Dauerhafte Übernahme der Betriebsträgerschaft für die Kindertageseinrichtung Edith Stein in der Lessingstraße 16
| Vorlage: | 31456 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 08.03.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: Jugendhilfeausschuss Termin: TOP: Verantwortlich: 13.03.2013 3 öffentlich Dez. 3 Dauerhafte Übernahme der Betriebsträgerschaft für die Kindertageseinrichtung Edith Stein in der Lessingstr. 16 Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 13.03.2013 3 Personalausschuss 30.04.2013 Offenlage Gemeinderat Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Personal- ausschuss, auf die Ausschreibung der im März 2012 in städtische Trägerschaft übernom- menen Kindertagesstätte Edith Stein in der Lessingstr. 16 zu verzichten, die Einrichtung dauerhaft in städtische Trägerschaft zu übernehmen und die derzeit überplanmäßigen 4,96 Stellen in planmäßige Stellen umzuwandeln. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) ca. 274.000 €/a Personal- und Sachkosten ca. 52.110 €/a Elternbeiträge und Landeszuschüsse In freier Trägerschaft sind 85% der Personalkosten, die Miet- kosten und Beitragssenkungs- zuschüsse (12.624 €) zu leis- ten. 221.890 € Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Jugendhilfeausschuss wurde am 15.02.2012 darüber informiert, dass die katholische Kirchengemeinde St. Bonifatius die Trägerschaft des Kindergartens Edith Stein in der Les- singstr. 16 und den entsprechenden Mietvertrag zum 31.12.2011 gekündigt hatte und dass die Sozial- und Jugendbehörde aus zwingenden Gründen beabsichtigte, den Kindergarten übergangsweise in städtische Trägerschaft zu übernehmen. Vorausgegangen waren lang- wierige Auseinandersetzungen zwischen der ehrenamtlichen Verwaltung des Trägers, den Erzieherinnen und den Eltern. Die Kindertagesstätte war nur noch teilweise belegt, Anmel- dungen waren kaum mehr vorhanden. Damals war beabsichtigt, dass die Übernahme des Kindergartens nur vorübergehend sei und die Trägerschaft zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben und an einen freien Träger übergeben werden sollte. Nach einer Übergangsphase, in der die Katholische Gesamtkirchengemeinde sich bereit erklärt hatte, den Kindergarten bis März 2012 weiter zu betreiben, übernahm die Stadt Karls- ruhe den Kindergarten Edith Stein. Er wurde als Außenstelle der städtischen Kindertages- stätte Blücherstraße geführt. Das übernommene Personal wurde in den Personalkörper der städtischen Kindertageseinrichtungen integriert. Die Räumlichkeiten des Kindergartens wur- den renoviert, die Angebotsform wurde mit Plätzen für Kinder ab zwei Jahren erweitert und die Konzeption neu erstellt. Im September 2012 konnte die Einrichtung dank des großen Engagements der beteiligten Fachleute wieder eröffnet werden. Der Ruf der Einrichtung verbesserte sich. Die Zufriedenheit der Eltern und Mitarbeiterinnen der Einrichtung nahm zu. Die Kinder, bis auf ein Kind alle mit so genanntem Migrationshin- tergrund, profitierten von der Verbesserung der pädagogischen Situation und der Entlastung des Teams. Sie nahmen das pädagogische Infans-Konzept an und machten sichtbare Ent- wicklungsfortschritte. Die Beziehungen zu den Erzieherinnen stabilisierten sich. Die Bele- gung der Plätze sowie die Anmeldungen für das kommende Jahr nahmen entsprechend kontinuierlich zu. Die Platzvergabe für September 2013 ist inzwischen erfolgt, so dass die Einrichtung wieder voll belegt sein wird. Im Juli 2012 wurden wegen der Belegungszunahme weitere 1,57 Stellen überplanmäßig eingerichtet und zum Teil mit städtischem Personal be- setzt. Derzeit wird die Einrichtung mit 2 Gruppen für Kinder ab zwei Jahren in verlängerter Öffnungszeit geführt. Gegen die zunächst beabsichtigte Maßnahme der erneuten Ausschreibung wenden sich sowohl die Elternschaft, als auch die pädagogischen Fachkräfte. Die Eltern kündigten Pro- teste gegen einen erneuten Trägerwechsel an, da sie mit der Arbeit in der Kindertagesstätte außerordentlich zufrieden sind. Die Erzieherinnen erklärten, dass sie bei der Stadt verblei- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 ben wollen, zumal sie zum Teil schon vor Übernahme der Einrichtung im städtischen Dienst waren. Das Belassen der Einrichtung in städtischer Trägerschaft und ein Stellenschaffungsantrag zur Festigung der vorhandenen Stellen würden Elternproteste und eventuelle Arbeitsge- richtsverfahren vermeiden. Einsparungen bzw. Mehrausgaben durch einen Trägerwechsel sind aufgrund der Personalkostenzuschüsse nicht in wesentlichem Umfang zu erwarten. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Beschluss: I. Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Perso- nalausschuss, auf die Ausschreibung der im März 2012 in städtische Trägerschaft übernommenen Kindertagesstätte Edith Stein in der Lessingstr. 16 zu verzichten, die Einrichtung dauerhaft in städtische Trägerschaft zu übernehmen und die derzeit über- planmäßigen 4,96 Stellen in planmäßige Stellen umzuwandeln. II. Auf die Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses am 13.03.2013. III. Auf die Tagesordnung des Personalausschusses am 30.04.2013. IV. Zur Offenlegung am V. Aufnahme ins Ratsinformationssystem und Übersendung der Vorlage an die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und des Personalausschusses. VI. Kopien für Akte 416.334 und 461.124 Städtischer Kindergarten Edith Stein VII. Mehrfertigung für Sammlung bei DirSJB VIII. Z. d. A. (Hauptregistratur im Hauptamt) Dez. 1 Dez. 2 Dez. 3 Dez. 4 Dez. 5 Dez. 6 POA Stadtkämmerei ZJD DirSJB Sachbearbeiterin: Frau Dr. Heynen Tel.: 133-5100 AZ: