Kombilösung: Anliegerbetreuung und Entschädigungsmanagement - Anfrage StRn Zürn, StR Fostiropoulos (Die Linke)

Vorlage: 31253
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.09.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 19.02.2013

    TOP: 18.1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Linke-Kombilösung Anliegerbetreuung
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 15. Januar 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 46. Plenarsitzung Gemeinderat 19.02.2013 1348 18 a öffentlich Kombilösung - Anliegerbetreuung und Entschädigungsmanagement 1. Wie viele Gebäude liegen unmittelbar an den Baustellen der Kombi-Lösung? 2. Wie viele Wohnungseinheiten liegen unmittelbar an den Baustellen der Kombi- Lösung? 3. Wie sind laut Kasig die Aufgaben definiert von a) Anliegerbetreuung b) Entschädigungsmanagement und welche Tätigkeiten, Angebote oder Dienstleistungen sind darunter im Ein- zelnen zu verstehen? 4. Wie viele Mitarbeiter/-innen sind seitens der Kasig zuständig für: a) Anliegerbetreuung b) Entschädigungsmanagement 5. Wie vielen Vollzeitstellen entspricht a) und b) insgesamt? 6. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit z. B. an den Mieter ei- ner Wohnung, einer Praxis oder eines Büros an einer Baustelle der Kombi- Lösung eine Entschädigung wegen Lärms und/oder Gebäude- Erschütterungen gezahlt wird? 7. Welche Unterlagen muss ein Betroffener vorlegen, der wegen Baulärms und/oder Gebäudeerschütterungen durch die Kombi-Lösung eine Mietent- schädigung beantragen will? 8. Welche Hilfestellungen bietet die Kasig Bürgern und Bürgerinnen an, die Ent- schädigungen wegen Beeinträchtigungen durch die Kombi-Lösung (Ge- schäftsschädigung, Umsatzrückgang, Lärm – und Gebäudeerschütterungen) beantragen oder beantragen wollen? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ 9. Wonach berechnen sich die Entschädigungssummen bei Nutzern von schutz- würdigen Räumen (Wohnräume, Praxen) usw., die wegen Baulärms bei der Kasig eine Entschädigung beantragen? 10. Wie viele Entschädigungen wegen Baulärms und/oder Gebäudeerschütterun- gen durch die Kombi-Lösung wurden bisher bei der Kasig beantragt? 11. In wie vielen dieser Fälle wurden bisher Entschädigungen gewährt? 12. Wie lange hat bisher ein Entschädigungsverfahren wegen Beeinträchtigungen durch eine Baustelle der Kombilösung im Durchschnitt gedauert? 13. Sieht die Kasig Veranlassungen, die Anliegerbetreuung wie das Entschädi- gungsmanagement zu verbessern? Die Baustellen der Kombi-Lösung stellen für die dort wohnenden oder arbeitenden Bürger/-innen eine z. T. erhebliche Belastung dar. Die Kasig bietet dafür eine Anlie- gerbetreuung und ein Entschädigungsmanagement an. Seitens betroffener Bürger/- innen wird an der Umsetzung dieser Angebote teilweise harsche Kritik geübt. Gerade in diesem Bereich sollte sich die Stadt bzw. die Kasig betont bürger/-innenfreundlich zeigen. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 8. Februar 2013 Sachverhalt/Begründung:

