Grötzinger Baggersee: Anfrage StRn Fromm, StR Hoyem (FDP)

Vorlage: 31864
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.09.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 09.04.2013

    TOP: 23

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • FDP-Grötzinger Baggersee
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Rita Fromm (FDP) Stadtrat Tom Høyem (FDP) vom 4. Februar 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 49. Plenarsitzung Gemeinderat 09.04.2013 1388 23 öffentlich Grötzinger Baggersee 1. Wurde dem Stadtteil Grötzingen im Eingemeindungsvertrag versprochen, den Baggersee zumindest teilweise als Badesee auszuweisen? 2. Warum wurde das Badeverbot 1979 ausgesprochen? Sind die damaligen Gründe heute noch gegeben? 3. Was steht dagegen - vielleicht in Kooperation mit den Fischern und deren Gaststätte -, ein eingeschränktes, jedoch legales Baden zu gestatten? 4. Wäre es denkbar, in Ergänzung zu den öffentlichen Bädern hier einen Badebetrieb im Natursee ähnlich dem Buchzigsee in Ettlingen anzulegen? 5. Wie steht es um die Wasserqualität? Seit Verhängung des Badeverbots wird im Grötzinger Baggersee ‚wild’ gebadet. Daran hat auch die Bepflanzung der Liegewiese nichts geändert. Die Folgen sind unkontrolliertes Baden mit all den Nebenerscheinungen wie Müllhinterlassenschaften, Störung der Umwelt sowie Gefährdung der Schwimmer. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Da viele Grötzinger den Wunsch haben, legal diesen See an heißen Tagen zum Baden zu nutzen, möchte die FDP-Fraktion wissen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. unterzeichnet von: Rita Fromm Tom Høyem Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 22. März 2013

