Wildschweinplage in Karlsruhe eindämmen - Anfrage StRn Baitinger, StRn Müllerschön, StR Dr. Maul (SPD)
| Vorlage: | 31257 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 09.03.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut, Nordstadt, Waldstadt |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Ute Müllerschön (SPD) Stadtrat Dr. Heinrich Maul (SPD) vom 15. Januar 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 46. Plenarsitzung Gemeinderat 19.02.2013 1350 19 öffentlich Wildschweinplage in Karlsruhe eindämmen 1.) Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um die Wildschweinplage in Karlsruhe einzudämmen? 2.) Welche technischen Hilfsmittel können das Bejagen von Wildschweinen erleichtern? 3.) Wie kann der Einsatz von Nachtsichtgeräten beim Bejagen von Wildschweinen erlaubt werden? 4.) Wie kann die Stadt die Landwirte, Vereine und Privatpersonen finanziell unterstützen, die durch Wildschweine geschädigt wurden? Die von Wildschweinen verursachten Schäden auf dem Karlsruher Stadtgebiet nehmen zu. Dabei entstehen für die Betroffenen hohe Kosten. Die Bejagung von Wildschweinen muss daher aus Sicht der SPD-Fraktion intensiviert werden. Außerdem muss geprüft werden, wie den Betroffenen besser geholfen werden kann. unterzeichnet von: Doris Baitinger Ute Müllerschön Dr. Heinrich Maul Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 8. Februar 2013 Sachverhalt/Begründung:
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Ute Müllerschön (SPD) Stadtrat Dr. Heinrich Maul (SPD) vom: 15.01.2013 eingegangen: 16.01.2013 Gremium: 46. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.02.2013 1350 19 öffentlich Dez. 4 Wildschweinplage in Karlsruhe eindämmen Zu 1.) Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um die Wildschweinplage in Karlsruhe einzudämmen? Die Stadtverwaltung hat nur in beschränktem Umfang direkten Einfluss auf die Bejagung der Wildschweine (in den städtischen Regiejagden). Indirekte Einflussnahmen sind möglich im Bereich des Jagdrechtes, der Jagdverpachtung, durch freiwillige Maßnahmen sowie der Öf- fentlichkeitsarbeit. Ziel dabei muss sein, die Abschusszahlen beim Schwarzwild weiter zu er- höhen und durch Objektschutz das Schadensrisiko zu minimieren. a) Jagdrechtliche Sicht: Rechtlicher Rahmen der Bejagung bildet das Bundes- und Landesjagdgesetz. Derzeit ist eine Novellierung des Landesjagdgesetzes in Bearbeitung. Nachdem das Wildschweinproblem lan- desweit von Bedeutung ist, wird diese Thematik im Zuge der Novellierung eine wichtige Rolle spielen. Unter anderem wird auch der Einsatz technischer Hilfsmittel diskutiert (siehe Punkt 2). Problematisch sind die sogenannten befriedeten Bezirke, in denen die Jagd ruht. Hierunter fallen zum Beispiel die Waldstücke im Bereich Moltkestraße/Willy-Andreas-Allee/Tennessee- Allee und die waldnahen Wohngebiete der Nordstadt, der Waldstadt oder in Neureut. Das Kreisjagdamt der Stadt kann zwar in den befriedeten Bezirken Sondergenehmigungen für die Jagdausübung erteilen, in der Praxis ist hier die Jagdausübung aber so risikoreich, dass private Jäger dafür kaum zu gewinnen sind. In diesen Bereichen könnte eine professionelle Bejagung durch Berufsjäger Entlastung bringen. b) Jagdpraktische Sicht: Die Jagdausübung