Kontenabfragen städtischer Beörden - wie beispielsweise der Sozial- und Jugendbehörde - bei Bankinstituten - Anfrage StR Mossuto, StR Wenzel (FW)
| Vorlage: | 31258 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.09.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 16. Januar 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 46. Plenarsitzung Gemeinderat 19.02.2013 1351 20 öffentlich Kontenabfragen städtischer Behörden - wie beispielsweise der Sozial- und Jugendbehörde - bei Bankinstituten A Hat die Sozial- und Jugendbehörde oder andere Behörden der Stadt Karlsruhe diesbezügliche Abfragen bei Geldinstituten vorgenommen? B Wenn ja, wie viel Abfragen waren das ab Beginn der Gesetzesgrundlage aus dem Jahr 2005 bis jetzt? C Erfolgten nur Abfragungen von Konten der unmittelbar Betroffenen? D Wenn nein, erfolgten auch Kontenabfragungen von Familienangehörigen oder anderen Personen - und wenn ja, aus welchen Gründen? E Falls Kontenabfragen erfolgten, wurden die betreffenden Personen vorab oder im Nachhinein darüber informiert? Der Gesetzgeber hat 2005 die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass Finanzämter, Sozialämter, Arbeitsagenturen und Bafög-Stellen in begründeten Verdachtsfällen Kontenabfragungen bei Geldinstituten vornehmen können, wenn beispielsweise der Verdacht auf Sozialmissbrauch vorliegt. Der Bundesdatenschutz sieht dafür entsprechende Regelungen vor. unterzeichnet von: Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 8. Februar 2013 Sachverhalt/Begründung:
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 16.01.2013 eingegangen: 18.01.2013 Gremium: 46. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.02.2013 1351 20 öffentlich Dez. 3 Kontenabfragen städtischer Behörden wie beispielsweise der Sozial- und Jugendbehörde bei Bankinstituten A Hat die Sozial- und Jugendbehörde oder andere Behörden der Stadt Karlsruhe diesbe- zügliche Abfragen bei Geldinstituten vorgenommen? Sowohl das Sozialamt als auch das Jugendamt der Stadt Karlsruhe haben bislang keine Kon- tenabfragen vorgenommen. Notwendige Informationen werden unmittelbar von den betroffe- nen Leistungsbeziehenden eingeholt. Das Jobcenter Stadt Karlsruhe nimmt nur nach schriftlicher Anhörung des Leistungsberechtig- ten eine Abfrage bei Bankinstituten vor, wenn ohne die Abfrage eine Klärung des Sachverhal- tes nicht möglich ist. B Wenn ja, wie viele Abfragen waren das ab Beginn der Gesetzesgrundlage aus dem Jahr 2005 bis jetzt? Beim Jobcenter Stadt Karlsruhe gibt es keine statistischen Aufzeichnungen zu diesem Thema. Die Anzahl ist allerdings sehr gering und wird auf ca. 60 Abfragen pro Jahr seit dem Jahr 2005 geschätzt (insgesamt ca. 480 Abfragen). C Erfolgten nur Abfragen von Konten der unmittelbar Betroffenen? Die Abfragen des Jobcenters Stadt Karlsruhe erfolgen nur von den Konten der unmittelbar Be- troffenen. D Wenn nein, erfolgten auch Kontenabfragen von Familienangehörigen oder anderen Per- sonen und wenn ja, aus welchen Gründen? Entfällt E Falls Kontenabfragen erfolgten, wurden die betreffenden Personen vorab oder im Nach- hinein darüber informiert? Wie unter A bereits erwähnt, erfolgen die Abfragen des Jobcenter Stadt Karlsruhe erst nach schriftlicher Mitteilung der betroffenen Leistungsbeziehenden.