  • Stellungnahme TOP 23
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Tom Høyem (FDP) Stadträtin Rita Fromm (FDP) vom: 04.02.2013 eingegangen: 05.02.2013 Gremium: 49. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 09.04.2013 1388 23 öffentlich Dez. 1 Grötzinger Baggersee 1. Wurde dem Stadtteil Grötzingen im Eingemeindungsvertrag versprochen, den Baggersee zumindest teilweise als Badesee auszuweisen? Der Eingemeindungsvertrag enthält zwar Regelungen zum "Freizeitzentrum Grötzingen", auch wurde 1983 ein Bebauungsplan "Freizeit- und Sportzentrum Grötzingen, Abschnitt Freizeitzentrum" beschlossen. Die Realisierung, die laut Eingemeindungsvertrag mit den zur Verfügung gestellten Mitteln innerhalb von zehn Jahren erfolgen sollte, wurde jedoch nie angegangen. Sämtliche Maßnahmen, die letztlich zu einer Eindämmung des tatsäch- lich vorhandenen Badens führen sollten, erfolgten stets im Einvernehmen mit Ortsverwal- tung und Ortschaftsrat Grötzingen. 2. Warum wurde das Badeverbot 1979 ausgesprochen? Sind die damaligen Gründe heute noch gegeben? Das Badeverbot wurde durch Rechtsverordnung des Oberbürgermeisters als untere Was- serbehörde für alle öffentlichen Gewässer auf Karlsruher Gemarkung verhängt. Gemäß § 28 Abs. 2 Wassergesetz für Baden-Württemberg kann der grundsätzlich bestehende Gemeingebrauch, der auch das Baden umfasst, aus Gründen des Wohls der Allgemein- heit, insbesondere der Ordnung des Wasserhaushalts, der Sicherung der Erholung, des Schutzes der Natur oder der Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung durch eine solche Verordnung eingeschränkt oder verboten werden. Die Gründe für das 1979 verhängte Verbot liegen vornehmlich in der Gefahrenabwehr und im Schutz der Natur und haben auch heute noch ihre Berechtigung. Unter anderem sind die ungenügende Verkehrssicherheit, Gefahrenlage durch Steilufer, unkalkulierbare Risiken im Grundprofil der Gewässer, plötzlich auftretende Temperatur- schwankungen sowie die Gefahren für unbeaufsichtigte Kinder und Jugendliche zu nen- nen. Mag auch im Falle des Grötzinger Baggersees die gesteigerte Gefahrenlage durch einen laufenden Baggerbetrieb mittlerweile entfallen sein und der als "Badestrand" ge- nutzte Teil der Uferzone heute ungefährlicher sein, so sind die übrigen verbleibenden Ri- siken auch derzeit noch vorhanden. Auch sind weitere Gründe seit 1979 hinzugekommen: Seinerzeit handelte es sich bei den direkt angrenzenden Flächen "nur" um ein Land- schaftsschutzgebiet. Heute grenzt das Naturschutzgebiet mit seiner noch größeren Schutzbedürftigkeit direkt an. Seite 2 Bei einer Öffnung des Badebetriebs würde der Besucherdruck auch aus der ferneren Um- gebung zunehmen. Schon jetzt haben die Freizeitaktivitäten, besonders an heißen Som- mertagen, ein Ausmaß erreicht, dass zumindest zeitweise die Beeinträchtigung des be- nachbarten Naturschutzgebietes und der Umwelt zu befürchten ist. 3. Was steht dagegen - vielleicht in Kooperation mit den Fischern und deren Gast- stätte - ein eingeschränktes, jedoch legales Baden zu gestatten? 4. Wäre es denkbar, in Ergänzung zu den öffentlichen Bädern hier einen Badebe- trieb im Natursee ähnlich dem Buchzigsee in Ettlingen anzulegen? Ganz allgemein sind von Regelungen in Verordnungen Ausnahmen grundsätzlich denk- bar. Es sind jedoch verschiedene Gründe, die einer Ausnahmeregelung aus Sicht des Bürgermeisteramtes vor Ort entgegenstünden, anzuführen: Eine - wenn auch eingeschränkte - Zulassung des Badebetriebs würde entsprechende Maßnahmen und Infrastruktureinrichtungen erforderlich machen (Kiosk o. Ä., Toiletten, ggf. Vergrößerung des Parkraums und dessen Bewirtschaftung, Beaufsichtigung des Ba- debetriebes, Verkehrssicherung, dauerhafte Gewährleistung der für die Badenutzung ge- eigneten Wasserqualität etc.). Es ist zu bedenken, dass die seinerzeitigen Gründe, die zum Erlass dieser Rechtsverordnung führten, nach wie vor in die entsprechende Abwä- gung (Gefahrenabwehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Umweltaspekte) einzuführen wären. Auch läge die Ausnahmeentscheidung nach wie vor im pflichtgemäßen Ermessen der un- teren Wasserbehörde und damit beim Oberbürgermeister (vgl. auch Nachstehendes zu Ziff. 5). Ob eine dem Buchzigsee vergleichbare Einrichtung in direkter Nachbarschaft zum Natur- schutzgebiet überhaupt möglich wäre, wird die Verwaltung bis zum Beginn der Badesai- son im nächsten Jahr untersuchen. 5. Wie steht es um die Wasserqualität? Bezüglich der Wasserqualität läuft aufgrund des seinerzeitigen Aalsterbens im Grötzinger See seit 2012 ein Wasseruntersuchungsprogramm, das bis Herbst 2013 abgeschlossen sein wird. Dabei werden mit den einschlägigen chemisch-physikalischen Parametern auch Tiefenprofile gemessen. Nach Abschluss der Untersuchungen kann die Gewässerqualität des Grötzinger Baggersees insgesamt auch in angefragter Hinsicht repräsentativ beurteilt werden. Auch gibt es EU-Vorgaben zu Badegewässern, die durch die Badegewässerverordnung umgesetzt wurden. Danach sind ebenfalls konkrete Vorgaben zu beachten, die regelmä- ßig zu überwachen wären, wenn es denn zu einer örtlichen Sonderregelung für den Gröt- zinger Baggersee käme. Seite 3 Stand heute ist somit eine geänderte Haltung zum Badeverbot nicht begründbar. Aufgrund dieser Sach- und Rechtslage wird - nicht zuletzt aus Haftungsgründen - die Stadtverwal- tung künftig verstärkt auf die Einhaltung des Badeverbotes hinzuwirken haben. Dies müsste allerdings mit Blick auf die jahrzehntelange Duldung des Badebetriebs gegenüber der Bevölkerung vor der kommenden Badesaison in geeigneter Form vermittelt werden.

  • Anlage zur Stellungnahme
    Extrahierter Text