Sport- und Freizeitpark "Untere Hub" - Umsetzung der Planung: Antrag Ortschaftsrat Durlach

Vorlage: 31853
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.09.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Hohenwettersbach, Knielingen, Stupferich

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 09.04.2013

    TOP: 14

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • OSRat Durlach-Untere Hub
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANTRAG Ortschaftsrat Durlach vom 9. Januar 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 49. Plenarsitzung Gemeinderat 09.04.2013 1377 14 öffentlich Sport- und Freizeitpark „Untere Hub“ - Umsetzung der Planung Antrag des Ortschaftsrates an den Gemeinderat der Stadt Karlsruhe: Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung folgende Beschlüsse vorzu- bereiten und zur Entscheidung vorzulegen: 1. Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sport- und Freizeitpark Untere Hub“ auf der Basis der mit den betroffenen Vereinen abgestimmten Planzeichnung der Firma „SpOrt concept“ vom 18.09.2012, umgehende Einleitung der Öffentlichkeits- und Behördenbe- teiligung. 2. Ausarbeitung eines Durchführungsvertrages mit der städtischen Gesell- schaft Volkswohnung GmbH, mit dem Ziel, einen Sport- und Freizeitpark „Untere Hub“ zu errichten und im Gegenzug das freiwerdende Gelände von ASV, DJK und TC einer Bebauung zuzuführen. 3. Ausarbeitung eines Betriebskonzeptes für einen Sport- und Freizeitpark Untere Hub unter Beteiligung der genannten Vereine. Die Moderation übernimmt analog dem Sportpark in Knielingen die Stadtverwaltung Karls- ruhe. 4. Ausarbeitung eines Konzeptes für die weitere verkehrliche Erschließung eines Sport- und Freizeitparks Untere Hub für den ÖPNV, MIV, Fußgänger- und Radfahrverkehr. 5. Einleitung der für einen Sport- und Freizeitpark Untere Hub notwendigen Änderungen der Bauleitplanungen, des Flächennutzungsplans und Regio- nalplans. 6. Intensive Prüfung der Möglichkeit einer Förderung des Sport- und Freizeit- parks durch Landes- und Bundesmittel. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ 7. Das Liegenschaftsamt wird beauftragt, mit den betroffenen privaten Grund- stückseigentümern auf dem Gelände des künftigen Sport- und Freizeit- parks „Untere Hub“ in Verhandlungen einzutreten mit dem Ziel, durch Tausch bzw. Ankauf diese Grundstücke zu erwerben. Begründung: 1. Erforderlichkeit des Sport- und Freizeitparks "Untere Hub" Nach dem Willen des Durlacher Ortschaftsrates und der betroffenen Vereine soll auf der „Unteren Hub“ ein Sport- und Freizeitpark errichtet werden. Ein entsprechender grundsätzlicher Konsens besteht in Durlach seit dem Jahr 2007. Die Vereine DJK Durlach und ASV Durlach haben sich bereiterklärt, von ihrem jetzigen Gelände, das von der Stadt Karlsruhe gepachtet ist bzw. im Wege eines Erbbaurechts genutzt wird, auf die Untere Hub umzusiedeln und damit das Gelände für eine Wohnbebau- ung freizumachen. Das Projekt des Sport- und Freizeitparkes soll durch einen Inves- tor realisiert werden, der im Gegenzug die freiwerdenden Flächen des Geländes von ASV, DJK und Tennisclub Durlach von der Stadt Karlsruhe zum Zweck der Verwirkli- chung einer Wohnbebauung erwirbt. Der TC Durlach hat ebenfalls seine Bereitschaft erklärt die von ihm genutzten städtischen Flächen, auf denen sich gegenwärtig Ten- nisplätze und das Vereinsheim befinden, freizugeben. Der Sport- und Freizeitpark soll den beteiligten Vereinen ASV Durlach, DJK Durlach und Turnerschaft Durlach helfen, ihr sportliches Angebot qualitativ und