Haushaltstransparenz: Formblatt für Zuschussbegehren bzw. Anträge Dritter zum Haushalt: Antrag KAL-Fraktion
| Vorlage: | 31856 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.09.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadtrat Lüppo Cramer (KAL) Stadträtin Dr. Eberhard Fischer (KAL) Stadträtin Margot Döring (KAL) KAL-Gemeinderatsfraktion vom 19. Februar 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 49. Plenarsitzung Gemeinderat 09.04.2013 1380 16 b öffentlich Formblatt für Zuschussbegehren bzw. Anträge Dritter zum Haushalt Die Stadt Karlsruhe stellt externen Antragstellern ein Formblatt für Zuschussbegehren bzw. Anträge zum städtischen Haushalt zur Verfügung. Zu jedem städtischen Haushalt, ob Doppel- oder Nachtragshaushalt (DHH oder NHH), gibt es diverse externe Zuschussbegehren („Anträge“), bspw. von freien Theatern, freien Trägern sozialer Leistungen, sonstigen Vereinen etc. Die Anträge unterscheiden sich stark in Form und Inhalt. Nicht immer sind die erforderlichen Positionen genau benannt. Um der städtischen Verwaltung, dem Gemeinderat und nicht zuletzt den Antragstellern selbst die Arbeit mit und an diesen Anträgen zu erleichtern, stellt die Stadt Karlsruhe ein entsprechendes Formblatt zur Verfügung, zum Beispiel auf www.karlsruhe.de. Externe Antragsteller werden von der Verwaltung ausdrücklich auf dieses Formular hingewiesen. Dies dient der Vereinheitlichung und besseren Vergleichbarkeit extern gestellter Anträge. Das Antragsformular enthält Informationen und Formularfelder zu: Fristen und zeitlichen Abläufen der Haushaltsaufstellung und Haushaltsberatungen; Ziel: Antragsteller sollten möglichst frühzeitig ihre Zuschussbegehren an die Stadtverwaltung, an die Fraktionen und Einzelstadträte senden. Hinweise, wo Regelungen zur Zuschussvergabe durch die Stadt zu finden sind bzw. welche Verwaltungsstellen Beratung leisten. Name, Anschrift und Kontaktdaten der Antragsteller Beschreibung der Tätigkeit Angabe, ob laufender oder einmaliger Zuschuss (Projekt- oder Investitionszuschuss) gewünscht Angaben zum Zuschuss im vorherigen DHH; gewünschte Zuschüsse im Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ ersten und zweiten DHH-Jahr; Summe der gewünschten Veränderungen. Begründung des Antrags; Unterlagen wie Personal- und Sachkostenrechnung oder Kostenkalkulation von Baumaßnahmen sind als Anlage beizulegen. unterzeichnet von: Lüppo Cramer Dr. Eberhard Fischer Margot Döring Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 22. März 2013
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag KAL-Gemeinderatsfraktion vom: 19.02.2013 eingegangen: 19.02.2013 Gremium: 49. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 09.04.2013 1380 16 b öffentlich Dez. 4 Haushaltstransparenz: Formblatt für Zuschussbegehren bzw. Anträge Dritter zum Haushalt Die Verwaltung wird für den kommenden Doppelhaushalt ein entsprechendes Formblatt er- arbeiten und empfiehlt daher, den Antrag damit derzeit für erledigt zu erklären. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit: Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zur Verbesserung der Transparenz für die Verwaltung, die Gemeinderäte und mögli- che Antragsteller oder Antragstellerinnen wird die Verwaltung rechtzeitig zum nächs- ten Doppelhaushalt ein Formblatt für Zuschussbegehren bzw. Anträge Dritter zum Haushaltsplan erstellen. Dieses wird dem Gemeinderat im Vorfeld im Rahmen einer Sitzung der Strukturkommission vorgestellt. Über Internet (Homepage der Stadt Karlsruhe) und in den Printmedien wird die Öf- fentlichkeit über die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Entwurf des Haushalts und über eine mögliche eigene Beteiligung an der Erstellung des Haushaltsplanes informiert. In diesem Zusammenhang wird auf ein solches Formblatt hingewiesen. Gleichzeitig erfolgt in den genannten Medien eine Information über die für das Haushaltsplanverfahren vorgesehene Zeitplanung, vor allem in Hinblick auf die dann für alle gestellten Anträge verbindlich vorgegebenen Ausschlussfristen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag damit derzeit für erledigt zu erklären.