Rechtsanspruch für Kinder ab dem 1. Lebensjahr: Programm 600 plus
| Vorlage: | 31455 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 08.03.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Waldstadt, Weststadt |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: Jugendhilfeausschuss Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 13.03.2013 2 öffentlich Dez. 3 Rechtsanspruch für Kinder ab dem 1. Lebensjahr: Programm 600 plus Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 13.03.2013 2 Gemeinderat 19.03.2013 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss: 1. Die Aufnahme der Projekte der Nachrückerliste mit 145 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren und mit 152 Plätzen für Kinder von 3 bis 6 Jahren in die Bedarfsplanung. 2. Für die Schaffung und den Betrieb dieser Plätze folgende Veränderungen im Haus- haltsplan vorzunehmen: Einsparungen bei den Betriebskostenzuschüssen im Jahr 2013 in Höhe von 855.940 €. Mehraufwendungen im Jahr 2014 bei den Betriebskos- tenzuschüssen in Höhe von 1.748.980 € und Mehrauszahlungen bei den Baukosten- zuschüssen in Höhe von 3.279.726 €. 3. Die Durchführung einer überörtlichen Werbemaßnahme zur Fachkräftegewinnung. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Die Aufwendungen sind in der 2. Veränderungsliste zum Haushaltsplan 2013/2014 berücksichtigt und müssen im Rah- men der Beschlussfassung des Doppelhaushalts 2013/2014 zur Verfügung gestellt werden. Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Diese Vorlage beschäftigt sich im Wesentlichen mit Handlungsstrategien zur Erfüllung des Rechtsanspruches für einen Betreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr ab 01.08.2013. Dabei liegt der Schwerpunkt, wie in den letzten Jahren, auf dem quantitativen Ausbau nicht nur in Kindertageseinrichtungen sondern auch im Bereich Tagespflege und betreuter Spielgrup- pen. Eine Verschlechterung der qualitativen Standards ist dabei nicht vorgesehen. Es bleibt ab- zuwarten, wie der tatsächliche Bedarf der Eltern sein wird und ob durch einen erhöhten Fehlbedarf an Plätzen verstärkt Klagen der Eltern zu erwarten sind, denen Rechnung getra- gen werden muss. Ein wichtiger Baustein ist auch der transparente Umgang über die Strategien und eine In- formationsstelle, die Fragen und Anregungen der Eltern bündelt und bei Beschwerden konk- ret vermittelt. Wie im Jugendhilfeausschuss am 30. Januar 2013 beschlossen, hat die Verwaltung die vor- geschlagenen Maßnahmen geprüft. Im Folgenden wird kurz die rechtliche Ausgangslage dargestellt. Ausgangslage: Rechtsanspruch für Kinder ab dem 1. Lebensjahr ab 01.08.2013 Zur Auslegung des § 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertages- pflege Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) liegen inzwischen zwei Gutachten vor, ei- nes vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF). Demnach gelten folgende Grundsätze für die Umsetzung des § 24 SGB VIII: Ab dem 1. August 2013 haben alle Kinder einen bedarfsunabhängigen Grundanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege von vier Stunden an fünf Tagen die Woche. Der darüber hinaus gehende Umfang richtet sich nach dem individuellen Bedarf der El- tern (z. B. Berufstätigkeit, Ausbildung, Arbeitssuche) und des Kindes (Förderung ergän- zend zu familiärer Erziehung in besonders belasteten Familien). Die Grenzen der Förderung ergeben sich zum einen aus dem Alter des Kindes (je jün- ger, desto kürzer die Höchstdauer) und zum anderen aus der Art der Förderung: Je län- ger und/oder flexibler die Betreuungszeiten, desto größer die Anforderungen an die Qua- lität und desto eher eignet sich Kindertagespflege vor Kindertageseinrichtung. Im Hinblick auf die Qualität gilt, dass die Erziehung und Bildung in Gruppenbetreuung mindestens drei Stunden an drei aufeinander folgenden Tagen erfordert. Eine Vollzeiterwerbstätigkeit verlangt in der Regel einen 45-Stunden-Platz und erreicht damit die absolute Höchstgrenze eines Rechtsanspruchs für Kinder unter drei Jahren. Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht, aber nur im Fall tatsächlich vorhandener Plät- ze. Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe sind verpflichtet, ausreichende Plätze zu schaf- fen, soweit es ihnen rechtlich und tatsächlich möglich ist. Maßnahme 1: Elterninformation und Elternberatung Bisher liegt noch kein computergestütztes Anmeldeverfahren für die Kindertageseinrichtun- gen in Karlsruhe vor. Aus diesem Grund melden Eltern weiterhin ihre Kinder mehrfach an. Das übliche Aufnahmeverfahren erfolgt wie bisher trägerübergreifend und einheitlich in fol- genden Schritten. Anmeldeverfahren für Kindertageseinrichtungen, s. www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/kindertagesstaetten/anmeldeverfahren.de: Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Dezentrale Anmeldung für einen Platz durch die Eltern bis zum 15. Februar des Jahres 1. Platzzusage durch die Kindertageseinrichtung bis zum 15. März des Jahres Rückmeldung der Eltern bis zum 31. März des Jahres 2. Platzzusage durch die Kindertageseinrichtung bis zum 15. April des Jahres Rückmeldung der Eltern bis zum 30. April des Jahres Meldung freier Plätze an die Informationsstelle (50 %-Teilzeitstelle) beim Jugendamt ab 2. Mai des Jahres Verweis der Eltern, die keinen Platz in einer Kindertageseinrichtung erhalten haben, auf freie Plätze und die Kindertagespflege in Trägerschaft des Jugendamtes der Stadt Karls- ruhe Anmeldeverfahren in der Kindertagespflege Ganzjährige Beratung, Anmeldung und Vermittlung von geeigneten Betreuungsplätzen in Kindertagespflege durch den Pflegekinderdienst nach individuell geprüftem Betreu- ungsbedarf, im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches mit den Erziehungs- berechtigten Ganzjährige Beratung und Eignungsprüfung von Tagespflegepersonen, die von den Er- ziehungsberechtigten selbst nachgewiesen werden Aufgrund der großen Bedeutung einer zentralen Anlaufstelle zur Koordinierung der Vormerk- listen sowie der Elterninformation und Elternberatung wird die oben genannte Informations- stelle um eine Servicestelle Kinderbetreuung erweitert. Die Informationsstelle dient als erste Anlaufstelle zum Thema Kinderbetreuung unter 6 Jah- ren und erteilt grundsätzlich Auskunft über: Angebot und Angebotsformen in Karlsruhe (Verweis auf Broschüren, Faltblätter und In- formationen im Internet) Grundsätzliches Anmeldeverfahren und Platzvergabe (s. oben) Informationen über den Rechtsanspruch Überblick über freie Plätze. Bei weiterem Beratungsbedarf zu konkreten Betreuungswünschen und zum Rechtsanspruch wird an die Servicestelle Kinderbetreuung weitervermittelt. Dort werden spezifische Anliegen und Beschwerden aufgenommen, Eltern über Alternativen informiert und Transparenz über die Strategien zur Sicherung des Rechtsanspruchs hergestellt. Da sich auch schon bisher das Karlsruher Bündnis für Familie intensiv mit der Thematik Vereinbarkeit