quantitativ zu verbessern; zudem soll er dem Schulsport dienen und der Bevölkerung als öffentliche Einrichtung zur Verfü- gung stehen. Zur Dringlichkeit des Vorhabens Die Situation der betroffenen Vereine ASV, DJK und Turnerschaft Durlach sowie des Schulsports ist hinsichtlich der Sportanlagen extrem angespannt. Im Einzelnen: Seite 3 __________________________________________________________________________________________ ASV Durlach: Der ASV Durlach verfügt über einen Rasenplatz (Turmbergstadion, 1948) und einen Tennenplatz (Hartplatz, ca. 1980). Das Stadionspielfeld wird von ca. April bis Okto- ber von den meisten Mannschaften genutzt und überbeansprucht (Schäden am Ra- sen unvermeidlich). Von ca. Oktober bis April, in der feuchten Jahreszeit, ist der Platz eine schmierige Fläche und kaum bespielbar, weil Wasser trotz vorhandener Drainage nicht in den Untergrund ablaufen kann. Der Platz wurde zu Recht vor zwei Jahren als „schlechtester Platz der Oberliga“ bezeichnet. Der kaum wasserdurchläs- sige Untergrund stammt aus dem Bau im Jahr 1948. Das Problem verschärft sich jährlich; im Winter trainieren die Mannschaften auf auswärtigen Plätzen. Der ASV benötigt eigentlich drei Plätze, verfügt aber nur über ein weiteres zweites „Spielfeld“, einen schon lange nicht mehr zeitgemäßen Hartplatz, der zugewachsen und nahezu unbespielbar ist. Wegen der mit der Benutzung von Hartplätzen einher- gehenden erheblichen Gesundheitsgefährdung haben Kinder und Jugendliche den Verein bereits verlassen, wurden von ihren Eltern zu anderen Sportarten geschickt oder gingen dem Sport ganz verloren. Mehrere ASV-Mannschaften müssen an aus- wärtigen Spielstätten trainieren und dort teure Mieten bezahlen. Das ASV-Clubhaus mit den Umkleidekabinen, ebenfalls 1948 errichtet, verursacht extrem hohe Energie- kosten (ca. 1.500 EUR/Monat). Aufgrund der schlechten Platzsituation und fehlenden Attraktivität der Vereinsanlagen konnte der ASV zahlreiche Sportangebote nicht auf- rechterhalten. DJK Durlach: Ebenso wie beim ASV ist auch bei der DJK die Spielfeld- und Clubhaussituation ext- rem schlecht. Der Verein verfügt nur über ein einziges Fußballfeld sowie ein Klein- spielfeld als einzige Ausweichmöglichkeit, das als Trainingsplatz ohnehin zu klein und zudem als Hartplatz zugewachsen ist und als gesundheitsgefährdend bezeich- net werden muss. Gegenwärtig versucht die DJK den Trainingsbetrieb teilweise auf dem nicht mehr zeitgemäßen Hartplatz des ASV durchzuführen, um das eigene Spielfeld nicht vollständig zu ruinieren. Das Clubhaus ist in erheblicher Weise sanie- rungsbedürftig und kann nicht langfristig verpachtet werden. Auch bei der DJK hat Seite 4 __________________________________________________________________________________________ das fehlende taugliche Sportgelände zu einer Reduzierung des Sportangebots ge- führt. Turnerschaft Durlach: Der Sportplatz und die Leichtathletikbahn der Turnerschaft Durlach (Untere Hub, er- richtet 1946) ist seit Jahrzehnten in dieser Funktion nicht mehr benutzbar. Das Kabi- nengebäude, 1946 errichtet, ist einsturzgefährdet. Die 1975 errichtete vereinseigene Werner-Stegmaier-Sporthalle verfügt über keine Zuschauertribünen. Die Turner- schaft muss für den Trainingsbetrieb u. a. nach Stupferich, Hohenwettersbach, Gröt- zingen und in die Weinbrennerhalle ausweichen. Die Halle im Weiherhof reicht für den Trainings- und Spielbetrieb nicht aus. Schulsport: Die Schulsporthallen in der Pestalozzischule, die Friedrich-Realschule und dem Markgrafengymnasium wurden in der Zeit zwischen 1878 und 1910 