auf Wildschweine gestaltet sich in den stadtnahen Jagdbezirken extrem schwierig. Bedingt durch den hohen Freizeitdruck wurde das Schwarzwild zunehmend nacht- aktiv, weshalb die Jagd auf Schwarzwild überwiegend in der Nacht erfolgt. Durch nächtliche Waldbesucher (Jogger mit Stirnlampe, Radfahrer, Geocacher....) wird die Nachtjagd immer häufiger gestört. Drückjagden im stadtnahen Wald sind wegen der Vielzahl von Waldbesu- chern und wegen der stark befahrenen Straßen im Stadtgebiet sehr risikoreich. Großräumige, Seite 2 und revierübergreifende Drückjagden sind für die Jagdausübungberechtigten deshalb kaum durchführbar. Die Stadtverwaltung kann bei weiter steigenden Wildschweinproblemen freiwillige Maßnah- men vorschlagen, um Anreize für eine intensive Schwarzwild-Bejagung durch die Jagdaus- übungsberechtigten zu schaffen. Solche Instrumente wären zum Beispiel: - Reduzierung bzw. Verzicht auf die Gebühren für die vorgeschriebene Trichinenprobe - Zahlung einer Erlegerprämie für den zusätzlichen Aufwand zur Durchführung wildhygie- nischer Untersuchungen (z.B. Radioaktivität, Schweinepest, Aujetzkische Krankheit) - Finanzielle Förderung von Jagdeinrichtungen (Hochsitze) - Kostenfreie Unterstützung bei der Sperrung von Straßen bei Drückjagden Bereits umgesetzt sind Maßnahmen wie die Abschaffung der Jagdsteuer, die Reduzierung der Jagdpachten bei der letzten Verpachtungsrunde sowie Absprachen zu Pflegezeitpunkten im Offenland (z.B. in Neureut). c) Ergänzende Maßnahmen Die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema kann intensiviert werden, auch mit dem Ziel, die Fütte- rung von Wildtieren zu unterbinden. Die Verwaltung schlägt vor, ein Faltblatt mit Download- Möglichkeit im Internet zu erstellen, in dem nicht nur die Wildschwein-Thematik, sondern allgemein das Thema Wildtiere im Stadtgebiet behandelt wird. Verschiedene Städte wie zum Beispiel Berlin haben bereits solche Veröffentlichungen. (siehe: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/forsten/wildtiere/download/wildschweine.pdf). Auch bei einem erhöhten Abschuss von Wildschweinen sind Schäden in Hausgärten, Sportan- lagen oder Grünflächen nicht sicher zu vermeiden. Ergänzend muss die Stadtverwaltung für entsprechende Schutzmaßnahmen werben (zum Beispiel Zäune um Hausgärten oder Sportan- lagen). Zu 2.) Welche technischen Hilfsmittel können das Bejagen von Wildschweinen er- leichtern? Als technisches Hilfsmittel zur Bejagung kommt vor allem das Nachtzielgerät in Betracht (Aus- führungen dazu siehe unter 3.). Als hilfreich erweisen sich auch mobile Ansitzmöglichkeiten, die bereits in vielen Bereichen im Einsatz sind. Deren Einsatz ist allerdings mit hohem Kosten- und Zeitaufwand verbunden. Als weitere Möglichkeit, wird wieder der sogenannte "Saufang", eine Lebendfalle für Wild- schweine, diskutiert. Er ist nur mit besonderer Genehmigung erlaubt, seine Verwendung wirft viele Fragen auf und ist vor allem bei Tierschützern umstritten. Seite 3 Bei hohem Schwarzwilddruck sind oft verwendete Vergrämungsmittel laut Aussage der Wild- forschungsstelle Aulendorf unzuverlässig. Einzig die Verwendung eines Elektrozauns ist zum Abhalten von Schwarzwild geeignet. Das Aufstellen von Elektrozäunen ist mit hohem Unter- haltungsaufwand verbunden