von Familie und Beruf befasst, wird die Stelle der Geschäftsführung (Teilzeit- stelle 50 %), zunächst befristet und überplanmäßig von April 2013 bis Dezember 2014, um zehn Stunden wöchentlich erweitert. Diese Aufstockung der Stelle verursacht Kosten in Hö- he von 27.200 €, die durch Mehreinnahmen durch einen erhöhten Landeszuschuss gedeckt werden können. Maßnahme 2: Gewinnung und Erhalt der pädagogischen Fachkräfte Werbemaßnahmen zur Gewinnung von pädagogischen Fachkräften: In einer trägerübergreifenden Arbeitsgruppe unter Leitung der Sozial- und Jugendbehörde wird ein bundesweit angelegtes Personalgewinnungskonzept erarbeitet, das die Fachkräfte- gewinnung für das kommende Kindergartenjahr in Karlsruhe verbessern soll. Inhalt ist unter anderem eine überregionale Ausschreibungskampagne mit Schwerpunkt auf Regionen mit noch vorhandenem Fachkräfteüberschuss. Es sollen trägerübergreifend Beschäftigungsan- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 gebote für den Stadtkreis Karlsruhe publiziert werden, die außerdem Unterstützung bei der Anmietung von Wohnraum zur Ermöglichung eines kurzfristigen Zuzuges nach Karlsruhe beinhalten. Darüber hinaus dient die Arbeitsgruppe der Vorbereitung des trägerübergreifen- den Auswahlverfahrens. Für dieses Verfahren sind im Haushaltsplan bereits 50.000 € eingestellt. Erweiterung des Fachkräftekatalogs Über eine Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) wird das Land Baden- Württemberg den Fachkräftekatalog für Kindertageseinrichtungen erweitern und so einen Beitrag zur Personalgewinnung und konzeptionellen Weiterentwicklung der Einrichtungen leisten. Nach Abschluss der Anhörung zum Gesetzentwurf zur Änderung des KiTaG im Ja- nuar 2013 wird ein Inkrafttreten des geänderten Gesetzes mit dem erweiterten Fachkräfteka- talog im April 2013 erwartet. Die Stadt Karlsruhe wird die entsprechenden Beschlüsse um- setzen. Noch offen ist, in welcher Form die Qualifizierung von nichtpädagogischen Fachkräf- ten erfolgt und ob ggf. der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) verstärkt An- gebote machen kann. Gesundheitsförderung In den städtischen Kindertageseinrichtungen werden seit Januar 2013 mit Erfolg Gefähr- dungsbeurteilungen nach Vorbild der Unfallkasse Baden-Württemberg durchgeführt. In Workshops mit den Mitarbeitenden vor Ort werden Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation, So- ziale Bedingungen sowie Arbeitplatz- und Arbeitsumgebungsbedingungen im Hinblick auf Arbeitsgefährdungen und Maßnahmen untersucht. Die Ergebnisse zeigen, wie wichtig vor allem Arbeitsplatz- und Arbeitsumgebungsbedingungen sind, z. B. im Hinblick auf Lärm, Sitzgelegenheiten, Pausen - und Vorbereitungsraum, materielle Ausstattung, Vorbereitungs- zeit und Zeit zur Anleitung von Praktikantinnen und Praktikanten. Von Bedeutung ist auch der Wunsch nach einer größeren Anerkennung und Lobby innerhalb der Stadtverwaltung und der politischen Gremien. Maßnahme 3: Orientierung an den Kriterien zur Umsetzung des Rechtsanspruchs Zeitlicher Umfang des Rechtsanspruchs Wie oben ausgeführt sind dem zeitlichen Umfang der Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege Grenzen gesetzt. In Absprache mit den Trägern von Kindertagesein- richtungen und dem städtischen Pflegekinderdienst wird sorgfältig geprüft, inwieweit Eltern und Kinder bedarfsabhängig einen Anspruch auf eine Förderung über den Grundanspruch von vier Stunden hinaus haben. Maßnahme 4: Ausschöpfung von Betreuungspotentialen Platzsharing Nach Rücksprache mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen am 21. Januar 2013 wird Platzsharing von den wenigsten Einrichtungen praktiziert. Die Nachfrage nach Teilzeitplät- zen sei rückläufig. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Ausbau von betreuten Spielgruppen Betreute Spielgruppen stellen eine Form der Kleinkindbetreuung für Kinder im Alter von zwei Monaten bis drei Jahren dar. Sie bedürfen einer Betriebserlaubnis des KVJS. Bei einer auf jedes angemeldete Kind bezogenen Öffnungszeit von zehn bis fünfzehn Stunden in der Wo- che, werden maximal zehn Kinder pro Tag durch eine Fachkraft und eine weitere geeignete Kraft betreut. Derzeit existieren in Karlsruhe folgende betreute Spielgruppen: Stadtteil Träger Anschrift Anzahl Gruppen Öffnungszeit Alter der Kinder Kapazität Plätze 0-3 Weststadt VHS Kaiserallee 12 e 1 15 Std./Woche 6 Monate bis 3 Jahre 10 Nordwestsstadt Eltern- initiative Bienwaldstr.16 1 Mo+Fr je 3 Std. 1 bis 3 Jahre 15 Waldstadt StJA e.V. Neisserstr. 8 1 1 bis 3 Jahre 10 Durlach PSV Edgar-Heller- Str. 19 2 Mo+Do 6 Monate bis 3 Jahre 20 Durlach StJA e.V. Weiherstr. 1 3 Mo-Fr 1 bis 3 Jahre 30 Geplant ist eine weitere betreute Spielgruppe mit 10 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Durlach vom Träger Wigwam e.V. in der Pfinzstraße 18 b, die möglichst noch im Lauf des Jahres 2013 eröffnet werden soll. Maßnahme 5: Ausbau der Betreuungsplätze in Kindertagespflege Stellenerweiterung für Werbung, Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit Die Anzahl von Betreuungsplätzen soll durch Werbung, Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit und der Kooperation mit Firmen, Jugendhilfeträgern, Elterninitiativen und Tagespflegeperso- nen, welche Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen anbieten wollen, gesteigert werden. Eine Stellenerweiterung beim Pflegekinderdienst um 24 Wochenstunden durch Auf- stockung von vorhandenen Teilzeitstellen ist für den geplanten Aufgabenzuwachs und die bereits gestiegenen Fallzahlen notwendig. Ein entsprechender Stellenschaffungsantrag mit noch zu verifizierender Kapazität für den Kernstadtbereich und Durlach wird über den Per- sonalausschuss dem Gemeinderat vorgelegt werden. Kindertagespflege in angemieteten geeigneten Räumen Kindertagespflegepersonen, welche Kinder in angemieteten geeigneten Räumen betreuen, erhalten derzeit laut Gemeinderatsbeschluss vom 28.06.2011 aufgrund erhöhter Sachkosten (Miete, Nebenkosten, Ausstattung) einen Sachkostenzuschlag von 0,30 Euro pro Kind und Betreuungsstunde. In der Praxis zeigt sich, dass damit bei Auslastung aller Betreuungsplät- ze in anderen geeigneten Räumen durchschnittlich 25 - 30 % der Mietkosten bezuschusst werden. Bei längerer Unterbelegung der Plätze können existenzbedrohliche Defizite entste- Ergänzende Erläuterungen Seite 6 hen. Es wird eine Aufstockung des Sachkostenzuschlags auf 1,00 Euro ab April 2013 vorge- schlagen. Damit wird eine 80 - 90 % Bezuschussung der Mietkosten bei Belegung aller Be- treuungsplätze erreicht, das Existenzrisiko gemindert und die Attraktivität der Kindertages- pflege in anderen geeigneten Räumen gesteigert. Bei derzeit zehn Tagespflegepersonen in angemieteten geeigneten Räumen entstehen durch die Aufstockung ab April 2013 Mehrkos- ten von 31.500 Euro im Jahr 2013. Ein Ausbau der Betreuungsplätze in anderen geeigneten Räumen auf weitere Standorte wird pro Standort jährliche Zusatzkosten