errichtet, sind auf den Sportunterricht der damaligen Zeit ausgerichtet und deshalb zu klein. Sie lassen einen Großteil von Sportangeboten aus räumlichen Gründen nicht zu. Teilweise ste- hen die Sportgeräte (Barren, Kästen) in der Halle selbst und sind dort eine ständige Gefahrenquelle. Die Hallen haben durchweg nur die Größe eines kleinen Basketball- feldes. Zudem reicht die Kapazität nicht aus, so dass schon heute der Schulunter- richt an anderen Orten, auch in Karlsruhe, stattfinden muss. Die Leichtathletikbahn des ASV, die für den Schulsport vorgesehen ist, datiert aus dem Jahre 1948. Sie ist für den Schulsport allenfalls ein schlechtes Provisorium. Beim Durlacher Jugendforum im Kinder- und Jugendhaus Durlach am 15. November 2012 wurde zudem der schlechte Zustand der Umkleidekabinen auf dem ASV- Gelände kritisiert. Einer der großen und mehrfach genannten Wünsche aus der Befragung der Durla- cher Schüler (994 Rückantworten) beziehen sich auf den Bedarf von Freizeitanlagen für mehr Bewegung, die im heutigen Bestand der Sportvereine nicht realisierbar sind. Seite 5 __________________________________________________________________________________________ Zusammenfassung: In Durlach gibt es weder für Freiluft- noch für Hallensportarten ein hinreichendes An- gebot an Sportanlagen; die Sportplätze sind teilweise über 60 Jahre alt und unbe- nutzbar, an Hallen fehlt es. Die Situation gefährdet den Bestand und das soziale Leben der Vereine. Neue Angebote, insbesondere im Fitness- und Gesundheitsbe- reich, auch bedarfsorientiert für jugendliche Nutzer, können nicht entwickelt werden. Das sonst so attraktive Durlach befindet sich bei den Sportanlagen im städtischen Vergleich auf unterdurchschnittlichem Niveau. Mit der Bebauung des Bestandsgeländes ergibt sich für Durlach und Karlsruhe eine dringend erforderliche, nachfrageorientierte Möglichkeit zur Schaffung von Wohn- raum, die städtebaulichen Ansprüchen gerecht werden und einen Beitrag zur Entlas- tung des angespannten Wohnungsmarktes leisten kann. Als weiteren Aspekt sehen wir die Chance mit dem Sport- und Freizeitpark dem großen Wunsch der nachkommenden Generation nach einem erweiterten Angebot von Bewegungsmöglichkeiten zu entsprechen. In einer jüngsten Umfrage Durlacher Schülerinnen und Schüler im Alter von 13 - 17 Jahren mit knapp 1000 Rückmeldun- gen hatte dieser Bereich oberste Priorität. Erklärungen der betroffenen Vereine und des Investors Am Freitag, 23.03.2012, haben sich Vertreter der beteiligten Vereine ASV, DJK und Turnerschaft Durlach mit Ortsvorsteherin Alexandra Ries, Ortschaftsräten aller Frak- tionen, Fachämtern und dem beauftragten Planungsbüro „SpOrt concept“ getroffen und einen Konsens über den genauen Standort und die erforderlichen Anlagen im Sport- und Freizeitpark "Untere Hub" erzielt. Sie haben sich bereit erklärt , den Sport- und Freizeitpark "Untere Hub" im Wege des Erbbaurechts zu betreiben, wie dies bei anderen Vereinen ebenfalls der Fall ist. Gleichzeitig haben sie eine konkrete Planung vorgeschlagen („modifizierte Variante 4“). Diese Planung wurde in einem Gespräch mit den Vereinen im Durlacher Rathaus am 21.11.2012 aktualisiert (zusätzliche Fläche für eine mögliche Umsiedlung des Tennisclubs). Der TC Durlach hat anläss- lich einer Besprechung mit Vereinsvertretern im Rathaus Durlach am 18.05.2012 zu Protokoll erklärt, dass er der später auf dem ehemaligen Gelände von ASV, DJK und Seite 6 __________________________________________________________________________________________ TC geplanten Wohnbebauung nicht im Wege stehen