Rechtsanspruch für Kinder ab dem 1. Lebensjahr: Programm 600 plus
| Vorlage: | 31145 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 15.01.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: Jugendhilfeausschuss Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 30.01.2013 4 öffentlich Dez. 3 Rechtsanspruch für Kinder ab dem 1. Lebensjahr: Programm 600 plus Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 30.01.2013 4 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die vorgeschlagenen Maßnahmen zu überprüfen, gegebenenfalls selbständig umzusetzen oder dem Jugendhilfeausschuss und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Schon seit längerem zeichnet sich ab, dass der ab 1. August 2013 geltende Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren (§ 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)) bundesweit eine Herausforderung für Stadt- und Landkreise darstellen wird. Eine mit dem Forschungsverbund des Deutschen Jugendin- stituts (DJI) und der UNI Dortmund durchgeführte Elternbefragung in Karlsruhe zeigt für die Stadt Karlsruhe eine Bedarfsquote von 46 % von drei Jahrgängen von Kindern unter drei Jahren. Dem gegenüber steht der derzeitige Ausbaustand von 31,5 % zum 31.12.2012 (s. Jugendhilfeausschuss-Sitzung vom 10.10.2012, TOP 1a). Bis 2013 ist mit 2.882 Plätzen (Versorgungsquote von 38,2 %) und einem verbleibenden Ausbaubedarf von etwa 600 Plät- zen zu rechnen. Einer der größten Hinderungsgründe für den weiteren Ausbau ist der sich insgesamt in Deutschland abzeichnende Fachkräftemangel, der auch schon in vorhergehenden Sitzun- gen des Jugendhilfeausschusses und des Gemeinderats, zuletzt am 26.06.2012, themati- siert wurde. Außerdem fehlen zum Teil auch die geeigneten Grundstücke/Gebäude für Kin- dertageseinrichtungen. Im Hinblick auf den Bedarf an pädagogischen Fachkräften sind es neben der Praxisintegrierten Ausbildung (PIA) vor allem folgende fünf Handlungsfelder, in denen Strategien zur Realisierung des Rechtsanspruchs weiterentwickelt und umgesetzt werden sollten. Bei allen Maßnahmen ist zu berücksichtigen, dass der Rechtsanspruch gegenüber dem ört- lichen Träger der Jugendhilfe geltend gemacht wird, und an der Kreisgrenze endet. Er um- fasst bei Vollerwerbstätigkeit bis maximal 45 Stunden. Die finanziellen Konsequenzen bei Nichterfüllung des Rechtsanspruchs umfassen entweder Aufwendungsersatz bei Selbstbe- schaffung oder Schadensersatz aus Amtshaftung. 1. Gewinnung und Erhalt der pädagogische Fachkräfte Werbemaßnahmen zur Gewinnung von pädagogischen Fachkräften: Die 2012 vom Ge- meinderat beschlossene Werbekampagne soll gezielt auf die Fachkräftegewinnung aus- gerichtet werden. So wird beispielsweise geprüft werden, inwieweit Bewerbungshinder- nisse wie fehlender Wohnraum beseitigt und in eine bundesweite Werbestrategie einbe- zogen werden können. Umsetzung aller von Bund und Land beschlossenen Strategien zur Erweiterung des Fachkräftekatalogs und zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Erhalt der Gesundheit der pädagogischen Fachkräfte: Ab Januar 2013 werden in städti- schen Kindertageseinrichtungen Workshops zu Gefährdungsbeurteilungen unter Be- rücksichtung psychosozialer Belastungsfaktoren durchgeführt. Die Ergebnisse werden in gesundheitserhaltende Maßnahmen einfließen. Zusätzliche Förderung von Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte in Kindertages- einrichtungen. Hierfür werden seit dem Jahr 2012 rund 250.000 Euro pro Jahr einge- setzt. Die künftige anteilige Förderung von Hauswirtschaftskräften in Einrichtungen, in denen ein Mittagessen angeboten wird, würde zu einer Entlastung der pädagogischen Fach- kräfte führen. Damit würde mehr Zeit für die Bildung, Betreuung und Erziehung am Kind zur Verfügung stehen. Einen wesentlichen Beitrag zur Gewinnung von zusätzlichen pädagogischen Fachkräf- ten, aber auch zum Erhalt insbesondere von Bachelor-Absolvierenden der frühkindlichen Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Pädagogik in Kindertageseinrichtungen, wäre eine Verbesserung der Vergütung. Städte wie Frankfurt oder München gewähren Zulagen und Zuschüsse beziehungsweise höhe- re Eingruppierungen als derzeit im TVöD-SuE vorgesehen. Nachdem insbesondere in Großstädten die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren höher ist als in Umlandgemeinden, sollte auch die Stadt Karlsruhe als Technologieregion und Ballungszentrum einen Sonderweg im Bereich Vergütung von pädagogischen Fachkräf- ten in Kindertageseinrichtungen in Erwägung ziehen. 