von 4.200 Euro be- deuten. Ein Ausbau auf insgesamt 20 Standorte mit insgesamt cirka 110 Betreuungsplätzen in den Jahren 2013/14 erscheint möglich. Die Kosten sind durch den Transferhaushalt Kin- dertagespflege gedeckt. Entsprechend der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden- Württemberg (VwV Investitionen Kleinkindbetreuung, AZ.: 23-6930.19-4; Punkt 6.5) wird die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen mit einem Betrag bis zu 2.000 Euro pro geschaffenem Betreuungsplatz, höchstens jedoch 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Umbau und Ausstattung der Räume, gefördert. Es wird vorgeschlagen die „Grundsätze der Stadt Karlsruhe über die Gewährung von Zuschüssen zum Bau und Umbau von Kinder- tageseinrichtungen und Kinderkrippen“ auf die „Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen“ auszuweiten. Ergänzend zur Landesförderung sollen durch einen Aufstockungsbe- trag von bis zu 1.000 Euro pro gefördertem Betreuungsplatz, höchstens jedoch bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, Umbau und Ausstattung der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen gefördert werden. Die notwendigen Mittel stehen in der Pro- duktgruppe 36.50 „freiwillige Leistungen“ im Haushalt bereit. Anzahl der Betreuungsplätze in der Kindertagespflege und aktive Betreuungspersonen Die Anzahl der von Tagesmüttern betreuten Kinder hat sich wie folgt entwickelt: Anzahl Kinder davon unter 3 Jahre 01.03.2010 462 313 01.03.2011 501 333 01.03.2012 504 326 31.01.2013 554 361 Aktive Betreuungspersonen: Anzahl Betreuungspersonen 01.03.2010 251 01.03.2011 257 01.03.2012 241 31.01.2013 230 Die Zahl der Platzbelegungen steigt also derzeit. Im Januar 2013 sogar um 50 Tageskinder, während insgesamt die Anzahl der Tagespflegepersonen leicht rückläufig ist. Weniger Ta- gespflegepersonen betreuen also mehr Kinder. Die Tendenz, die Kindertagespflege als be- rufliche Perspektive zu sehen, ist mit der Pflegegelderhöhung im letzten Jahr gestiegen. Das Interesse von Firmen, Initiativen und Tagespflegepersonen Kindertagespflege in ande- ren geeigneten Räumen anzubieten, hat zugenommen, eine Verdoppelung der Standorte von bisher 10 auf 20 bis Ende 2014 ist zu erwarten. Damit wird eine Steigerung der Tages- pflegplätze auf 411 bis Ende 2014 als Zielgröße angestrebt. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Maßnahme 6: Konkrete Ausbauplanung der Projekte Die aktuelle Situation des Ausbaus stellt sich für die Altersgruppe der unter 3-Jährigen Kin- der für die Jahre 2013 und 2014 wie folgt dar: Kinder 0 bis 3 Jahre (Stand 31.12.2012)* 7.590 Kinder vorh. Kapazität in Tageseinrichtungen (Stand 31.12.2012) 2.003 Plätze 1. Neuschaffung (genehmigt vom Gemeinderat am 13.12.2011, 28.02.2012 und 20.06.2012, 16.10.2012) in bestehenden und in neuen Einrichtungen bis Ende 2013 + 449 Plätze Voraussichtlicher Stand Ende 2013 2.452 Plätze 2. Kinder in Tagespflege (Belegte Plätze Stand 31.01.2013) + 361 Plätze 3. Kinder in betreuten Spielgruppen, einschl. Planungen** + 95 Plätze Gesamtkapazität Ende 2013 Versorgungsquote 2.908 Plätze 38,3 % 4. Projekte (in Bedarfsplanung) Fertigstellung bis Ende 2014 240 Plätze 5. Projekte in der Nachrückerliste (Aufnahme in die Bedarfsplanung) 145 Plätze 6. Geplante Projekte der Tagespflege in anderen geeigneten Räumen 50 Plätze Voraussichtlicher Stand Ende 2014 Versorgungsquote 3.343 Plätze 44,0 % *Quelle: Bevölkerungsdaten, Amt für Stadtentwicklung ** Angebot an