werde, aber die Tennishalle weiterbetreiben wolle. Nach dem Willen der Stadtverwaltung soll die städtische Gesellschaft Volkswohnung GmbH den Sportpark errichten und im Gegenzug das freiwerdende Gelände von ASV, DJK und TC erhalten. Die Volkswohnung GmbH hat sich in mehreren Gesprä- chen, zuletzt am 26.10.2012, stark interessiert an der Verwirklichung des Vorhabens gezeigt. Sie ist im Besitz einer Kostenkalkulation für den Sport- und Freizeitpark "Untere Hub", die das vom Ortschaftsrat beauftragte Planungsbüro SpOrt concept erstellen ließ. Mit der Volkswohnung GmbH kann somit in Kürze ein städtebaulicher Durchführungsvertrag geschlossen werden. Ausgestaltung der Sport- und baulichen Anlagen Die von den Vereinen im Konsens entwickelte Gestaltung des Sport- und Freizeit- parks "Untere Hub" soll, entsprechend der beigefügten Planzeichnung, folgende An- lagen umfassen: Großsportflächen: Amateurfußball-Stadion, mit Ausbaukapazität zum Regionalliga-Standard (Flutlicht)  Sportplatz mit 400 m Laufbahn + Leichtathletikanlagen (Flutlicht)  1 Kunstrasenplatz  Multifunktionale Rasenfläche für Trainings- und Spielbetrieb Gebäude: Sport- und Mehrzweckhalle (f. Ballsport und Hallentennis) mit Festplatz Kleine Aufwärmhalle  Vereinsräume für alle Vereine Bewirtungsmöglichkeit für Stadion und Hallen  Außenumkleiden (4 – 5 Fußball, Leichtathletik, 2 Tennis)  Lagerräume Platzwart ggf. Sauna, Fitness, Wellness Mögliche Freizeitnutzung (optional): Torfbahn/Joggingpfad, Reitwege, Radwege  Wasser (z.B. in Form eines Wasserlehrpfads)  Boule, Klettern, Kleinspielfelder Erschließung: Die bestehende Erschließung über die Waldshuter Straße und Hubstraße bleibt für Fußgänger und Radfahrer erhalten. Die Zufahrt für den MIV erfolgt über eine neue Anbindung an die ehemalige B 10. Seite 7 __________________________________________________________________________________________ Die weitere Detailplanung ist dem „Vorentwurf/Gestaltungsplan als Vorlage zum B- Plan“ des Planungsbüros SpOrt concept vom 31.10.2012 zu entnehmen. 2. Planungsrecht Zur Realisierung des Sport- und Freizeitparks sowie für die Wohnbebauung des Be- standsgeländes sind nach Aussage des Stadtplanungsamts vom 18.11.2010 bzw. 24.11.2010 folgende Verfahren erforderlich: 2.1. Gelände Untere Hub a) Regionalplan Die vorgesehenen Nutzungen beeinflussen maßgeblich die regionalplanerische Betroffenheit und den Umfang der erforderlichen Verfahren:  Erholungs-, Freizeit- und Sportnutzungen ohne wesentliche bauliche Maßnah- men erfordern keine Verfahren bzgl. des Regionalplans  bei punktuellen baulichen Maßnahmen wie etwa ein Stadion, eine neue Halle (z. B. Tennis-, Fest-, o. ä.) i. V. m. Parkplätzen ist mit einem Zielabweichungs- verfahren zu rechnen  größere, flächenhafte bauliche Maßnahmen erfordern eine Änderung des Regi- onalplans b) Flächennutzungsplanung Im FNP-2010 ist die „Untere Hub“ überwiegend als „Fläche für Landwirtschaft“ dargestellt, nur westlich der B 10/alt sind Teilflächen als bestehende „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sport“ ausgewiesen - entsprechend der aktuellen Nut- zung. Folgende Verfahren sind nötig: Seite 8 __________________________________________________________________________________________  Bei der Nutzung als Sport- und Freizeitpark sind Teile der Landwirtschaftsfläche im FNP-2010 im Rahmen eines Einzeländerungsverfahrens mit entsprechend der zukünftigen Abgrenzung bzw. Nutzung zu ändern in Grünfläche mit der Zweckbe- stimmung Sport.  Sollten andere (bauliche) Nutzungen präferiert werden, sind Teile der Landwirt- schaftsfläche ebenfalls im FNP-2010 entsprechend zu ändern. 