Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Nördlich der New-York-Straße (Merkur Akademie)", Karlsruhe-Neureut
| Vorlage: | 31423 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.03.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
Beratungen
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: Planungsausschuss Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.03.2013 237/PlanA TOP 1 öffentlich Dez. 6 Bebauungsplan "Nördlich der New-York-Straße (Merkur Akademie)" hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 15.03.2013 1 Zustimmung Antrag an den Ausschuss Der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebau- ungsplan „Nördlich der New-York-Straße (Merkur Akademie)“, Karlsruhe-Neureut, aufzustellen. Daneben beschließt der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe, die nach § 3 BauGB vorge- schriebene Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung in Form einer Bürgerversamm- lung durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Die Planungskosten trägt die Merkur-Akademie. Dies wird in einem städte- baulichen Vertrag geregelt. ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 12.03.2013 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Merkur Akademie International an der Erzbergerstraße (nördlich der New-York-Straße) ist eine Privatschule. Ihr Angebot beinhaltet unter anderem eine Ganztagsrealschule, ein Ganztags- Wirtschaftsgymnasium, Angebote zur Erlangung der Fachhochschulreife und berufsbildende Zweige. 2007 wurden die bis dahin im Stadtgebiet verteilten Standorte in einem Neubau am Rand des heutigen Naturschutzgebietes zusammengefasst. Der zweite Bauabschnitt wurde im Herbst 2012 eingeweiht, als Verbindung zwischen Schulgebäude und Sporthalle. Die Merkur Akademie möchte auf den westlich der bestehenden Schulanlagen gelegenen Grundstücken erweitern. Langfristig wird es sich dabei auch um Schul- und Sportgebäude han- deln, kurzfristig sind zwei Allwetter-Sportplätze geplant. Die Merkur Akademie will damit ihr Sportangebot verbessern. Die Sportflächen sind u. a. für Ballsportarten wie Handball, Fußball und Basketball gedacht. Die Grundstücke westlich der bestehenden Anlagen sind derzeit planungsrechtlich gesehen Außenbereich. Für eine Bebauung - auch für befestigte Sportplätze - muss ein Bebauungsplan- verfahren durchgeführt werden. Für das Gebiet der ehemaligen Versorgungseinrichtungen der US-Armee, das so genannte Quartier C, besteht ein Aufstellungsbeschluss vom Mai 2004. Seinerzeit waren auf dieser ge- samten Fläche folgende Nutzungen vorgesehen: Gemischte Baufläche, Wohnbaufläche und Sondergebiet für Nahversorgung. Das Grundstück der Merkur Akademie befindet sich innerhalb dieses Bereiches. Da das nun beabsichtigte Planungsziel (Bildungseinrichtungen, Sportanlagen, ggfls. Internat) von den damals vorgesehenen Nutzungen abweicht, ist ein neuer Aufstellungs- beschluss für diesen Bebauungsplan erforderlich. Für diesen Bebauungsplan ist ein Regelverfahren mit einer Umweltprüfung und einer Eingriffs- Ausgleichsbilanz erforderlich. Im Flächennutzungsplan 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe ist dieser Planbereich als gemischte Baufläche und Wohnen dargestellt. Es wird deshalb eine Änderung des Flächennut- zungsplans im Parallelverfahren mit einer Darstellung eines Teils des Gebiets als Sondergebiet notwendig. Maßgebend für die Abgrenzung ist der beiliegende Lageplan des Stadtplanungsamtes / Liegen- schaftsamtes vom 25.02.2013. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 II. Dem Planungsausschuss wird empfohlen, zu beschließen, für den Bereich „Nördlich der New- York-Straße (Merkur Akademie)“, Karlsruhe-Neureut, einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser Beschluss sichert die Planung und bildet die Voraussetzungen für folgende nach dem Baugesetzbuch (BauGB) mögliche Maßnahmen: - Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planung durch den Gemeinderat (§ 14 BauGB) - Zurückstellung von Baugesuchen bis zur Dauer von 12 Monaten (§ 15 Abs. 1 BauGB) - Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB) Des Weiteren wird der Planungsausschuss gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, beim Nachbarschaftsverband Karlsruhe die Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zu beantragen und dem Gemeinderat zu empfehlen, der Änderung/Fortschreibung des Flächen- nutzungsplanes zuzustimmen. Der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebau- ungsplan „Nördlich der New-York-Straße (Merkur Akademie)“, Karlsruhe-Neureut, aufzustellen. Daneben beschließt der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe, die nach § 3 BauGB vorge- schriebene Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung in Form einer Bürgeranhörung durchzuführen. Des Weiteren beauftragt der Planungsausschuss die Verwaltung, beim Nachbarschaftsverband Karlsruhe die Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zu beantragen und emp- fiehlt dem Gemeinderat, der Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zuzustim- men. Der Planbereich ist aus dem einen Bestandteil dieses Beschlusses bildenden Plan vom 25.02.2013 ersichtlich.