2. Orientierung an den Kriterien zur Umsetzung des Rechtsanspruchs In Karlsruher Kindertageseinrichtungen werden auch Kinder betreut, für die die Stadt Karls- ruhe aufgrund ihres auswärtigen Wohnsitzes nicht verantwortlich ist oder die die besonderen Kriterien des Rechtsanspruchs für Kinder unter einem Jahr nicht erfüllen. Es wird geprüft, wie viele auswärtige Kinder in Karlsruher Kindertageseinrichtungen be- treut werden und unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, zukünftig Familien aus Karlsruhe den Vorrang zu geben. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz kann ausschließlich nur gegen den jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe geltend gemacht werden und endet an der Kreisgrenze. Dies gilt auch für Schadener- satzansprüche. Für die zukünftige Belegung der Karlsruher Kindertageseinrichtungen werden zusam- men mit den Trägern Vorgehensweisen erarbeitet, die sicherstellen, dass nur Kinder, für die die Kriterien des Rechtsanspruchs gelten, einen Platz erhalten. 3. Ausschöpfung von Betreuungspotentialen Eltern orientieren sich mit der Inanspruchnahme institutioneller Kinderbetreuung an den be- stehenden Angeboten. Eine Differenzierung könnte zusätzliche Plätze für Kinder unter drei Jahren schaffen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dadurch die betrieblichen Abläufe kom- plexer werden und mehr Organisation erfordern. Auch die individuelle Förderung des Kindes verlangt größere Sorgfalt, wenn die kontinuierliche Betreuung unterbrochen wird. Deshalb müssen die unten stehenden Strategien mit allen Trägern diskutiert und in Stadtteilgesprä- chen mit den Trägern vor Ort geprüft werden: Platzsharing: In Karlsruhe gibt es derzeit viele Ganztagesplätze im unter Dreijährigen- Bereich, die von Eltern nicht immer im vollen Umfang gebraucht werden. Es wird geprüft, inwieweit Plätze tageweise oder in Vor- und Nachmittagsbetreuung geteilt oder in Plätze mit verlängerter Öffnungszeit umgewandelt werden können. Platzumwandlung: Denkbar wäre, Plätze für Kinder von drei bis sechs Jahren umzuwan- deln in Plätze für unter Dreijährige, oder Kinder unter drei Jahren aufzunehmen in Grup- pen mit verlängerter Öffnungszeit, bei denen es bisher noch keine Altersmischung gibt. Als Weiteres wird derzeit in Kooperation zwischen dem Pflegekinderdienst der Stadt Karls- ruhe und dem Stadtjugendausschuss e. V. geprüft, ob gegebenenfalls eine Erweiterung des Angebots an Spielgruppen durch neue Kooperationen möglich ist. 4. Ausbau der Betreuungsplätze in Kindertagespflege Der Pflegekinderdienst plant im Jahr 2013 folgende Maßnahmen zur Steigerung der Platz- zahl in der Kindertagespflege: Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und Werbung mit Pressearbeit, Plakatierung, Multiplika- torenarbeit (Agentur für Arbeit, Seniorenbüro, Startpunkt Familienzentren, Elterncafés, Mütterzentrum etc.) zur Gewinnung neuer Tagespflegepersonen. Erhöhung der Stunden- oder Kinderzahl bei bereits tätigen Tagespflegepersonen. Ausbau der Kooperation und Beratung mit Firmen, Betrieben, Jugendhilfeträgern zur Einrichtung von „Tagespflege in anderen geeigneten Räumen“ sowohl in selbstständiger Tätigkeit als auch in Festanstellung. Konkret bestehen Kooperationen und Planungen mit den Firmen Heine, Simon Hegele, 1&1, dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und dem Stadtjugendausschuss e.V. Dabei ist zu überlegen, inwieweit Investitionszuschüsse analog der Zuschüsse für den Aus- bau von Kindertageseinrichtungen, selbstständigen Tagespflegepersonen, die Kindertages- pflege in andern geeigneten Räumen anbieten wollen, gewährt werden können. 5. Elterninformation und Elternberatung Von großer Bedeutung ist ein zentrales Anmeldesystem zur Koordinierung der Platzvergabe. Darüber hinaus müssen Möglichkeiten der Elterninformation und Elternberatung geschaffen werden, um Anliegen und Beschwerden an einer Stelle zu bündeln und aufzunehmen, Eltern über Alternativen zu informieren, und Transparenz über die Strategien zur Sicherung des Rechtsanspruchs herzustellen. Eine gute Betreuungsberatung kann unter Umständen Kla- gen verhindern, da Eltern unter Umständen warten, bis ein für sie geeignetes Angebot vor- handen ist. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die vorgeschlagenen Maßnahmen im Rahmen der vorhandenen Finanz- und Personalres- sourcen selbständig umzusetzen oder ggf. weitergehende Maßnahmen dem Jugendhil- feausschuss und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Beschluss: I. Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die vorgeschlagenen Maßnahmen zu überprüfen, gegebenenfalls selbständig umzusetzen oder dem Jugendhilfeausschuss und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.