2.2. Bestandsgelände a) Regionalplan Die für eine Bebauung vorgesehenen Bestandsflächen enthalten im Regionalplan auf knapp der Hälfte der Fläche die Restriktion „Grünzäsur“, in der i. d. R. eine bauliche Nutzung ausgeschlossen ist. Dies betrifft die nordöstlichen Teilflächen. Hierfür ist ein Zielabweichungsverfahren von den Festsetzungen des Regional- plans erforderlich. Die größere, südwestliche Teilfläche weist keine Einschränkungen auf. b) Flächennutzungsplan Im FNP-2010 ist die Bestandsfläche überwiegend als bestehende Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sport ausgewiesen, nur die kleine Teilfläche nördlich der Schule ist als geplante Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sport dargestellt. Im Falle einer Bebauung ist der FNP-2010 für die Gesamtfläche im Rahmen eines Einzeländerungsverfahrens anzupassen. 3. Flächenbedarf Um den Sport- und Freizeitpark auf der in Aussicht genommenen Fläche realisieren zu können, müssen sämtliche Grundstücke im Eigentum der Stadt Karlsruhe stehen, sofern nicht eine anderweitige tragfähige dingliche oder schuldrechtliche Vereinba- Seite 9 __________________________________________________________________________________________ rung mit den Grundeigentümern getroffen wird. Hierzu ist es erforderlich, den Grund- stückseigentümern Tauschgrundstücke anzubieten, alternativ das jeweilige Grund stück durch die Stadt Karlsruhe zu erwerben. Die Grundstücke sind sämtlich land- wirtschaftlich genutzt. unterzeichnet von: Michael Griener Martin Pötzsche Hans Pfalzgraf Günther Malisius CDU-OR-Fraktion OR-Fraktion SPD-OR-Fraktion FDP-OR-Fraktion B 90/Die Grünen Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 22. März 2013

  • Stellungnahme TOP 14
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag Ortschaftsrat Durlach vom: 09.01.2013 eingegangen: 20.02.2013 Gremium: 49. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 09.04.2013 1377 14 öffentlich Dez. 6 Sport- und Freizeitpark „Untere Hub“ - Umsetzung der Planung - Kurzfassung - Die Verwaltung empfiehlt vor Einleitung förmlicher Verfahren die Diskussion der Überlegun- gen in den zuständigen Gremien. In den Dialog für einen Vereinsentwicklungsprozess sowie dessen Moderation tritt die Verwaltung gerne ein. Der Antrag soll zur weiteren Beratung in den Planungsausschuss verwiesen werden. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit: VoWo Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sport- und Freizeitpark Untere Hub“ auf der Basis der mit den betroffenen Vereinen abgestimm- ten Planzeichnung der Firma „SpOrt concept“ vom 18.09.2012, umgehende Einlei- tung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Das Verfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan kann nur durch den Antrag eines Vorhabensträgers eingeleitet werden, nicht aber durch einen gemeinderätlichen Auf- stellungsbeschluss. Als Voraussetzung für die Einleitung des Verfahrens muss der Vorhabensträger zur Um- setzung des Vorhabens insbesondere privatrechtlich über die betroffenen Grundstücke ver- fügungsbefugt sein. Daran scheitert es vorliegend bereits. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sollte aus Sicht der Verwaltung erst durchge- führt werden, wenn die verschiedenen Planungen in den entsprechenden Gremien bekannt und beraten worden sind. Hierzu wird die Verwaltung ein Konzept aufbereiten. Die Verwaltung empfiehlt daher vor Einleitung eines förmlichen Verfahrens die Diskussion der Planungen in den zuständigen Gremien und die Verweisung des Antrags in den Pla- nungsausschuss. 