drei Tagen mit wöchentlich 15 Stunden, Betriebserlaubnis erforderlich, Finanzierung über FAG- Zuweisungen Gegenüber der Ausbauplanung vom Oktober 2012 konnten für das Jahr 2013 ca. 80 neue Plätze geschaffen werden, insbesondere in der Kindertagespflege und bei den betreuten Spielgruppen. Allerdings gab es auch Verzögerungen bei der Realisierung von genehmigten Projekten in der gleichen Größenordnung, sodass die Ausbauquote für das Jahr 2013 bei 38,3 % verbleibt. In der beschlossenen Ausbauliste für das Jahr 2014 gab es einige Veränderungen so kom- men die Projekte Sophienstraße und Sportkindergarten des PSK aus verschiedenen Grün- den nicht zustande. Diese Ausfälle können allerdings durch neue Projekte und Erweiterun- gen, die in die Bedarfsplanung aufgenommen werden können, mehr als ausgeglichen wer- den. Diese Nachrückerliste finden Sie in der Anlage 3. Mit den neuen Projekten werden 145 Plätze für unter 3-Jährige und 152 Plätze für 3-6- Jährige geschaffen. Damit stehen zum Ende des Jahres 2014 voraussichtlich 3.343 Plätze für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 44 % und erreicht damit nahezu die in der Elternbefragung des Jahres 2012 ermittelte Bedarfs- quote von 46 %. Ergänzende Erläuterungen Seite 8 Diese Veränderungen haben folgende finanziellen Auswirkungen: a) Betriebskostenzuschüsse (Ergebnishaushalt) Betriebskostenzu- schüsse Kindertages- stätten insgesamt im Haushaltsent- wurf vorgesehen neuer Finanzbe- darf Mehraufwendungen/ Einsparungen im Jahr 2013 62.991.990 € 62.136.050 € -855.940 € im Jahr 2014 70.183.730 € 71.932.710 € +1.748.980 € Die zusätzlichen Aufwendungen können durch Zuschusserhöhungen von Seiten des Landes in Höhe von insgesamt rund 7.840.050 € aufgefangen werden. Die Erträge sind in der 1. Veränderungsliste zum Haushaltsplan 2013/2014 berücksichtigt. Die Aufwendungen sind in der 2. Veränderungsliste zum Haushalt 2013/14 berücksichtigt. b) Baukostenzuschüsse (Finanzhaushalt) im Haushaltsentwurf vorgesehen neuer Finanzbe- darf Mehrauszahlungen/ Einsparungen im Jahr 2013 6.502.620 € 6.502.620 € 0 € im Jahr 2014 1.841.650 € 5.121.376 € +3.279.726 € Ergänzende Erläuterungen Seite 9 Beschluss: I. Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss: 1. Die Aufnahme der Projekte der Nachrückerliste mit 145 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren und mit 152 Plätzen für Kinder von 3 bis 6 Jahren in die Bedarfsplanung. 2. Für die Schaffung und den Betrieb dieser Plätze folgende Veränderungen im Haushaltsplan vorzunehmen: Einsparungen bei den Betriebskostenzuschüssen im Jahr 2013 in Höhe von 855.940 €. Mehraufwendungen im Jahr 2014 bei den Be- triebskostenzuschüssen in Höhe von 1.748.980 € und Mehrauszahlungen bei den Baukostenzuschüssen in Höhe von 3.279.726 €. 3. Die Durchführung einer überörtlichen Werbemaßnahme zur Fachkräftegewinnung. II. Auf die Tagesordnung der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 13.03.2013. III. Auf die Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderats am 19.03.2013. IV. Aufnahme ins Ratsinformationssystem und Übersendung der Vorlage an die Mitglieder des Gemeinderates/Ausschusses. V. Kopien für Akte 460.10 und 416.334 VI. Mehrfertigung für Sammlung bei DirSJB. V.. Z. d. A. (Hauptregistratur im Hauptamt) Dez. 1 Dez. 2 Dez. 3 Dez. 4 Dez. 5 Dez. 6 Stadtkämmerei POA Dir.SJB Sachbearbeiter: Frau Dr. Heynen Tel.: R-5100 AZ: (nur für die interne Bearbeitung)
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