Antrag FDP: a) Sanierung von Gehwegen b) Verkehrssicherheit auf der Neureuter Hauptstraße

Vorlage: 31449
Art: Beschlussvorlage
Datum: 08.03.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Ortschaftsrat Neureut

    Datum: 12.03.2013

    TOP: 2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • DV TOP 2 ö. 12.03.2013
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag FDP-Ortschaftsratsfraktion vom: 16.01.2013 eingegangen: 16.01.2013 Gremium: Ortschaftsrat Neureut Termin: Vorlage Nr.: TOP: 12.03.2013 2 öffentlich Antrag der FDP-Ortschaftsratsfraktion vom 16.01.2013 a) Sanierung von Gehwegen b) Verkehrssicherheit auf der Neureuter Hauptstraße - Kurzfassung - Zu dem Antrag der FDP-Ortschaftsratsfraktion vom 16.01.2013 wird wie folgt Stellung genommen: a) Bei der Sanierung der Gehwege, bzw. von Teilen solcher, soll aus Gründen der Sicherheit das Quergefälle nicht größer als 2% sein, in den Einfahrten max. 6%. Das bedeutet, dass eine Tieferlegung der Bordsteine selten zu realisieren ist, da entweder der Gehweg zu steil wird oder die Fundamente der Einfriedigungen und Hauswände frei liegen, was zu Schädigungen am Bestand führen kann. Des Weiteren wäre es bei Tieferlegungen der Gehwege erforderlich, die Einfahr- ten und Höfe der Anlieger umzubauen, was den Hauseigentümer nicht zuzumu- ten wäre. Im Übrigen werden bei größeren Baumaßnahmen, insbesondere beim Umbau von gesamten Straßenzügen, die Baumaßnahmen vor Baubeginn dem Ort- schaftsrat vorgestellt und beraten. b) Zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Neureuter Hauptstraße im Bereich zwischen Bärenweg und Welschneureuter Straße, könnten unter Um- ständen und an gewissen Gefahrstellen, Absperrpfosten führen. Diese müssten in einem Abstand von 50 cm von der Bordsteinkante montiert werden. Diese Maßnahme würde jedoch zu einer punktuellen Verschmälerung des Geh- weges führen, welcher teilweise nur eine Breite von 1,20 m vorweist. Die Anordnung der Pfosten erfolgt über das städtische Ordnungsamt. Insoweit bleibt lediglich eine permanente Aufklärung über die Presse, bzw. kon- sequente Verkehrskontrollen in dem beschriebenen Straßenabschnitt übrig. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 3