Kombilösung: Förderbescheid - Anfrage StRn Lisbach, StR Honné, StR Schubnell (GRÜNE)

Vorlage: 31255
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.09.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 19.02.2013

    TOP: 18.2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Kombilösung Förderbescheid
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Manfred Schubnell (GRÜNE) vom 22. Januar 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 46. Plenarsitzung Gemeinderat 19.02.2013 1349 18 b öffentlich Kombilösung - Förderbescheid Ist der offizielle Zuwendungsbescheid für die beiden Teilprojekte der Kombilösung mittlerweile bei der KASIG eingegangen? Falls ja: a) Mit welchem Zuwendungsbetrag wird der Bund das Gesamtprojekt Kombilösung demzufolge fördern? b) Mit welchem städtischen Eigenanteil (inklusive Finanzierungskosten während der Bauzeit) ist demzufolge zu rechnen? c) Wie hat sich die Kostenannahme zum städtischen Eigenanteil der Kombilösung gegenüber den im Dezember 2012 dem Gemeinderat vorgelegten Zahlen verändert? Die GRÜNE-Gemeinderatsfraktion sieht die aktuelle Kostenentwicklung bei der Umsetzung der Kombilösung mit Sorge. Pressemitteilungen der zuständigen Ministerien von Bund und Land zufolge wird das Projekt Kombilösung in einer Größenordnung von ca. 400 Mio. Euro durch Bund und Land gefördert. Noch im Dezember 2012 wurden dem Gemeinderat in öffentlicher Sitzung aber Kostenschätzungen vorgelegt, denen zufolge die Zuwendungen von Bund und Land in einer Größenordnung von fast 450 Mio. liegen müssten. Der Oberbürgermeister berief sich dabei darauf, dass noch kein offizieller Zuwendungsbescheid für die beiden Teilprojekte der Kombilösung vorliegt. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Die GRÜNE-Fraktion möchte wissen, ob der offizielle Zuwendungsbescheid mittlerweile eingetroffen ist, welche Auswirkungen sich hieraus für Stadt und KASIG ergeben und wie sich die Kostenannahmen gegenüber den im Dezember vorgelegten Zahlen ggf. verändert haben. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Johannes Honné Manfred Schubnell Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 8. Februar 2013

  • Stellungnahme TOP 18 b
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Manfred Schubnell (GRÜNE) vom: 22.01.2013 eingegangen: 22.01.2013 Gremium: 46. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.02.2013 1349 18 b öffentlich Dez. 4 Kombilösung: Förderbescheid Ist der offizielle Zuwendungsbescheid für die beiden Teilprojekte der Kombilösung mittlerweile bei der KASIG eingegangen? Falls ja: a) Mit welchem Zuwendungsbetrag wird der Bund das Gesamtprojekt Kombilösung demzufolge fördern? Mit Schreiben vom 14.01.2013, das am 21.01.2013 bei der KASIG eingegangen ist, kam die offizielle Mitteilung des Landes, dass der Bund bereit ist, die Kombilösung nunmehr mit zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von insgesamt bis zu 500.053.421,00 Euro in das GVFG-Bundesprogramm aufzunehmen und davon bis zu 60% zu fördern. Die Beteiligung des Landes ist in der Finanzierungsvereinbarung vom 22./23.12.2008 festgelegt. b) Mit welchem städtischen Eigenanteil (inklusive Finanzierungskosten während der Bauzeit) ist demzufolge zu rechnen? Da im Zuwendungsbescheid vom 14.01.2013 noch nicht alle veranschlagten Kosten bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten berücksichtigt sind, kann auf Basis dieses Bescheids keine gültige Aussage über den Eigenanteil der KASIG getroffen werden. So bleiben bislang die von der KASIG veranschlagten Mehrkosten bezüglich Einleitgebühren für Baugrubenwasser, das höherwertige Beleuchtungskonzept in den unterirdischen Hal- testellen sowie die zu erwartenden Kostenerhöhungen aus der allgemeinen Preissteige- rung bei der Kostenbeurteilung vorerst unberücksichtigt. Die fachtechnische Prüfung be- gründet dies mit dem Fehlen konkreter Nachweise, zum Beispiel in Form von Ausschrei- bungs- und Vergabeergebnissen und belässt deshalb in diesen Fällen die zuwendungsfä- higen Kosten noch auf dem Kostenstand von 2004. Auch die vom fachtechnischen Prüfer vorgenommene Kostenabsetzung beim Tunnel Karl-Friedrich-Straße ist bislang nicht in Seite 2 den zuwendungsfähigen Kosten enthalten. Die KASIG ist diesbezüglich mit dem Zuwen- dungsgeber in engem Kontakt. Sie wird weiter alle Möglichkeiten wahrnehmen, den Zu- wendungsgeber davon zu überzeugen, insbesondere die ungerechtfertigte Kostenabset- zung beim Tunnel Karl-Friedrich-Straße zu korrigieren und den fehlenden Betrag bei der nächstfolgenden Mehrkostenanmeldung positiv zu berücksichtigen. Wenn es nicht gelin- gen sollte, vorher eine Einigung mit dem Zuwendungsgeber zu erzielen, prüft die Ge- schäftsleitung der KASIG zur Fristwahrung ein Rechtsbehelfsverfahren einzuleiten. c) Wie hat sich die Kostenannahme zum städtischen Eigenanteil der Kombilösung gegenüber den im Dezember 2012 dem Gemeinderat vorgelegten Zahlen verän- dert? Aus Sicht der KASIG ergibt sich derzeit durch den aktuellen Zuwendungsbescheid keine Veränderung bei der Annahme des zu erwartenden Eigenanteils. Hier müssen jedoch die laufenden Gespräche mit dem Zuschussgeber abgewartet werden.