Einrichtung einer Berufsvorbereitenden Einrichtung für Menschen mit Lernbeeinträchtigung (BvE) als Schulversuch an der Gewerbeschule Durlach für die Stadt Karlsruhe und den südlichen Landkreis ab dem Schuljahr 2013/14

Vorlage: 31850
Art: Beschlussvorlage
Datum: 25.03.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 09.04.2013

    TOP: 9

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Berufsvorbereitende Einrichtung
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 49. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 09.04.2013 1372 9 öffentlich Dez. 3 Einrichtung einer Berufsvorbereitenden Einrichtung für Menschen mit Lernbeeinträchti- gungen (BvE) als Schulversuch an der Gewerbeschule Durlach für die Stadt Karlsruhe und den südlichen Landkreis ab dem Schuljahr 2013/14 Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Schulbeirat 27.02.2013 4 Zustimmung Gemeinderat 09.04.2013 9 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat die Einrichtung einer Berufs- vorbereitenden Einrichtung für Menschen mit Lernbeeinträchtigungen (BvE) als Schulver- such nach § 22 i. V. m. § 30 SchG an der Gewerbeschule Durlach unter Federführung der Albschule Karlsruhe für die Stadt Karlsruhe und den südlichen Landkreis zum Schuljahr 2013/14. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit: Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Einrichtung einer Berufsvorbereitenden Einrichtung für Menschen mit Lernbeein- trächtigungen (BvE) ist eine schulische Maßnahme zur Vorbereitung lernbeeinträch- tigter Schülerinnen und Schüler auf eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und auf eine möglichst selbständige Lebensführung. Bei der BvE handelt es sich für die Schülerinnen und Schüler um eine zweijährige berufliche Orientierungs- und Erprobungsphase in Vollzeit mit bis zu 34 Wochen- stunden Unterricht. Über die BvE werden geistig behinderte Schülerinnen und Schü- ler und solche, die zuvor eine Förderschule besucht haben, an die Teilhabe im Be- rufsleben herangeführt. Nach Mitteilung der Albschule handelt es sich um ca. zehn Schülerinnen und Schüler pro Jahr. Bei Vorliegen der entsprechenden Vorausset- zungen können sie anschließend über Maßnahmen zur Kooperativen Berufsvorbe- reitung (KoBV, 18-monatige Sonderberufsfachschule in Teilzeit) an einem Arbeits- platz integriert werden. An der Gewerbeschule Durlach ist seit 2006 eine KoBV ein- gerichtet. Der Integrationsfachdienst Karlsruhe und die Agentur für Arbeit Karlsruhe- Rastatt sind hier beteiligt. Derzeit ist die BvE Karlsruhe unter Federführung der Albschule Karlsruhe (Schule für Geistigbehinderte) in den Räumlichkeiten der ehemaligen Grund- und Hauptschule Grötzingen beheimatet. Durch die Wandlung der Grund- und Hauptschule in eine Gemeinschaftsschule ist für die BvE ein neuer Standort erforderlich, da die bisher zur Verfügung gestandenen Räume künftig von der Gemeinschaftsschule genutzt werden. Da es sich bei der BvE um eine Maßnahme zur Integration in das Berufsle- ben handelt und an der Gewerbeschule Durlach die KoBV bereits errichtet ist, stellt diese Schule den geeigneten neuen Standort für die BvE Karlsruhe dar. Mit Schrei- ben vom 20.06.2012 beantragte die Gewerbeschule Durlach die Einrichtung einer 2- jährigen Berufsvorbereitenden Einrichtung (BvE, Sonderberufsfachschule) ab dem Schuljahr 2013/14. Die Schülerinnen und Schüler, derzeit 10, die die BvE besuchen, kommen aus der Stadt Karlsruhe (Albschule) und dem südlichen Landkreis (Garten- schule Ettlingen). Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der BvE, die aus dem Bildungsgang Schule für Geistigbehinderte aufgenommen werden, bleiben Schüle- rinnen und Schüler der bisher besuchten Sonderschule. Absolventinnen und Absol- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 venten aus den Förderschulen werden Schülerinnen und Schüler der beteiligten be- ruflichen Schule. Weitere BvE-Einrichtungen in Trägerschaft des Landkreises gibt es bereits in Bruch- sal und in Oberderdingen. Aktuell bestehen Kooperationen der BvE Karlsruhe mit der hauswirtschaftlichen Elisabeth-Selbert-Schule Karlsruhe und der gewerblichen Carl-Hofer-Schule Karlsruhe. Eine Kooperation mit der gewerblichen Heinrich-Hübsch-Schule Karlsruhe ist in Vorbereitung. Der Unterricht der BvE findet auch in den Werkstätten und Küchen dieser beruflichen Schulen zusammen mit deren Lehrkräften statt. Mit Blick auf die Entwicklung zu einem inklusiven Angebot ist geplant, die Schülerin- nen und Schüler zunächst punktuell im fachpraktischen Unterricht der beteiligten Schulen einzubinden. Die Schülerinnen und Schüler des BvE werden zwei der vorhandenen Klassenzim- mer an der Gewerbeschule Durlach nutzen. Sollte der Fall eintreten, dass künftig etwa ein bzw. eine körperbehinderte Schüler/-in am Unterricht teilnimmt, muss ein Arbeitsplatz behindertengerecht umgestaltet werden und im Rahmen einer Bil- dungswegekonferenz das weitere Verfahren und die Kostenträgerschaft geklärt wer- den. Der Unterricht in den Werkstätten der Gewerbeschule Durlach soll in Zusammenar- beit mit Lehrkräften der Schule stattfinden, welche eine sonderpädagogische Zu- satzausbildung absolviert haben, damit die durchgängige Nutzung und die Sicherheit in diesen Räumen gewährleistet ist. Das Staatliche Schulamt erarbeitet im Zusammenwirken mit dem Regierungspräsi- dium ein Konzept für die Zusammenarbeit der Schulen sowie die Kooperation mit den beteiligten Schulträgern und außerschulischen Partnern. Die konkreten Rege- lungen werden in einer regionalen Kooperationsvereinbarung zusammengefasst. Dazu gehört auch die Mitwirkung bei der notwendigen Schülerbeförderung und der Verteilung der Sachkostenbeiträge. Anfallende Sachkosten werden wie bisher im Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Budget der Albschule verrechnet. Sollten Investitionsmaßnahmen notwendig wer- den, wird die Kostenverteilung im Rahmen einer Einzelfallentscheidung (Bildungs- wegekonferenz, s. o.) geregelt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat die Einrichtung einer Berufsvorbereitenden Einrichtung für Menschen mit Lernbeeinträchtigungen (BvE) als Schulversuch nach § 22 i. V. m. § 30 SchG an der Gewerbeschule Durlach unter Federführung der Albschule Karlsruhe für die Stadt Karlsruhe und den südlichen Landkreis zum Schuljahr 2013/14. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 22. März 2013