Jahresabschluss 2011: Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2011
| Vorlage: | 31234 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 09.03.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 46. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.02.2013 1333 3 b öffentlich Dez. 4 Jahresabschluss 2011: Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2011 Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 29.01.2013 2 b Gemeinderat 19.02.2013 3 b Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat trifft – nach Vorberatung im Hauptausschuss – den Feststellungsbe- schluss zum Jahresabschluss 2011 (vollständiger Wortlaut siehe Beschlussfassung). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) ist der Jahresab- schluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung unter Berück- sichtigung besonderer gemeindehaushaltsrechtlicher Bestimmungen aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein. Er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten. Er hat außerdem die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen. Er ist ferner durch einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Der Jahresabschluss ist nach vorheriger Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt vom Gemeinderat festzustellen. A. Jahresabschluss 2011 der Stadt Karlsruhe Der Jahresabschluss der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2011 schließt wie folgt ab: < 1. Ergebnisrechnung 1.1 Rechnungsergebnis und Vergleich mit den Planansätzen Ordentliches Ergebnis Ordentliche Erträge des Ergebnishaushalts laut fortgeschriebenem Ansatz 909.300.813,44 € Ordentliche Erträge der Ergebnisrechnung 938.222.143,31 € Differenz: 28.921.329,87 € +3,18 % Ordentliche Aufwendungen des Ergebnishaushalts laut fortgeschriebenem Ansatz 942.323.613,98 € Ordentliche Aufwendungen der Ergebnisrechnung 928.267.589,45 € Differenz: -14.056.024,53 € -1,49 % Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Sonderergebnis Außerordentliche Erträge des Ergebnishaushalts laut fortgeschriebenem Ansatz 10.000.000,00 € Außerordentliche Erträge der Ergebnisrechnung 12.982.149,81 € Differenz: 2.982.149,81 € +29,82 % Außerordentliche Aufwendungen des Ergebnishaushalts laut fortgeschriebenem Ansatz 0,00 € Außerordentliche Aufwendungen der Ergebnisrechnung 7.788.723,04 € Differenz: -7.788.723,04 € Die wesentlichen Abweichungen der Rechnungsergebnisse von den Planansät- zen sind im Anhang des Jahresabschlusses unter Teil 2 Ziffer B näher erläutert. 1.2 Jahresergebnis Aus der obigen Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen lässt sich folgendes Jahresergebnis ermitteln: Ordentliches Ergebnis Ordentliches Ergebnis des Ergebnishaushalts laut fortgeschriebenem Ansatz -33.022.800,54 € Ordentliches Ergebnis der Ergebnisrechnung 9.954.553,86 € Differenz: +42.977,354,40 € Sonderergebnis Sonderergebnis des Ergebnishaushalts laut fortgeschriebenem Ansatz 10.000.000,00 € Sonderergebnis der Ergebnisrechnung 5.193.426,77 € Differenz: -4.806.573,23 € Jahresergebnis Jahresergebnis des Ergebnishaushalts laut fortgeschriebenem Ansatz -23.022.800,54 € Jahresergebnis der Ergebnisrechnung 15.147.980,63 € Differenz: +38.170.781,17 € Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Das ordentliche Ergebnis ist mit 9.954.553,86 Euro positiv, d. h., die ordentli- chen Aufwendungen werden vollständig durch die ordentlichen Erträge ge- deckt. Dieser Überschuss wird nach § 49 Abs. 3 Satz 2 GemHVO der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Das außerordentliche Ergebnis (Sonderergebnis) ist mit 5.193.426,77 Euro po- sitiv. Dieser Überschuss wird nach § 49 Abs. 3 Satz 2 GemHVO der Rücklage aus den Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt Die Summe aus ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis ergibt ein positives Jahresergebnis in Höhe von 15.147.980,63 Euro. 1.3 Übertragung von Budgetresten in das Haushaltsjahr 2012 (Ergebnishaushalt) Die in das Haushaltsjahr 2012 übertragenen Restmittel für ordentliche Aufwendungen in Höhe von 1.215.650,00 € verteilt sich auf folgende Dienststelle: Schul- und Sportamt 1.215.650,00 € Ergänzende Erläuterungen Seite 5 2. Finanzrechnung 2.1 Rechnungsergebnis und Vergleich mit den Planansätzen Ergebnis Fortges. Ansatz Differenz Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 908,50 861,14 47,36 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 866,90 888,94 -22,04 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit 41,60 -27,8 69,4 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 57,32 56,13 1,19 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 87,86 101,85 -13,99 Saldo aus Investitionstätigkeit -30,54 -45,72 15,18 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 11,06 -73,52 84,58 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und inne- ren Darlehen für Investitionen 20,05 89,50 -69,45 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und inneren Darlehen für Investitionen 12,11 13,64 -1,53 Saldo aus Finanzierungstätigkeit 7,94 75,86 -67,92 Änderung des Finanzierungsmittelbestand 19,00 2,34 16,66 Haushaltsunwirksame Einzahlungen 239,22 0 239,22 Haushaltsunwirksame Auszahlungen 239,69 0 239,69 Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen -0,47 0 27,4 Summe Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 18,31 Veränderung des Bestandes an Zahlungsmittel 18,53 2,35 16,18 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haus- haltsjahre 36,84 Die wesentlichen Abweichungen der Rechnungsergebnisse von den Planansät- zen sind im Anhang des Jahresabschlusses unter Teil 3 Ziffer B näher erläutert. Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt 41.598.186,34 Euro. Dieser Überschuss aus dem laufenden Betrieb stand voll- ständig für die Investitionstätigkeit und zur Kredittilgung zur Verfügung. Abzüglich des Saldos aus der Investitionstätigkeit wird ein Finanzierungsmittel- überschuss in Höhe von 11.059.232,51 Euro ausgewiesen. Somit konnten die Ergänzende Erläuterungen Seite 6 getätigten Investitionen vollständig aus dem laufenden Betrieb finanziert wer- den. Um die Kredittilgung in Höhe von 12.109.242,64 Euro zu bestreiten und zur Stabilisierung des Finanzmittelbestandes erfolgte eine Kreditaufnahme in Höhe von 20.000.000,00 Euro, so dass sich der Finanzierungsmittelbestand um 19.001.725,44 Euro veränderte. 2.2 Übertragung von Restmitteln in das Haushaltsjahr 2012 (Finanzhaushalt) Die in das Haushaltsjahr 2012 übertragenen Restmittel für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 52.203.120,00 € verteilen sich auf folgende Teilhaushalte: Hochbau und Gebäudewirtschaft 12.767.220,00 € Soziales und Jugend 8.857.300,00 € Tiefbau incl. Stadtentwässerung 8.445.000,00 € Gartenbau 4.007.250,00 € Zoo 3.393.560,00 € Abfallwirtschaft 2.684.840,00 € Feuerwehr 1.806.280,00 € Stadtplanung 1.731.330,00 € Bäder 1.693.880,00 € Liegenschaften und Forst 1.449.970,00 € Ordnungs- und Bürgerwesen incl. LuV 1.539.750,00 € Schulen und Sport 1.129.090,00 € Friedhof und Bestattung 652.700,00 € Kultur 569.770,00 € Ortsverwaltungen einschl. Stadtamt Durlach 468.840,00 € Hauptverwaltung 455.100,00 € Personal- und Organisation 300.400,00 € Sonstige 250.840,00 € Ergänzende Erläuterungen Seite 7 3. Vermögensrechnung (Bilanz) Zum Jahresabschluss stellen sich die Bilanzpositionen in Aktiva und Passiva wie folgt dar: Differenz Posten der BilanzMio Euro%Mio Euro%Mio Euro Aktiva Vermögen Immaterielles Vermögen1,480,061,270,05-0,21 Sachvermögen1.892,0275,491.919,3875,5527,36 Finanzvermögen 587,3523,44588,7923,171,44 Summe Vermögen2.480,8598,982.509,4498,7728,59 Abgrenzungsposten *25,441,0231,271,235,83 Vermögen insgesamt2.506,29100,002.540,71100,0034,42 Passiva Kapitalposition Basiskapital 1.620,1164,641.755,0969,08134,98 Rücklagen 54,802,1969,942,7515,14 Ergebnis (Fehlbetrag)0,000,000,000,000,00 Summe Kapitalposition1.674,9166,831.825,0371,83150,12 Sonderposten 356,4714,22370,6114,5914,14 Rückstellungen238,249,5187,393,44-150,85 Verbindlichkeiten *185,607,41203,918,0318,31 Passive Rechnungsabgrenzung51,072,0453,772,122,70 Kapital insgesamt2.506,29100,002.540,71100,0034,42 * Abweichung 2011 zu 2010 basiert auf Aussteuerung der Saldenwechselkonten 31.12.201031.12.2011 Die wesentlichen Positionen sind im Anhang des Jahresabschlusses unter Teil 1 Ziffer C näher erläutert. > 4. Rechenschaftsbericht Der der näheren Erläuterung des Jahresabschlusses dienende Rechenschafts- bericht wurde den Mitgliedern des Gemeinderats zugeleitet. Wegen weiteren Einzelheiten des dem Gemeinderat zur Feststellung vorliegenden Jahresab- schlusses wird auf diesen Rechenschaftsbericht verwiesen. Ergänzende Erläuterungen Seite 8 B. Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe durch das Rechnungsprüfungsamt Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss 2011 der Stadt Karlsru- he gem. § 110 GemO i. V. m. §§ 5 - 8 GemPrO geprüft und hierüber den Schlussbericht vorgelegt. In diesem Bericht hat das Rechnungsprüfungsamt dem Gemeinderat empfohlen, das Ergebnis des Jahresabschlusses 2011 ge- mäß § 95 b Abs. 1 Satz 2 GemO festzustellen. C. Ortsübliche Bekanntgabe des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe Der Beschluss des Gemeinderats über die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe ist nach § 95 b Abs. 2 Satz 1 GemO ortsüblich bekannt zu geben. Gleichzeitig ist der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht der Stadt Karlsruhe an sieben Tagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntgabe des Feststellungsbeschlusses ist auf die Auslegung hinzuweisen (§ 95 b Abs. 2 Satz 2 GemO). Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und trifft - nach Vorbera- tung im Hauptausschuss - folgenden Feststellungsbeschluss: „Jahresabschluss der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2011“ Der Jahresabschluss der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2011 wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe geprüft, das hierüber einen Schluss- bericht erstellt hat. Dieser gibt über Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung Auf- schluss. Der Schlussbericht wurde in der heutigen Sitzung des Gemeinderats von der Lei- terin des Rechnungsprüfungsamts näher erläutert. Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamts wird der Jahresabschluss 2011 der Stadt Karlsruhe wie folgt festgestellt: Einzusetzen aus der Vorbemerkung von < bis > . Ergänzende Erläuterungen Seite 9 Der vorstehende Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 b Abs. 2 GemO unver- züglich dem Regierungspräsidium Karlsruhe sowie der Prüfungsbehörde nach § 113 GemO mitzuteilen und ortsüblich bekanntzugeben. Gleichzeitig ist der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hin- zuweisen.“ Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 8. Februar 2013