Denkmalgeschützte Brücke Dammenstock-Weiherfeld - Anfrage StR Mossuto, StR Wenzel (FW)

Vorlage: 31249
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.09.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Weiherfeld-Dammerstock

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 19.02.2013

    TOP: 15

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • FW-Brücke Dammerstock-Weiherfeld
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 21. Dezember 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 46. Plenarsitzung Gemeinderat 19.02.2013 1345 15 öffentlich Denkmalgeschützte Brücke Dammenstock-Weiherfeld A. Die Brücke ist im Architektur-Zusammenhang mit der weltberühmten Dammerstocksiedlung entstanden. Wurde der vom Tiefbauamt geplante Abriss dieser Brücke mit den Architekturämtern der Verwaltung abgestimmt? B. Haben die Architekturämter dem Abriss und Neubau zugestimmt? C. Ist ein Statik-Gutachten der derzeitigen Situation vorhanden, und kann dieses zur Überprüfung dem Gemeinderat bekanntgemacht werden? D. Wurde seitens des Tiefbauamts ein statisches Ertüchtigungsgutachten in Auftrag gegeben oder erstellt? E. Wurden hierzu Vergleichs-Kostenermittlungen aufgestellt? Wie hoch wären die Vergleichskosten? F. Wäre es hier sachgerecht, ein Architekturgutachten unter Beteiligung von Tragwerksplanern zur Ertüchtigung der Brückenkonstruktion ohne Veränderung der äußeren Erscheinungsform in Auftrag zu geben? Eine Initiative von Bürgern und Bewohnern der Stadtteile Dammerstock-Weiherfeld unter Beteiligung von Architekten äußert sich negativ zum beabsichtigten Abriss und Neubau dieser historischen Brücke durch die Stadtverwaltung. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Die Freien Wähler sehen die architekturale Bewertung und Erhaltung von relevanten historischen Elementen in unserer Stadt als eine wesentliche kulturelle Aufgabe, um die Identität von Karlsruhe als Stadt- über- drei- Jahrhunderte zu schützen. Dazu gehören Stadträume, Stadtarchitekturen und bauliche Symbole. Eine Brücke ist schon lange nicht nur ein technisch-funktionales Element der Straßenplanung. Die Brückenarchitektur gehört eindeutig zu den identitätsstiftenden, sogar den „öden“ Straßenbau bereichernden Faktoren des Stadtbildes. Es ist daher dringend notwendig, bei der Brücke Dammerstock-Weiherfeld den architektonischen Wert der Konstruktion zu erkennen und durch hierfür ausgebildete Fachleute deren konservierende Ertüchtigung prüfen zu lassen. unterzeichnet von: Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 8. Februar 2013

  • Stellungnahme TOP 15
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 21.12.2012 eingegangen: 22.12.2012 Gremium: 46. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.02.2013 1345 15 öffentlich Dez. 6 Denkmalgeschützte Brücke Dammerstock-Weiherfeld A. Die Brücke ist im Architektur-Zusammenhang mit der weltberühmten Dammerstocksiedlung entstanden. Wurde der vom Tiefbauamt geplante Ab- riss dieser Brücke mit den Architekturämtern der Verwaltung abgestimmt? Soweit mit Architekturämter städtische Fachdienststellen und erweitert im Sinne des Denkmalschutzes das Regierungspräsidium als höhere Denkmalschutzbehörde gemeint ist, kann Folgendes angeführt werden: Seitens der Stadtverwaltung wird der Zusammenhang zwischen dem Brückenbauwerk und der Dammerstocksiedlung als nicht so bedeutend gesehen, um eine Erneuerung der Brücke zu verhindern. In gleicher Weise wurde dies entsprechend dem Schriftver- kehr vom Januar 2012 vom Regierungspräsidium als höhere Denkmalschutzbehörde gesehen. Erst mit Bescheid vom 04.12.2012 hat das Regierungspräsidium Karlsruhe ohne Be- gründung die Stadt aufgefordert, das Bauwerk in die Liste der Denkmale aufzuneh- men, und seine frühere Auffassung vom Sommer 2012 revidiert. B. Haben die Architekturämter dem Abriss und Neubau zugestimmt? Ein kompletter Abriss des Bauwerkes ist nicht vorgesehen. Abgebrochen werden muss der mindertragfähige Überbau und ein Teil der seitlichen Wände zur Anpassung der neuen Überbaukonstruktion. In einem Schreiben vom 03.01.2013 hat das Regierungs- präsidium der Stadt mitgeteilt, sie könne einen entsprechenden Antrag zur Vermei- dung weiterer Verzögerungen im Verfahren stellen. Zwischenzeitlich ist ein entspre- chender Antrag beim Regierungspräsidium als höhere Denkmalschutzbehörde anhän- gig. C. Ist ein Statik-Gutachten der derzeitigen Situation vorhanden, und kann dieses zur Überprüfung dem Gemeinderat bekannt gemacht werden? Die Nachrechnung der Brücke erfolgte 1980 durch ein anerkanntes Ingenieurbüro für Tragwerksplanung und wurde im Dezember 2011 durch ein Büro mit Prüflizenz für Seite 2 Brückenbauwerke überprüft. Das Ergebnis der Einstufungsberechnung von 1980 wur- de dabei bestätigt. Die Brücke muss demnach der Brückenklasse 16 nach DIN 1072 eingestuft werden. Im Alleingang, also ohne Gegenverkehr und anderen Verkehrslasten, darf ein Fahrzeug mit einer Gesamtlast von 22 t die Brücke befahren. Zum Vergleich hat sich die Ent- wicklung der zulässigen Achslasten seit der Entstehung der Brücke von 6 t auf 11,5 t erhöht und die zulässige Gesamtbelastung nach StVZO beträgt heute 44 t. Da die Berechnungen sehr umfangreich und fahrspezifisch sind, wird empfohlen, im Bedarfsfalle die Unterlagen beim Tiefbauamt einzusehen. D. Wurde seitens des Tiefbauamts ein statisches Ertüchtigungsgutachten in Auf- trag gegeben oder erstellt? Aufgrund des Ergebnisses aus der Antwort Frage C (Mindertragfähigkeit) hat sich eine vertieftere statische Untersuchung für eine Ertüchtigung erübrigt. E. Wurden hierzu Vergleichs-Kostenermittlungen aufgestellt? Wie hoch wären die Vergleichskosten? Entfällt (siehe Antwort zu Frage D). F. Wäre es hier sachgerecht, ein Architekturgutachten unter Beteiligung von Tragwerksplanern zur Ertüchtigung der Brückenkonstruktion ohne Verände- rung der äußeren Erscheinungsform in Auftrag zu geben? Aus Sicht der Verwaltung kann die äußere Erscheinungsform wieder hergestellt wer- den. Nach dem aktuellen Untersuchungsstand erübrigt sich eine Ertüchtigung der Brü- ckenkonstruktion. Eine nennenswerte Erhöhung der Tragfähigkeit wäre ohne gravie- rende Eingriffe in die Konstruktion nicht möglich und wirtschaftlich nicht sinnvoll.