Beteiligung der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) an der "ARGE Stadtbahn Heilbronn Nord"

Vorlage: 31237
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.02.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 19.02.2013

    TOP: 6

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Beteiligung AVG Stadtbahn Heilbronn
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 46. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.02.2013 1336 6 öffentlich Dez. 4 Beteiligung der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) an der "ARGE Stadtbahn Heil- bronn Nord" Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 29.01.2013 6 Gemeinderat 19.02.2013 6 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss 1. Der Gemeinderat stimmt der Beteiligung der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) an der "ARGE Stadtbahn Heilbronn Nord" zu. 2. Der Vertreter der Stadt Karlsruhe wird ermächtigt, in der Gesellschafterver- sammlung der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH entsprechend abzustimmen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit AVG mbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die AVG hat im Jahr Dezember 2007 zusammen mit den Firmen DB International AG, Karlsruhe, und der TransportTechnologie-Consult Karlsruhe GmbH die projekt- bezogene Arbeitsgemeinschaft „ARGE Stadtbahn Heilbronn Nord“ mit Sitz in Karls- ruhe gegründet. Zweck der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) ist die Erstellung eines ge- meinsamen Angebots und – bei Beauftragung – die gemeinsame Durchführung von Ingenieursleistungen gegenüber den Stadtwerken Heilbronn für das Projekt Heil- bronn Nord. Die ARGE erlischt mit Erreichung des Gesellschaftszwecks und Erfül- lung sämtlicher Verpflichtungen einschließlich Gewährleistung und Haftung, also voraussichtlich mit Fertigstellung des Projektes „Stadtbahn Heilbronn Nord“ im De- zember 2013. Jedes Gründungsmitglied hat eine Einlage in Höhe von 5.000 Euro geleistet. Die AVG hat für ihre anteiligen Ingenieursleistungen bisher 32.353,37 Euro erhalten. Das unternehmerische Risiko kann als gering eingestuft werden, da alle Leistungen mit Deckungsbeitrag abgerechnet werden und die Stadtwerke Heilbronn als solventer Vertragspartner eingestuft werden können. Die Gesellschaft wurde in Form einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts gegrün- det. Nach § 8 Abs. 1 Nr. 6 des Gesellschaftsvertrages der AVG sind Errichtung, Erwerb und Veräußerungen von Unternehmen und Beteiligungen Aufgabe der Gesellschafterversammlung, deren Beschlüsse nach § 11 Abs. 4 vom Aufsichtsrat vorzuberaten sind. Der Aufsichtsrat der AVG hat in seiner 145. Sitzung am 27.11.2012 sein Einver- ständnis mit der Leistung einer Kapitaleinlage in Höhe von 5.000,00 Euro an die ARGE Stadtbahn Heilbronn Nord (ARGE) erklärt und der Gesellschafterversamm- lung empfohlen, diese Beteiligung – vorbehaltlich der erforderlichen Zustimmung der städtischen Gremien und des Regierungspräsidiums – nachträglich zu genehmigen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat - nach Vorberatung im Hauptausschuss - 1. Der Gemeinderat stimmt der Beteiligung der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) an der "ARGE Stadtbahn Heilbronn Nord" zu. 2. Der Vertreter der Stadt Karlsruhe wird ermächtigt, in der Gesellschafterver- sammlung der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH entsprechend abzustimmen. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 8. Februar 2013