2. Ausarbeitung eines Durchführungsvertrages mit der städtischen Gesellschaft Volkswohnung GmbH, mit dem Ziel, einen Sport- und Freizeitpark „Untere Hub“ zu errichten und im Gegenzug das freiwerdende Gelände von ASV, DJK und TC einer Bebauung zuzuführen. Ein Durchführungsvertrag kann erst ausgearbeitet werden, wenn die Planung hinreichend konkret ist. Dieser muss (erst) spätestens vor Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans unterzeichnet werden. 3. Ausarbeitung eines Betriebskonzeptes für einen Sport- und Freizeitpark „Untere Hub“ unter Beteiligung der genannten Vereine. Die Moderation übernimmt analog dem Sportpark in Knielingen die Stadtverwaltung Karlsruhe. Vor Ausarbeitung eines Betriebskonzeptes sollte aus Sicht der Verwaltung auch das Raumprogramm und das Nutzungskonzept auf seine Nachhaltigkeit überprüft und ggf. in den Gesamtkontext eines noch zu erarbeiteten Sportentwicklungsplanes eingebettet wer- den. Um einen zukunftsgerichteten Bedarf festzustellen, ist auf jeden Fall ein Vereinsent- wicklungsprozess zwingend notwendig. So können auch den Vereinen realistische Per- spektiven eröffnet werden. Die Verwaltung ist bereit, in diesen Dialog einzutreten und die Moderation zu übernehmen. Erste Gespräche der Verwaltung zur Bedarfserhebung haben mit allen beteiligten Vereinen bereits stattgefunden. 4. Ausarbeitung eines Konzeptes für die weitere verkehrliche Erschließung eines Sport- und Freizeitparks „Untere Hub“ für den ÖPNV, MIV, Fußgänger- und Rad- fahrerverkehr. Im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird selbstverständlich auch das Verkehrskonzept erarbeitet. Die zentralen Anbindungspunkte sind bereits überprüft und bestätigt worden. Aus verkehrlicher Sicht sind insbesondere für ÖV-Nutzende und Fuß- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 gänger noch Optimierungspotentiale vorhanden. Diese sollten im Rahmen der Diskussion der Planungen näher untersucht werden. 5. Einleitung der für einen Sport- und Freizeitpark „Untere Hub“ notwendigen Ände- rungen der Bauleitplanungen, des Flächennutzungsplans und Regionalplans. Die notwendigen Änderungen des Flächennutzungsplanes sowie des Regionalplanes kön- nen im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan angegangen werden. Erste Gespräche wurden bereits mit dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein geführt. Förmliche Anträge sollten erst gestellt werden, wenn die Konzeption hinreichend konkret ist. 6. Intensive Prüfung der Möglichkeit einer Förderung des Sport- und Freizeitparks durch Landes- und Bundesmittel. Im Rahmen der finanziellen Gesamtkonzeption wird auch die Förderung durch Bundes- und Landesmittel geprüft. 7. Das Liegenschaftsamt wird beauftragt, mit den betroffenen privaten Grundstücksei- gentümern auf dem Gelände des künftigen Sport- und Freizeitparks „Untere Hub“ in Verhandlungen einzutreten mit dem Ziel, durch Tausch bzw. Ankauf diese Grundstü- cke zu erwerben. Das Gelände des künftigen Sport- und Freizeitparks „Untere Hub“, welches die Firma „SpOrt concept“ überplant hat, umfasst - inkl. Grünwall als Lärmschutzwall - 161.749 m². Hiervon ist eine Fläche von ca. 28.363 m² (6 Grundstücke) noch von privaten Eigentümern zu erwerben. Zusätzlich befinden sich 21.201 m² im Eigentum der Turnerschaft Durlach, die bereit ist, diese Fläche in den Sport- und Freizeitpark einzubringen. Das Liegenschaftsamt wird nach Vorliegen des Verkehrswertgutachtens den privaten Ei- gentümern ein entsprechendes Erwerbsangebot unterbreiten.