  • Stellungnahme TOP 18 a
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) vom: 15.01.2013 eingegangen: 15.01.2013 Gremium: 46. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.02.2013 1348 18 a öffentlich Dez. 4 Kombilösung: Anliegerbetreuung und Entschädigungsmanagement Wie viele Gebäude liegen unmittelbar an den Baustellen der Kombilösung? An den Baufeldern der Kombilösung „Durlacher Tor“, „Kronenplatz“, „Lammstraße“, „Europa- platz“, „Grashofstraße/Helmholtzgymnasium“ und „Ettlinger Straße“ liegen ca. 100 Gebäude. Wie viele Wohnungseinheiten liegen unmittelbar an den Baustellen der Kombilösung? Etwa 650. Wie sind laut KASIG die Aufgaben definiert von a) Anliegerbetreuung und b) Entschädigungsmanagement und welche Tätigkeiten, Angebote oder Dienstleistungen sind darunter im Einzelnen zu verstehen? a) Anliegerbetreuung: Information der Anlieger über bevorstehende Baumaßnahmen, Erfassen von Be- schwerden und Hinweisen zur weiteren Bearbeitung innerhalb der KASIG. b) Entschädigungsmanagement: Entgegennahme von Anträgen für „gewerbliche Entschädigung“, „Entschädigung Grundstückseigentümer“ und „Lärmentschädigung“ für Anwohner. Prüfung der Sachverhalte, Wertung anhand der rechtlichen Vorgaben, Fertigung einer Stellungnahme, Ermittlung der Entschädigung (bei „gewerblichen“ Anträge durch un- abhängigen Wirtschaftsprüfer) und ggf. Veranlassung der Auszahlung der entspre- chenden Entschädigung. Seite 2 Wie viele Mitarbeiter/innen sind seitens der KASIG zuständig für a) Anliegerbetreuung und b) Entschädigungsmanagement? a) Anliegerbetreuung: 6 b) Entschädigungsmanagement: 3 Wie vielen Vollzeitstellen entspricht a) und b) insgesamt? a) 2,5 b) 2,0 Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit z. B. an den Mieter einer Woh- nung, einer Praxis oder eines Büros an einer Baustelle der Kombilösung eine Entschä- digung wegen Lärms und/oder Gebäude-Erschütterungen gezahlt wird? Diese richtet sich nach den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses, welcher vorgibt, dass auf Verlangen dann angemessen zu entschädigen ist, wenn die Richtwerte der AVV Baulärm für einen Zeitraum von mindestens 6 Wochen eine Überschreitung um mindestens 5 dB(A) aufzeigen. Welche Unterlagen muss ein Betroffener vorlegen, der wegen Baulärms und/oder Ge- bäudeerschütterungen durch die Kombilösung eine Mietentschädigung beantragen will? Der Betroffene hat zunächst einen Antrag zu stellen. Ferner wird der aktuelle Mietvertrag ein- gefordert, nebst einer Erklärung darüber, dass keine Mietminderungen aufgrund des Bauge- schehens gegenüber dem Vermieter vorgenommen wurden/werden (zur Vermeidung der Doppelinanspruchnahme). Welche Hilfestellungen bietet die KASIG Bürger/-innen an, die Entschädigungen wegen Beeinträchtigungen durch die Kombilösung (Geschäftsschädigung, Umsatzrückgang, Lärm- und Gebäudeerschütterungen) beantragen oder beantragen wollen? Es werden entsprechende Auskünfte erteilt und -sofern gewünscht- wird Unterstützung bei der Antragsformulierung angeboten. Wonach berechnen sich die Entschädigungssummen bei Nutzern von schutzwürdigen Räumen (Wohnräume, Praxen) usw., die wegen Baulärms bei der KASIG eine Entschä- digung beantragen? Grundlage ist die Art, Dauer und Intensität der Beeinträchtigungen. Seite 3 Wie viele Entschädigungen wegen Baulärms und/oder Gebäudeerschütterungen durch die Kombilösung wurden bisher bei der KASIG beantragt? 120 Anträge. In wie vielen dieser Fälle wurden bisher Entschädigungen gewährt? Bei 103 Anträgen. Wie lange hat bisher ein Entschädigungsverfahren wegen Beeinträchtigungen durch eine Baustelle der Kombilösung im Durchschnitt gedauert? Je nach Art des Verfahrens zwischen 3 und 8 Wochen. Sieht die KASIG Veranlassungen, die Anliegerbetreuung wie das Entschädigungsma- nagement zu verbessern? Eine Optimierung sollte nie ausgeschlossen werden.