und in Gegenden mit viel Erholungsverkehr ungeeignet. Zu 3.) Wie kann der Einsatz von Nachtsichtgeräten beim Bejagen von Wildschweinen erlaubt werden? Nachtsichtgeräte sind erlaubt und können zum Beispiel zum Beobachten der Tiere verwendet werden. Diese dürfen jedoch nach den waffenrechtlichen Vorschriften nicht auf die Waffe montierbar sein. Nachtzielgeräte (NZG) sind auf der Waffe montiert und nach dem Waffenge- setz als „verbotene Gegenstände" eingestuft. Ausnahmen von diesem Verbot sind aus- schließlich durch das Bundeskriminalamt möglich, jedoch nicht erlaubnisfähig (NZG sind Poli- zei und Militär vorbehalten, Genehmigungen für Privatpersonen werden nicht erteilt). Zu 4.) Wie kann die Stadt die Landwirte, Vereine und Privatpersonen finanziell un- terstützen, die durch Wildschweine geschädigt wurden? Die Schadensersatzpflicht im Falle von Wildschäden ist im Bundesjagdgesetz abschließend geregelt (§§ 29 ff BJagdG). Treten Schäden an Grundflächen durch Schwarzwild auf, kann Wildschaden geltend gemacht werden. Flächen mit erhöhter Gefährdung durch Wildschäden (Sonderkulturen, Gärten, Baumschulen, Weinberge, Sportplätze...) müssen mit Schutzvorrich- tungen (z.B. Zäune) versehen sein. Die Schadensersatzpflicht gilt jedoch nur im Jagdbezirk, also auf jagdlich nutzbaren Flächen, nicht in den befriedeten Bezirken. Die Schadensersatzpflicht trifft zunächst den Eigenjagdbesitzer oder die Jagdgenossenschaft. Diese Pflicht ist derzeit durch die Jagdpachtverträge in vollem Umfang auf die Jagdpächter übergegangen. Der Gemeinderat als Vertreter der Jagdgenossenschaft hat unter anderem wegen des erhöhten Risikos von Wildschäden durch Schwarzwild die Jagdpachten bei der letzten Verpachtungsrunde deutlich abgesenkt. Denkbar ist grundsätzlich auch die Einrichtung einer Wildschadensausgleichskasse durch die Jagdgenossenschaft. Dafür müssten alle Jagdgenossen, also auch die Stadt als Grundstücks- eigentümer finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Diese könnten im Extremfall höher sein als die Pachteinnahmen aus Jagd und Landwirtschaft. Die entstehenden Kosten sind kaum kalkulierbar und der Druck auf den Jagdausübungsberechtigten zum Erlegen von möglichst vielen Wildschweinen um Wildschäden zu vermeiden geht verloren. Zudem entstehen enorme Verwaltungskosten. Insofern ist eine von den gesetzlichen Wildschadens-Regelungen abweichende finanzielle Un- terstützung von Landwirten, Vereinen und Privatpersonen nicht vorgesehen. Seite 4 Beschluss: 1. Auf die Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates vom 19.02.2013: 2. Aufnahme ins Ratsinformationssystem: 3. Z. d. A. (Hauptregistratur im Hauptamt) Dez. 1 Dez. 2 Dez. 4 Dez. 5 OA UA LA Sachbearbeiter: Kienzler Tel.: 7350 Az: 820.866.010 (nur für die interne Bearbeitung)
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A nlage 2 Entwicklung Jagdstrecken Schwarzwild Jagdjahr Baden-Württemberg Stadt Karlsruhe - Staatl. Jagdbezirke Stadt Karlsruhe - gemeinschaftl. Jagdbezirke 2006/2007 18.305 36 27 2007/2008 40.158 96 40 2008/2009 51.086 107 70 2009/2010 32.969 52 40 2010/2011 51.931 92 62 2011/2012 32.063 112 65 2012/2013 noch offen 131 (Stand 28.01.2013) noch offen Quelle: Wildforschungsstelle Aulendorf Quelle: FOKUS Forst Quelle: Kreisjagdamt