfung unter- zogen. Das Ergebnis der Untersuchung soll nach jetzigem Stand in der Sitzung der gemeinde- rätlichen Strukturkommission vorgestellt werden. Der Gemeinderat kann dann auf der Basis des Untersuchungsergebnisses entscheiden, ob er für die genannten Aufgaben im Stadtplanungsamt zusätzliches Personal zur Verfügung stellen möchte, was bei Aufgabenzuwächsen sicher erforderlich wäre. Auch im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2013/2014 wurde vom Ge- meinderat beschlossen, vor Stellenveränderungen im Stadtplanungsamt zunächst das Ergebnis der Organisationsuntersuchung abzuwarten.

  • Anlage zur Stellungnahme
    Extrahierter Text