Einrichtung von Kinderfeuerwehren: Antrag SPD-Fraktion
| Vorlage: | 31854 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.09.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadträtin Elke Ernemann (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 28. Januar 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 49. Plenarsitzung Gemeinderat 09.04.2013 1378 15 öffentlich Einrichtung von Kinderfeuerwehren 1. Die Verwaltung informiert in den zuständigen Ausschüssen über die Aufgabenstellung von Kinderfeuerwehren und stellt bestehende Einrichtungen in anderen Städten vor. 2. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept, wie in Karlsruhe die Grundlagen für die Einrichtung von Kinderfeuerwehrgruppen geschaffen werden können. Die freiwilligen Feuerwehren im Stadtbezirk Karlsruhe sind in die Konzeptentwicklung einzubeziehen. Kinderfeuerwehren vermitteln Kindern ab sechs Jahren neben Spiel und Spaß das richtige Verhalten in Gefahrensituationen. Sie unterscheiden sich von den bestehenden Jugendfeuerwehren (Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren) dadurch, dass sie nicht auf Übungen und Einsätze vorbereiten oder gar bei diesen hinzugezogen werden. Kinderfeuerwehren nutzen das bestehende große Interesse aller Kinder an den Aufgaben der Feuerwehr, um diese langfristig an die Arbeit der Feuerwehr heranzuführen. In den bereits bestehenden Kinderfeuerwehren (in Baden-Württemberg in Reutlingen; mehrere Einrichtungen in Hessen und Rheinland-Pfalz) werden in einem speziellen Programm mit den Kindern Gefahrensituationen durchgespielt und der Umgang mit Notrufsignalen geübt. Ein wesentlicher Übungspunkt ist aber auch die Information über den jeweiligen Stadtteil, die Förderung von Sport und Bewegung sowie natürlich die Einübung sozialer Kompetenzen (Verantwortung und gegenseitige Unterstützung). unterzeichnet von: Doris Baitinger Gisela Fischer Elke Ernemann Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 22. März 2013 Sachverhalt/Begründung:
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 28.01.2013 eingegangen: 28.01.2013 Gremium: 49. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 09.04.2013 1378 15 öffentlich Dez.5 Einrichtung von Kinderfeuerwehren - Kurzfassung - Die Branddirektion als zuständiges Fachamt, das Bürgermeisteramt sowie der Stadt- feuerwehrverband würden es begrüßen, wenn durch die Änderung des § 11 der Feuerwehrsatzung die Voraussetzung für die Einrichtung von Kindergruppen ge- schaffen würde. Die Verwaltung wird daher eine entsprechende Satzungsänderung vorbereiten. Die Entscheidung über die tatsächliche Nutzung der neuen Möglichkeiten ist jedoch den Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr zu überlassen. Die Branddirektion wird bei erkennbarem Interesse auf Seiten der Freiwilligen Feuerwehr die Abteilungen bei der Gründung von Kindergruppen innerhalb der Jugendfeuerwehr im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv unterstützen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit : Ergänzende Erläuterungen Seite 2 In Baden-Württemberg ist im Feuerwehrgesetz bewusst kein Mindestalter für den Eintritt in die Jugendfeuerwehr vorgegeben. Den Gemeinden wird empfohlen, ein Mindesteintrittsalter für die Jugendfeuerwehr in der Satzung zu regeln. Die Stadt Karlsruhe ist dieser Aufforderung nachgekommen und hat in § 11 der Satzung für die Feuerwehr der Stadt Karlsruhe das Mindestalter auf 10 Jahre festgelegt. Mit Än- derung der Satzung und Absenkung des Mindestalters auf 6 Jahre wären die Vo- raussetzungen für die Gründung von Kindergruppen innerhalb der Jugendfeuerwehr gegeben. Die Mitglieder der Kindergruppe sind dann den übrigen Mitgliedern der Jugendfeuerwehr rechtlich gleichgestellt und versichert. Die Einrichtung von Kindergruppen wird von Innenministerium und Landesfeuer- wehrverband unterstützt. Von der Landesfeuerwehrschule (LFS) wurde ein pädago- gisches Konzept erstellt, welches sich in der Abstimmung befindet. Mit der Veröffent- lichung wird in den nächsten Wochen gerechnet. Die LFS bietet bereits Lehrgänge an, mit denen Jugendgruppenleiter für die Tätigkeit als Leiter einer Kindergruppe qualifiziert werden. Das Landeskonzept sieht für die Angehörigen der Kindergruppe keine feuerwehr- technische Ausbildung vor. Neben der allgemeinen Jugendarbeit, die mit etwa 70 % gewichtet sein soll, werden Inhalte der Brandschutzerziehung vermittelt. Damit ent- fällt auch der Bedarf, für die Kinder Schutzkleidung und Uniformen zu beschaffen. Empfohlen wird allerdings die Ausgabe eines gemeinsamen "Erkennungszeichens", beispielsweise eines T-Shirts, an die Kinder. Um den Transport der Kinder in den Fahrzeugen der Feuerwehr vorschriftsmäßig durchführen zu können, müsste die Anzahl der Kindersitze in den Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr ggf. erhöht werden. Die LFS schätzt die Anzahl der Kindergruppen in der Jugendfeuerwehr für Baden- Württemberg auf ca. 80, mit schnell steigender Tendenz. Der Zuspruch scheint sehr groß zu sein, die positiven Erfahrungen überwiegen deutlich. So wechseln fast Ergänzende Erläuterungen Seite 3 100 % der Kinder mit 10 Jahren in die nächste Gruppe der Jugendfeuerwehr, in der sie dann auch mit einer Schutzkleidung ausgestattet werden und mit der feuerwehr- technischen Ausbildung beginnen. Die Branddirektion als zuständiges Fachamt, das Bürgermeisteramt sowie der Stadt- feuerwehrverband würden es begrüßen, wenn durch die Änderung des § 11 der Feuerwehrsatzung die Voraussetzung für die Einrichtung von Kindergruppen ge- schaffen würde. Die Verwaltung wird daher eine entsprechende Satzungsänderung vorbereiten. Die Entscheidung über die tatsächliche Nutzung der neuen Möglichkei- ten ist jedoch den Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr zu überlassen. Der Umsetzungsgrad wird in den jeweiligen Abteilungen stark von der Verfügbarkeit von engagierten Jugendleiterinnen und Jugendleitern und deren Bereitschaft, sich über die Angebote der LFS weiterzubilden, abhängen. Die Branddirektion wird bei erkennbarem Interesse von Seiten der Freiwilligen Feuerwehr die Abteilungen bei der Gründung von Kindergruppen im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv unterstützen.