Strukturanpassung der öffentlichen Telefone in Karlsruhe-Durlach

Vorlage: 31334
Art: Beschlussvorlage
Datum: 25.02.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach

    Datum: 06.03.2013

    TOP: 6

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 6, BESCHLUSSVORLAGE
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 06.03.13 6 öffentlich Stadtamt Durlach Strukturanpassung der öffentlichen Telefonie in Karlsruhe-Durlach Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Ältestenrat 27.02.13 1 Antrag an den Ortschaftsrat Beschluss: Der Ortschaftsrat stimmt dem Abbau der genannten 6 Telefonzellen zu. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit

  • TOP 6, konsensualer Abbau öffentl Telefone durch Deutsche Telekom
    Extrahierter Text

    Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Ernst-Reuter-Haus, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin; Telefon (0 30) 3 77 11-0; Telefax (0 30) 3 77 11-999 E-Mail: post@kommunale-spitzenverbaende.de; www.kommunale-spitzenverbaende.de Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände  Postfach 12 03 15  10593 Berlin 28.06.2012 Bearbeitet von Dr. Klaus Ritgen (DLT) Ralph Sonnenschein (DStGB) Peter te Reh (DST) Telefon: 0 30 / 7 73 07 - 204 Telefax: 0 30 / 7 73 07 - 255 E-Mail: klaus.ritgen@landkreistag.de ralph.sonnenschein@dstgb.de peter.tereh@staedtetag.de Aktenzeichen 410-11 Informationen der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zum kon- sensualen Abbau öffentlicher Münz- und Kartentelefone (im Folgenden: „öffentliche Fernsprecher“) durch die Deutsche Telekom AG Die Deutsche Telekom AG ist zur Grundversorgung mit öffentlichen Münz- und Kartentele- fonen verpflichtet. Geänderte Kommunikationsgewohnheiten führen allerdings schon seit längerem dazu, dass an manchen Standorten öffentliche Fernsprecher nicht mehr wirtschaft- lich betrieben werden können. Angesichts der Entwicklung des Kommunikationsmarktes, insbesondere im Bereich des Mobilfunks, ist mit einer Fortsetzung dieses Trends zu rech- nen. Gemäß einer Übereinkunft mit der Bundesnetzagentur und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände ist es der Deutschen Telekom AG deshalb gestattet, Städte und Gemeinden auf deren Gebiet extrem unwirtschaftliche öffentliche Fernsprecher mit einem Umsatzsatz von weniger als 50 € gelegen sind, um ihre Zustimmung zum Abbau derselben zu bitten. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände empfiehlt den Städten und Ge- meinden, die von der Deutsche Telekom AG um ihre Zustimmung zum Abbau unwirtschaftlicher öffentlicher Fernsprecherstandorte gebeten werden, die Notwendigkeit des Verbleibs dieser öffentlichen Fernsprechanlagen zu prüfen. Anhand welcher Kriterien diese Prüfung erfolgt, liegt im ausschließlichen Ermessen der kommunalen Verantwortungsträger. Trotz mangelnder Wirtschaftlichkeit kann ein öffentlicher Fernsprecher zur notwendigen Grundversorgung gehören. Sofern die Prüfung die Entbehrlichkeit des öffentlichen Fernspre- cherstandorts ergibt, wird empfohlen die Zustimmung zu erteilen. Soll der Standorte erhalten bleiben, wird empfohlen, die Zustimmung zu verweigern. Die Städte und Gemeinden sind nicht verpflichtet, diese Entscheidungen gegenüber der Deutsche Telekom AG zu begründen. Die Abwägung sollte sorgfältig getroffen werden, da die Deutsche Telekom AG im Falle ei- nes Irrtums über die Entbehrlichkeit des Standortes grundsätzlich nicht zum Wiederaufbau verpflichtet ist. Ein erneuter Aufbau eines öffentlichen Fernsprechers muss nur im Falle einer geänderten Sachlage, also der Bedarfssituation vor Ort, erfolgen. - 2 - Bestehen noch Zweifel, ob der in Frage stehende Standort noch von der Bevölkerung benötigt wird, sollte einem Abbau nicht zugestimmt werden. Sofern die Zustimmung zum Abbau eines unwirtschaftlichen öffentlichen Fernsprecherstand- orts verweigert wird, ist die Deutsche Telekom AG berechtigt, den vorhandenen Fernsprecher durch ein kostengünstiger zu unterhaltendes Basistelefon zu ersetzen. Obwohl diese Fernspre- chervariante weniger Nutzungskomfort aufweist, als reguläre Geräte, genügt sie den Anforderungen des Telekommunikations- Universaldienstes an öffentliche Telefonie. Auch im Falle des Widerrufs der Zustimmung nach geänderter Sachlage ist die Deutsche Telekom AG berechtigt, ihrer Wiederaufbauverpflichtung durch Aufbau eines Basistelefons nachzu- kommen. Anfragen von Städten und Gemeinden zur Umsetzung des konsensualen Abbaus von Münz- und Kartentelefonen können gerichtet werden an: Ralph Sonnenschein Leiter Referat I/4 Post und Telekommunikation Deutscher Städte- und Gemeindebund Marienstraße 6, 12207 Berlin Tel: 030/77307-204; Fax: 030/77307-255 ralph.sonnenschein@dstgb.de Mit freundlichen Grüßen Ralph Sonnenschein Deutscher Städte- und Gemeindebund

  • TOP 6, Planung Durlach 2013
    Extrahierter Text

    505600169 Abbau FremdeBaumaß-nahme

  • TOP 6
    Extrahierter Text

    Kein Text verfügbar